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   BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R   

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https://dejure.org/2017,48284
BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R (https://dejure.org/2017,48284)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R (https://dejure.org/2017,48284)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R (https://dejure.org/2017,48284)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begehr eines Kostenbeitrags für das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII; Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Behinderten für die Kosten des Mittagsessens in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen - Einkommenseinsatz - Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - kostenfreies Mittagessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 550
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
    Eine abstrakt-generelle Regelung zur Bestimmung der Kostenhöhe könnte dabei allenfalls für die Festlegung von Kriterien zur Bemessung ersparter Aufwendungen (vgl dazu § 92 Abs. 2 Satz 5 SGB XII) getroffen werden, die wegen einer erforderlichen individuellen Schätzung anzuwenden sind (vgl bereits BSGE 121, 129 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 2, RdNr 26) .

    Andererseits darf der zu fordernde Kostenbeitrag eines Empfängers von Eingliederungshilfeleistungen, für den nach Berücksichtigung von Einkommen iS der §§ 82 bis 84 SGB XII ein Anspruch nach dem 3. oder 4. Kapitel nicht besteht, die individuelle Ersparnis, die sich insoweit wegen der in der Eingliederungshilfe inkludierten Leistung zum Lebensunterhalt ergibt, nicht übersteigen (vgl bereits BSGE 121, 129 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 2, RdNr 25 zu stationären Leistungen) .

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
    Erhält der behinderte Leistungsberechtigte zugleich Leistungen der Grundsicherung und ein für ihn kostenfreies Mittagessen im Rahmen der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe, ist einerseits der Regelbedarf abweichend festzulegen, um die im Regelbedarf pauschal enthaltenen Kosten nicht mehrfach zu berücksichtigen (vgl BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3) .

    Dabei ist von dem Regelbedarf indes der Wert für das Mittagessen abzusetzen, um dessen Beteiligung es geht (vgl erneut BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3 RdNr 17) .

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
    Der Bescheid, mit dem über die Heranziehung zu einem bestimmten Betrag pro eingenommenem Mittagessen entschieden wird, stellt sich dabei als Grundlagenbescheid dar (zur Zulässigkeit eines solchen Bescheids zuletzt BSGE 122, 154 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 5, RdNr 16) ; denn er trifft noch keine konkrete Entscheidung über die monatliche Belastung, die den Leistungsempfänger trifft.
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
    Die Notwendigkeit, die Maßstäbe für die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen und die Beteiligung des Leistungsberechtigten an Kosten iS des § 92 Abs. 2 SGB XII zu harmonisieren, besteht seit dem Inkrafttreten des SGB XII zum 1.1.2005: Das Mittagessen, das bis zum 31.12.2004 nach § 27 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Teil der gewährten Eingliederungshilfeleistung war, wird zwar weiterhin normativ der Eingliederungshilfe unterstellt; es ist integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe (BSGE 102, 126 ff = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3) .
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
    Ausgehend von seinem Überprüfungsantrag vom 30.5.2011, über den die Beklagte nicht ausdrücklich entschieden hatte, ist eine (mögliche) Pflicht zur Rücknahme auf die Zeit ab dem 1.1.2010 beschränkt, weil die Rücknahme in der vorliegenden Konstellation einer Heranziehung zu den Kosten ansonsten keine Auswirkungen mehr haben kann (vgl BSGE 68, 180 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 1) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Eine Kürzung der Geldleistungen ist aber der Höhe nach auf denjenigen Anteil des Bedarfes begrenzt, der auf die konkrete Sachleistung entfällt (Cantzler, AsylbLG, 1. Aufl. 2019, § 3 Rn. 51; vgl. auch zur Berücksichtigung des Wertes eines Mittagessens bei einer abweichenden Regelsatzfestsetzung BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R - juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R - juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Diese Voraussetzungen haben bei A.K. hinsichtlich der Leistungen für den Besuch des Arbeitsbereichs in einer WfbM vorgelegen, die im Übrigen vom Vermögenseinsatz gänzlich freigestellt sind (§ 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 SGB XII) sind und für die ein Einkommenseinsatz nur unter den Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB XII in Betracht kommt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2022 - L 7 SO 4143/20

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - Kosten für Mittagessen in

    Zur Begründung führte er aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - alle Besucher einer Werkstatt gleich zu behandeln seien.

