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   BSG, 14.12.1965 - 2 RU 8/64   

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https://dejure.org/1965,10236
BSG, 14.12.1965 - 2 RU 8/64 (https://dejure.org/1965,10236)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 2 RU 8/64 (https://dejure.org/1965,10236)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 2 RU 8/64 (https://dejure.org/1965,10236)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 14.12.1965 - 2 RU 8/64
    grundsätzlich der Fall, wenn ein solches grobfahrlässiges Verhalten allein dem Bestreben entspringt, das Ziel des Weges rascher zu erreichen (vgl° BSG 6, 164, 169; 14, 64, 67; SozR EVO 5 542 aF Nr° 53)".
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 943/63

    Unfallversicherungsschutz - Heimfahrt von der Musterung - Alkoholkonsum nach der

    Hieraus folgt, daß es auf ein Verschulden des Beschädigten, das nicht gerade Absicht ist, nicht ankommt, sondern allein darauf, ob die gefahrerhöhende Handlung noch dem militärischen Ziel der Dienstverrichtung, also hier der Heimfahrt entspricht (vgl. Wilke aaO s. 43 unter 5 und Urteil des BSG vom 14. Dezember 1965, 2 RU 8/64 sowie KGV 1958, 145, 1Ä6).
  • BSG, 26.07.1977 - 8 RU 8/77
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung führen das Abspringen von einer fahrenden Straßenbahn (vgl BVA in AN 1920, 151) oder von einem fahrenden Zug (vgl RVA in AN 1950, 118 Nr. 50; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1976 in SozR 2200 RVG EUR 550 Nr. 21) sowie das Überschreiten von (stark befahrenen) Bahngleisen zu dem alleinigen Zweck, sieh für den Heimweg eine Abkürzung und Zeitersparnis zu verschaffen (vgl Urteil BSG vom 14. Dezember 1965 - 2 RU 8/64 - in Breithaupt 55. Jahrgang (1966) S 854; siehe auch Urteil BSG vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64 - in "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1967, 117) nicht zum Verlust des Unfallversicherungssohutzes.
  • BSG, 31.05.1967 - 2 RU 75/64

    Unfallversicherungsschutz - Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - Private

    leichtsinnig angesehen, es muß vielmehr als in hohem Maße sorglos und vernunftwidrig bezeichnet werden" Dieses zur Erreichung eines betriebsfremden Zwecks an den Tag gelegtey unter den gegebenen Umständen höchst unvernünftige Verhalten ist für den Unfall ursächlich geweseno Der in diesem Zeitpunkt gegebene, vom Ehemann der Klägerin selbst geschaffene Gefahrenbereich kann seiner versicherten Tätigkeit nicht mehr wesentlich zugerechnet werden, Der Senat weicht, indem er vorliegendenfalls den Versicherungsschutz verneint, nicht von seinem Urteil vom 1401201965 (2 RU 8/64) ab, Hier hatte ein Beschäftigter, um nach beendeter Arbeit schneller nach Hause zu kommen, den Bahnkörper überschritten und war dabei von einem Zug erfaßt worden, Der Senat hat in dieser Streitsache entscheidend darauf abgestellt, daß bei einem besondere Gefahren heraufbeschwörenden Verhalten auf Wegen nach und von der Arbeitsstätte der selbst geschaffene Gefahrenbereich noch wesentlich der versicherten Tätigkeit " zuzurechnen ist, wenn ein solches grob fahrlässiges Verhalten allein dem - nach 5 543 EVO aF grundsätzlich unter Versicherungsschutz entspringt, stehenden - Bestreben.
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