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   BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R   

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BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R (https://dejure.org/2012,6806)
BSG, Entscheidung vom 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R (https://dejure.org/2012,6806)
BSG, Entscheidung vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R (https://dejure.org/2012,6806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie; Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie - Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie - Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie - Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung für allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allergendichte Matratzen-Encasings auf Kosten der Krankenversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Allergendichte Bezüge können Hilfsmittel sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 740
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Hiervon ausgehend ist ein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V objektiv erforderlich, wenn die Mehrheit der einschlägigen Fachleute die objektive Eignung des Hilfsmittels zur Erreichung des jeweiligen Versorgungsziels befürwortet und von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, insoweit Konsens besteht (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 22 zu § 18 SGB V).

    Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Möglichkeiten der Krankheitsverursachung und der therapeutischen Beeinflussbarkeit sowie zur Eignung von therapeutischen Verfahren sind keine den Einzelfall betreffenden Tatsachen, sondern allgemeine und somit generelle Tatsachen, die eine über den zu entscheidenden Fall hinausgehende Bedeutung aufweisen (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 18; BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 6 S 26 f für den Bereich des SGB V; BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - RdNr 30 f zum Versorgungsrecht, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 zum Unfallversicherungsrecht) .

    Gerade angesichts der dargestellten fachwissenschaftlichen Kontroversen wird die Frage der objektiven Erforderlichkeit von Encasings nur in einer dem Wissenschaftsgebot genügenden Weise beantwortet, wenn im Einzelnen aufgelistet und bewertet wird, welche Fachleute und Fachinstitutionen sich auf welcher Grundlage für die Eignung der Verwendung von Encasings zur Sicherung des Erfolges einer allergologischen Behandlung ausgesprochen haben und welche insoweit eher eine ablehnende Position einnehmen (zum Maßstab vgl BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 22).

    Hierzu sind möglichst alle wesentlichen und sich mit dieser Thematik beschäftigenden Studien im nationalen und internationalen Bereich heranzuziehen, denn "allgemein anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse" iS des § 2 Abs. 1 S 3 SGB V ist dasjenige, was sich im internationalen wissenschaftlichen Diskurs ob seiner wissenschaftlichen Überzeugungskraft durchgesetzt hat (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 29).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 13 Abs. 3 SGB V iVm § 15 Abs. 1 SGB IX. Danach ist die Krankenkasse als Träger der medizinischen Rehabilitation zur Erstattung der Kosten für eine vom Versicherten selbst beschaffte Leistung ua dann verpflichtet, wenn sie diese zu Unrecht abgelehnt hat und zwischen der rechtswidrigen Ablehnung und der Kostenlast des Versicherten ein Ursachenzusammenhang besteht (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 7 mwN - Rollstuhl-Bike III) .

    Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 S 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch dessen Listung im HMV der GKV (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (stRspr, zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 8 mwN - Rollstuhl-Bike III).

    Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 S 1 SGB V genannten Versorgungsziele zählt ebenso wie die Hilfsmitteleigenschaft und das Nichtvorliegen der in § 33 Abs. 1 S 1 Halbs 2 SGB V formulierten Ausschlusstatbestände zu den objektiven, dh unabhängig vom konkreten Einzelfall zu beurteilenden Anspruchsvoraussetzungen (BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 16 - Rollstuhl-Bike III; BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 34 RdNr 35 - Rollstuhl-Bike IV, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    b) Bei den vom Kläger seinerzeit beantragten Matratzen-Encasings handelt es sich um Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen, während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 - Dauerpigmentierung; BSGE 88, 204, 206 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 229 ff - PC-Zusatzausrüstung für häusliches Hirnleistungstraining).

    Dieser Auffassung wurde mit der Einführung der §§ 30 und 31 SGB VII durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz vom 7.8.1996 (BGBl I 1254) die Grundlage entzogen (vgl BSGE 88, 204, 214 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 237 f - PC-Zusatzausrüstung für häusliches Hirnleistungstraining).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Möglichkeiten der Krankheitsverursachung und der therapeutischen Beeinflussbarkeit sowie zur Eignung von therapeutischen Verfahren sind keine den Einzelfall betreffenden Tatsachen, sondern allgemeine und somit generelle Tatsachen, die eine über den zu entscheidenden Fall hinausgehende Bedeutung aufweisen (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 18; BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 6 S 26 f für den Bereich des SGB V; BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - RdNr 30 f zum Versorgungsrecht, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 zum Unfallversicherungsrecht) .

    Es handelt sich um sog Rechtstatsachen, die für die Auslegung, also die Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm benötigt werden und das Revisionsgericht daher nicht binden (BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19) .

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung dient ein sächliches Mittel, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 21 mwN - Therapiedreirad; zur Auslegung des § 33 Abs. 1 S 1 Alt 1 SGB V unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte: BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 11 mwN - behindertengerechter Umbau eines Pkw) .

