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   BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH   

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https://dejure.org/2022,44131
BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH (https://dejure.org/2022,44131)
BSG, Entscheidung vom 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH (https://dejure.org/2022,44131)
BSG, Entscheidung vom 14. November 2022 - B 9 V 8/22 BH (https://dejure.org/2022,44131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.11.2021 - B 5 R 244/21 B

    Erstattung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung Ablehnung

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    In der Verkürzung der für die Mitteilung des Termins an die Beteiligten vorgesehenen Regelfrist von zwei Wochen nach § 110 Abs. 1 Satz 1 SGG liegt aber nicht von vornherein ein Verfahrensfehler, sofern die absolute Mindestfrist von drei Tagen des über § 202 Satz 1 SGG anwendbaren § 217 ZPO nicht unterschritten oder ein Beteiligter durch die Nichteinhaltung der Regelfrist nicht zugleich in seinem (Grund-)Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG , § 62 SGG verletzt wird (vgl BSG Beschluss vom 25.11.2021 - B 5 R 244/21 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 25.6.2021 - B 13 R 163/20 B - juris RdNr 17) .

    Dem steht vorliegend nicht entgegen, dass bei einer Zustellung in das Ausland auch eine längere Frist in Betracht kommen kann (vgl BSG Beschluss vom 25.11.2021, aaO; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 110 RdNr 14) .

  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .
  • BSG, 22.11.2019 - B 9 V 6/19 BH

    Gewährung von Beschädigtenversorgung

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG in seinem Einzelfall rügen wollte (stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.11.2019 - B 9 V 6/19 BH - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Zu Ermittlungen ohne konkrete neue Anhaltspunkte besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (vgl BSG Beschluss vom 5.2.2009 - B 13 RS 85/08 B - juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 45/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Aus dem in den Gerichtsakten befindlichen Rückschein geht hervor, dass die Ladung dem Kläger an seinem Wohnsitz in Griechenland am 3.5.2022 rechtzeitig zugestellt wurde (vgl hierzu BSG Beschluss vom 16.2.2022 - B 8 SO 45/21 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 163/20 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    In der Verkürzung der für die Mitteilung des Termins an die Beteiligten vorgesehenen Regelfrist von zwei Wochen nach § 110 Abs. 1 Satz 1 SGG liegt aber nicht von vornherein ein Verfahrensfehler, sofern die absolute Mindestfrist von drei Tagen des über § 202 Satz 1 SGG anwendbaren § 217 ZPO nicht unterschritten oder ein Beteiligter durch die Nichteinhaltung der Regelfrist nicht zugleich in seinem (Grund-)Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG , § 62 SGG verletzt wird (vgl BSG Beschluss vom 25.11.2021 - B 5 R 244/21 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 25.6.2021 - B 13 R 163/20 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 10.07.2019 - B 9 SB 6/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Dafür muss er dem LSG am Ende des Verfahrens jedenfalls laienhaft aufzeigen, welche konkreten Punkte er weiter für aufklärungsbedürftig hält und auf welche Beweismittel zurückgegriffen werden soll, um den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl BSG Beschluss vom 10.7.2019 - B 9 SB 6/18 BH - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 55/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH
    Nach § 126 SGG kann das Gericht bei Ausbleiben eines Beteiligten entscheiden, wenn - wie vorliegend - der ausgebliebene Beteiligte mit der Terminbestimmung und -benachrichtigung nach § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist ( BSG Beschluss vom 17.4.2013 - B 9 SB 55/12 B - juris RdNr 8) .
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