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   BSG, 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92   

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BSG, 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92 (https://dejure.org/1994,1205)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92 (https://dejure.org/1994,1205)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3/12 RK 80/92 (https://dejure.org/1994,1205)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Wenn in § 24 KSVG 1981 Musikschulen ausdrücklich als abgabepflichtige Unternehmen erwähnt worden sind, und solche Musikschulen auch nach der Änderung durch das KSVG 1989 als abgabepflichtige Ausbildungseinrichtungen iS des § 24 Abs. 1 Nr. 9 KSVG einzuordnen sind (vgl dazu BSGE 69, 259, 262 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1), bedeutet dies, daß die an solchen Musikschulen unterrichtenden selbständigen Lehrer als nach dem KSVG versicherungspflichtige Künstler einzustufen sind.
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener -

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Daß die Unterrichtung von Laien der Bejahung der Versicherungspflicht nicht entgegensteht, hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-5325 § 2 Nr. 1 und Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (vgl BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl BFHE 136, 474 = NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl, S 35).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (vgl BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl BFHE 136, 474 = NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl, S 35).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (vgl BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl BFHE 136, 474 = NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl, S 35).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (vgl BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl BFHE 136, 474 = NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl, S 35).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Für ihre gegenteilige Auffassung bezieht sich die Revision zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 - (zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 19.08.1982 - IV R 64/79

    Die Tätigkeit in einem Tanz- und Unterhaltungsorchester kann künstlerisch sein

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (vgl BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl BFHE 136, 474 = NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl, S 35).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN) , zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4) .
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Entscheidend ist vielmehr, ob in den Werken der Webdesigner eine eigenschöpferische Gestaltung zum Ausdruck kommt, wobei es im Einzelfall weder um die Qualität der Leistung noch darum geht, ob sie eine bestimmte Werk- oder Gestaltungshöhe erreicht; eine Differenzierung nach "guter" oder "weniger guter" Kunst findet nicht statt (BSGE 77, 21, 29 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 79 f; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 16; vgl auch Schriever aaO S 715).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht unter diesen Umständen weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 29), noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 30), noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebs ausgeübt wird (Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 S 8; ebenso für den Bereich der Künstlersozialversicherung Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15).

    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 5, 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Musiker oder eine Berufsqualifikation als Musiklehrer verfügen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15; teilweise aA Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 2 RdNr 12 zu den Stichworten Musiklehrer/Musikerzieher/Musikpädagoge) und ob angehende Berufsmusiker oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum Afro-Dance; BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum Tango Argentino).

    e) Der erkennende Senat räumt ein, dass zu dieser partiellen Fehlbewertung seine Entscheidung vom 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92 - (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) zur Künstlereigenschaft einer im klassischen und modernen Tanz ausgebildeten Lehrerin, die an einer Musikschule Kinder im Alter ab vier Jahren im Rahmen der MFE im Fach "Kreativer Tanz" unterrichtet, beigetragen haben mag.

    Es reichte dem Senat danach aus, wenn an einer Musikschule "künstlerischer Fachunterricht" erteilt wird; daneben konnte der pädagogische oder didaktische Anteil in den verschiedenen Teilnehmer- und Altersgruppen einen unterschiedlichen Raum einnehmen, ohne dass dies die Einordnung als "Lehre von Musik bzw Kunst" hinderte (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2008 - L 11 KR 5543/07

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin -

    Im Fall des Bundessozialgerichts (BSG), der dem Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4, zu Grunde gelegen habe, habe es sich um musikalische Früherziehung an einer Musikschule durch eine Musiklehrerin gehandelt.

    Dass auch derjenige erfasst wird, der Kindern Musik - als eine Form von Kunst - an einer Musikschule im Rahmen der musikalischen Früherziehung unterrichtet, hat das BSG bereits entschieden (Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4).

    Dass somit vermittelte praktische Erfahrungswissen durch Rhythmus- und Klangübungen mit Instrumenten, ist vom BSG als ausreichend für die Lehre von Musik angesehen worden (Urteil vom 14. Dezember 1994, a. a. O.).

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 14. Dezember 1994, a.a.O., auch darauf abgestellt, dass Musikschulen der Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe unterliegen.

    Dass die Klägerin über keine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung verfügt und Laien unterrichtet werden, ist unerheblich, denn dies ist nicht Voraussetzung für die Lehre nach § 2 Satz 1 KSVG (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994, a. a. O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 RA 6/04 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und

    Sie sei einer Eurythmielehrerin, die Schüler und Erwachsene unterrichte (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2), sowie einer Tanzlehrerin, die an einer Musikschule Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren im Rahmen der musikalischen Früherziehung im Fach "Kreativer Tanz" unterrichte (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4), gleichzustellen; diese seien jeweils als "Lehrerinnen von Kunst" anerkannt worden.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Tänzer oder eine Berufsqualifikation als Tanzlehrer verfügen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 2 RdNr 15 zu den Stichworten Pädagoge/Ausbilder im Bereich Tanz und Bewegung) und ob angehende Berufstänzer oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum Afro-Dance; BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum Tango Argentino).

    e) Der erkennende Senat räumt ein, dass zu dieser partiellen Fehlbewertung seine Entscheidung vom 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92 - (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) zur Künstlereigenschaft einer im klassischen und modernen Tanz ausgebildeten Lehrerin, die an einer Musikschule Kinder im Alter ab vier Jahren im Rahmen der musikalischen Früherziehung im Fach "Kreativer Tanz" unterrichtet, beigetragen haben mag.

