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   BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH   

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https://dejure.org/2020,47566
BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH (https://dejure.org/2020,47566)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH (https://dejure.org/2020,47566)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - B 11 AL 11/20 BH (https://dejure.org/2020,47566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.07.2018 - B 11 AL 22/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341, 345 f = juris RdNr 14 mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B

    Insolvenzgeldantrag - Insolvenzgeldbescheinigung - kein Antrag durch

    Auszug aus BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
    In der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass es für den Fristbeginn unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer Kenntnis vom Insolvenzereignis hat ( BSG vom 26.8.1983 - 10 RAr 1/82 - BSGE 55, 284 = SozR 4100 § 141e Nr , juris RdNr zu § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ) und dass der Arbeitnehmer auch leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat (zuletzt BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 93/16 B - juris RdNr 22) .
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341, 345 f = juris RdNr 14 mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 12.03.2020 - B 11 AL 1/20 BH

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
    Damit ist allein eine Subsumtionsfrage aufgeworfen, die anhand der Umstände des konkreten Falles zu beurteilen ist, die aber deswegen nicht abstrakt klärungsbedürftig und ohne über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung ist (vgl BSG vom 12.3.2020 - B 11 AL 1/20 BH - juris RdNr 3) .
  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt -

    Auszug aus BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
    In der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass es für den Fristbeginn unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer Kenntnis vom Insolvenzereignis hat ( BSG vom 26.8.1983 - 10 RAr 1/82 - BSGE 55, 284 = SozR 4100 § 141e Nr , juris RdNr zu § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ) und dass der Arbeitnehmer auch leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat (zuletzt BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 93/16 B - juris RdNr 22) .
  • BSG, 01.07.2022 - B 4 AS 14/22 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zulässige Bezugnahme auf

    Dies ist aber ausgeschlossen, wenn das LSG seine Entscheidung auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung stützt ( BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5) .

    Der Umstand, dass das LSG gemäß § 153 Abs. 2 SGG selbständig tragend auf die Entscheidungsgründe des SG Bezug genommen hat - eigene Ausführungen des LSG waren ausdrücklich nur "ergänzend" und bezogen sich auf das Vorbringen der Klägerin im Berufungsverfahren - steht der Annahme entgegen, dass es sich bei der Entscheidung des LSG um eine Überraschungsentscheidung gehandelt hat (vgl BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5) .

  • BSG, 12.03.2021 - B 4 AS 378/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] = juris RdNr 14 mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5) .
  • BSG, 12.03.2021 - B 4 AS 379/20 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] = juris RdNr 14 mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5) .
  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Damit sind schon keine abstrakten Rechtsfragen formuliert, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalles bezogene Subsumtionsfragen, die den Zugang zum Revisionsgericht nicht eröffnen können (vgl etwa BSG Beschluss vom 4.7.2018 - B 3 KR 49/17 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 12 KR 16/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 11 AL 49/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 10/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Damit sind schon keine abstrakten Rechtsfragen formuliert, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalles bezogene Subsumtionsfragen, die den Zugang zum Revisionsgericht nicht eröffnen können (vgl etwa BSG Beschluss vom 4.7.2018 - B 3 KR 49/17 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 12 KR 16/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 11 AL 49/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 18.05.2022 - B 11 AL 1/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Gehörsverletzung in Form

    Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] = juris RdNr 14 mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5) .
  • BSG, 02.03.2023 - B 11 AL 3/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dies ist aber ausgeschlossen, wenn das LSG seine Entscheidung auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung stützt ( BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 5; BSG vom 1.7.2022 - B 4 AS 14/22 BH - juris RdNr 6) .
  • BSG, 02.02.2022 - B 11 AL 49/21 B

    Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit; Prüfung nach dem Ende einer

    Damit ist aber schon keine abstrakte Rechtsfrage formuliert, sondern eine auf die konkreten Umstände des Einzelfalles bezogene Subsumtionsfrage, die den Zugang zum Revisionsgericht nicht eröffnen kann (vgl etwa BSG vom 4.7.2018 - B 3 KR 49/17 B - juris RdNr 8; BSG vom 8.8.2019 - B 12 KR 16/19 B - juris RdNr 10; BSG vom 12.3.2020 - B 11 AL 1/20 BH - juris RdNr 3; BSG vom 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH - juris RdNr 3) .
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