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   BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B   

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https://dejure.org/2009,15760
BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B (https://dejure.org/2009,15760)
BSG, Entscheidung vom 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B (https://dejure.org/2009,15760)
BSG, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - B 3 KS 5/08 B (https://dejure.org/2009,15760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 1 Nr. 2; KSVG § 2
    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung, Künstlereigenschaft bei selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter mit Unterstützung durch Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik -

    Auszug aus BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B
    So hat das BSG bereits entschieden, dass Unternehmen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG der KSA-Pflicht unterliegen, wenn sie - wie zB Werbeagenturen - nach ihrem Unternehmensgegenstand (nur oder auch) Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

    Eine GmbH hat für einen überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer die KSA abzuführen (BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B
    Ein selbstständiger Werbewirt oder Grafiker ist auch dann Künstler oder Publizist iS des KSVG, wenn er sich als Inhaber einer Werbeagentur auf Leitungsaufgaben beschränkt und bei der Erstellung von Werbematerial künstlerische oder publizistische Aufgaben auf Mitarbeiter überträgt, er aber die Gesamtverantwortung bzw die "geistige Oberleitung" innehat (BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1).

    Die Unterstützung durch Mitarbeiter bei dieser Tätigkeit steht der Künstlereigenschaft iS des § 2 KSVG nicht entgegen (BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

  • SG Stuttgart, 24.03.2021 - S 4 KR 2996/17

    Künstlersozialabgabe: Einbeziehung des GF-Gehalts einer Werbeagentur in die

    Eine GmbH hat nach der bislang ergangenen Rechtsprechung des BSG für einen überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer die Künstlersozialabgabe abzuführen (BSG, Beschl. v. 15.01.2009, B 3 KS 5/08 B, juris Rn. 6).

    Die eigenhändige Mitwirkung ist zwar der Regelfall, ihr völliges oder partielles Fehlen schließt die Einstufung als künstlerische oder publizistische Tätigkeit dann nicht aus, wenn eine Person sich zur Erbringung eines künstlerischen oder publizistischen Werks verpflichtet und dabei trotz der Mitarbeit von Dritten (Angestellten oder freie Mitarbeiter)) die Gesamtverantwortung für das zu erstellende Werk innehat, also jedenfalls die Möglichkeit besitzt, jederzeit auf Konzepte, Entwürfe, Texte, Bebilderung und sonstige inhaltliche oder grafische Gestaltung steuernd oder korrigierend Einfluss zu nehmen (BSG, Urt. v. 24.07.2003, B 3 KR 37/02 R, juris Rn. 26; BSG, Beschl. v. 15.01.2009, B 3 KS 5/08 B, juris Rn. 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 KR 540/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Tanzschule -

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 8. April 1987 die Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe geklärt (2 BvR 909/82; BVerfGE 75, 146 ff.; s. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 11.9. 1998, 1 BvR 1670/97; zur Verfassungsmäßigkeit siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.9. 2010, L 4 KR 3419/09; zur verfassungsrechtlichen- und europarechtlichen Zulässigkeit der Erstreckung der Abgabepflicht auf Honorare für selbständige Künstler, die selbst nicht der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen: BSG, B. v. 15.1. 2009, B 3 KS 5/08 B m.w.N.) und aus gleichheitsrechtlichen Gründen sogar eine Einbeziehung der Eigenwerbung betreibenden Unternehmer angemahnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 3774/19
    Nachdem Anhaltspunkte für eine anderweitige Festsetzung fehlten, handelt es sich insoweit um den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG (BSG, Urteil vom 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B -, in juris).
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