    Ergänzend hat der Kläger erneut auf die Entscheidung des BSG vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - Bezug genommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2018 - L 9 AL 228/17

    Erfüllung von Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung

    Andererseits kann der Widerspruchsbescheid vom 03.07.2015 auch als Ablehnungsentscheidung des Erstattungsanspruches angesehen werden, nachdem der Kläger mit Schreiben vom 02.07.2015 die Erstattung der Beiträge verlangt hatte (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R - juris Rn. 13f. zu einem Fall, bei dem es an einer ausdrücklichen Entscheidung zu einem Antrag gemäß § 44 Abs. 1 SGB X fehlte).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2023 - L 2 SO 3980/21
    Die Nichtgewährung des Mehrbedarfszuschlags an behinderte Menschen mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen benachteilige diese daher unzulässig gegenüber Grundsicherungsempfängern (mit Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - SozR 4-3500 § 92 Nr. 3).

    Im Gegenzug allerdings habe die leistungsberechtigte Person, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bezogen habe, eine Absenkung ihres monatlichen Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII um den darin enthaltenen Anteil für das Mittagessen hinnehmen müssen (Hinweis auf BSG a.a.O.); auf diese Höhe sei auch der gegebenenfalls zu leistende Kostenbeitrag für das Mittagessen begrenzt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 3 Rn. 18).

  • SG Heilbronn, 14.12.2021 - S 2 SO 1228/20

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - gemeinsames Mittagessen in

    Die Nichtgewährung des Mehrbedarfszuschlags an behinderte Menschen mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen benachteilige diese daher unzulässig gegenüber Grundsicherungsempfängern (unter Hinweis auf Bundessozialgericht 14.12.2017, B 8 SO 18/15 R, SozR 4-3500 § 92 Nr. 3).

    Im Gegenzug allerdings musste die leistungsberechtigte Person, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezog, eine Absenkung ihres monatlichen Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII um den darin enthaltenen Anteil für das Mittagessen hinnehmen (BSG 09.12.2009, B 8/9b 10/07 R, BeckRS 2009, 55150); auf diese Höhe war auch der ggf zu leistende Kostenbeitrag für das Mittagessen begrenzt (BSG 14.12.2017, B 8 SO 18/15 R, SozR 4-3500 § 92 Nr. 3 Rn 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - L 20 SO 115/18

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfen zu einer angemessenen

    Es handelt sich insofern um eine begleitende bzw. "integrierende" Maßnahme, die nicht zuletzt auch der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Schüler dient (vgl. zum Mittagessen als integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für Behinderte u.a. BSG, Urteil vom 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R Rn. 18 und vom 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R Rn. 18 bis 20).
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 5193/19

    Unfallffürsorge, stationäre Pflege, Unterbringungskosten, angemessener Betrag für

    vgl. Kokemoor in: Juris-PK SGB XII, 3. Auflage, § 92 Rn. 46 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 - Juris Rn. 17.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2018 - L 8 SO 236/18
    Keine grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, welche Anforderungen an einen Grundlagenbescheid, also einen Verwaltungsakt zu stellen sind, mit dem die Grundlagen der Leistungsberechnung geregelt werden (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - juris Rn. 13, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 20/15 R - juris Rn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 8 SO 147/18
    Dementsprechend geht das BSG selbstverständlich und ohne nähere Begründung davon aus, dass es sich bei dem Entgelt aus einer WfbM um Einkommen handelt (vgl. nur: BSG, Beschluss vom 29. Mai 2018 - B 8 SO 5/18 B - Juris Rn. 2; Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 18/15 R - Juris Rn. 18; Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 8 SO 24/14 R - Juris Rn. 2).
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