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R

    Versicherungspflicht - Künstlersozialversicherungsgesetz - Waldorfschule -

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Lehre von bildender oder darstellender Kunst die Versicherungspflicht nach § 1 KSVG auch dann begründet ist, wenn sie Bestandteil eines umfassenderen Ausbildungskonzepts ist (SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 - Eurythmie-Lehrerin, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 - Tanzlehrerin an einer Musikschule).

    Im Urteil vom 14. Dezember 1994 (3/12 RK 80/92 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) hat der Senat bereits deutlich gemacht, daß eine "Lehre von Kunst" nicht deshalb ausscheidet, weil bei der Unterrichtung von Kindern nicht die Vermittlung künstlerischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund stehe, sondern angesichts der Altersstufe der zu unterrichtenden Kinder vorwiegend Grundlagenwissen iS einer Allgemeinbildung vermittelt werde.

    Daraus läßt sich, wie der Senat bereits im Urteil vom 14. Dezember 1994 (SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) deutlich gemacht hat, nicht folgern, der Senat habe Zweifel, ob an allgemeinbildenden Schulen beim Unterrichten von Musik oder Kunst das erforderliche Mindestmaß an fachlicher Substanz erreicht werde.

    Die Zweifel betrafen allein die Grenzen der Gesetzesauslegung bei der Bestimmung der abgabepflichtigen Unternehmen, die im Einzelfall dazu führen könnten, daß - abweichend vom Grundprinzip - versicherte Künstler und abgabepflichtige Verwerter nicht korrespondieren (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4; BSGE 75, 20, 23 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 5).

    Zwar kann die Einbeziehung eines Unternehmens in den Katalog der abgabepflichtigen Unternehmen in § 24 Abs. 1 KSVG nach der Rechtsprechung des Senats (vgl SozR 3-5425 § 1 Nr. 4, zur Musikschule; SozR 3-5425 § 24 Nr. 8, zur Ausbildung von Musik- und Kunstlehrern an pädagogischen Hochschulen) grundsätzlich als Indiz dafür angesehen werden, daß die von diesem Unternehmen im Rahmen der Lehre eingesetzten selbständigen Lehrkräfte als Künstler iS des § 2 KSVG tätig werden.

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Solange dies der Fall ist, hat er allerdings auch die Vermittlung von Grundlagenwissen iS einer Allgemeinbildung - etwa im Rahmen der musikalischen Früherziehung von Kindern (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) - als ausreichend angesehen.

    Musik lehrt somit auch derjenige, der nur theoretischen Unterricht erteilt, soweit die theoretischen Kenntnisse Voraussetzung für das Ausüben oder zumindest das Verständnis praktischen Musizierens sind (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    Wie der Senat zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer ebenfalls bereits entschieden hat, ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht unter diesen Umständen weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 29), noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild gibt (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 30), noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 S 8; ebenso für den Bereich der Künstlersozialversicherung Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15).

    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Soweit danach dem Kunstbegriff des KSVG eine eigenschöpferische Leistung immanent ist, hat sich der Senat mit einem relativ geringen Niveau der Leistung begnügt (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 - Musikschule - und BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 - Unterhaltungsshow - stRspr).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R

    Künstlersozialversicherung - keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 3 R 305/18

    Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig

  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 1460/07

    Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 35/07 R

    Krankenversicherung - Höhe des Krankengeldes bei Künstlern und Publizisten

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 KR 1002/12

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Lehrerin für Thai Chi -

  • SG Köln, 12.11.2007 - S 23 KR 3/07

    Künstlersozialabgabe - Dieter Bohlen ist doch ein Künstler

  • LSG Hessen, 21.08.2014 - L 8 KR 154/13
  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

  • SG Karlsruhe, 05.11.2007 - S 5 KR 4041/06
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 R 4166/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständig tätigen

  • SG Frankfurt/Main, 30.04.2013 - S 25 KR 27/10
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Lehrer - Sprachtrainer

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 2/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2004 - L 4 KR 1332/03

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Jugendmusikschule - Ausbildungseinrichtung

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 20/96

    Pflichtversicherung eines Künstlers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - L 16 KR 29/97

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 01.06.1999 - L 1 KR 48/97

    Antrag auf Einbeziehung in die Künstlersozialversicherung; Freiberufliche

  • LSG Sachsen, 18.12.2001 - L 1 B 21/01 KR-ER

    Abgabenpflichtiger Personenkreis der Künstlersozialversicherung; Produktion eines

  • SG Aachen, 31.05.2002 - S 8 RA 30/02

    Rentenversicherung

  • SG Augsburg, 12.11.2015 - S 7 R 1053/12

    Blasmusikverein ist künstlersozialabgabepflichtig

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