    Denn es ist im Rahmen von § 33 Abs. 1 S 1 Alt 1 SGB V ausreichend, wenn mit dem Hilfsmittel ein therapeutischer Erfolg angestrebt wird (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 11 mwN).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Die im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Aufwendungen des Klägers für den Erwerb von antiallergenen Matratzenkomplettumhüllungen beruhen ursächlich auf der Versagung der Leistung durch die Beklagte, so dass der nach Wortlaut und Zweck des § 13 SGB V notwendige Ursachenzusammenhang zwischen der Kostenlast des Versicherten und der Leistungsablehnung durch die Krankenkasse (stRspr, vgl BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 11 - Hörgeräteversorgung; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 24) besteht.

    Hieran würde es indes fehlen, wenn die Krankenkasse vor der Beschaffung der Leistung durch den Versicherten nicht mit dem Leistungsbegehren befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (stRspr, vgl zuletzt BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 11 mwN - Hörgeräteversorgung).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Darüber hinaus müsste in diesem Kontext aber auch dargelegt und festgestellt werden, welche für eine allergische Erkrankung typischen, dauerhaften und nicht behebbaren Funktionseinschränkungen in absehbarer Zeit mit Wahrscheinlichkeit im vorliegenden Einzelfall zu befürchten sind (zum Maßstab des § 33 Abs. 1 S 1 Alt 2 SGB V vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 17 - Therapiedreirad; BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 25 - Hüftprotektoren).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Auch der medizinische Nutzen (in der bis 31.3.2007 geltenden Fassung des § 139 Abs. 2 SGB V noch der therapeutische Nutzen) ist in Bezug auf das jeweilige Versorgungsziel des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V auszulegen; während er zB bei Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich weitgehend identisch mit der Funktionstauglichkeit ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 10 - C-Leg; Schneider aaO § 139 RdNr 11; Murawski aaO § 139 RdNr 5), muss der medizinische Nutzen bei Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung unter Berücksichtigung des jeweiligen Behandlungskonzepts beurteilt werden (BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr 18 - Magnetodyn).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 29/00 R

    Allgemein anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse bei Auslandsbehandlung

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Möglichkeiten der Krankheitsverursachung und der therapeutischen Beeinflussbarkeit sowie zur Eignung von therapeutischen Verfahren sind keine den Einzelfall betreffenden Tatsachen, sondern allgemeine und somit generelle Tatsachen, die eine über den zu entscheidenden Fall hinausgehende Bedeutung aufweisen (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 18; BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 6 S 26 f für den Bereich des SGB V; BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - RdNr 30 f zum Versorgungsrecht, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 zum Unfallversicherungsrecht) .
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
    Nachdem der Kläger im Berufungsverfahren sein ursprünglich auf Sachleistung gerichtetes Begehren im Wege der zulässigen Antragsänderung (§ 153 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG) auf Erstattung der Kosten für die zwischenzeitlich selbst beschafften allergendichten Matratzen-Encasings umgestellt hat, ist auch im Revisionsverfahren nur noch hierüber zu entscheiden (vgl dazu BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 12; BSGE 79, 261, 262) .
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S

    Hilfsmittel bei körperlichen Behinderungen

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien - keine

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    d) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 15.3.2012 (B 3 KR 2/11 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 38 - Matratzen-Encasings) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf eine kontinuierliche Glukosemessung (CGM) im

    Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch dessen Listung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (st. Rspr., zuletzt BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R sowie Urt. v. 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - Rn. 8, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).

    Bei den vom Antragsteller begehrten Glukosesensoren handelt es sich um Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen, während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen (BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris).

    Der spezifische Bezug zur ärztlich verantworteten Krankenbehandlung setzt voraus, dass die Verwendung des begehrten Hilfsmittels in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und ärztlich angeleitete Leistungserbringer steht und für die gezielte Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V als erforderlich anzusehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, m. w. N., zitiert nach juris).

    Auf den Eintritt eines therapeutischen Erfolges kommt es nicht an, es reicht aus, wenn dieser angestrebt wird (vgl. BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, m. w. N., zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 15. März 2012 (B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris) ausgeführt, maßgebend für die Beurteilung der objektiven Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Versorgungsziele sei - ebenso wie für die Beurteilung der Funktionstauglichkeit und des medizinischen Nutzens eines Hilfsmittels im Rahmen des § 139 Abs. 4 SGB V - der aktuelle, allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse.

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15. März 2012 (B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris) geht der Senat davon aus, dass bei Hilfsmitteln, die zwar zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung (oder vorliegend möglicherweise auch zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung), nicht aber im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung eingesetzt werden, eine positive Empfehlung des GBA im Sinne von § 135 SGB V nicht zwingend vorliegen muss.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Dies ist der Fall, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V) eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen ( BSG, Urteil vom 07. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 Rn 21 mwN; zur Auslegung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 SGB V unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte: BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 9/06 R - BSGE 98, 213 Rn 11 mwN; siehe auch BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 38 Rn 17; BSG, Urteil vom 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R Rn 24 ) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2018 - L 4 KR 531/17

    Anspruch auf Versorgung mit einem Fußheber- und Oberschenkelsystem

    Beurteilungsmaßstab hierfür ist nach § 2 Abs. 1, Satz 3 und § 139 Abs. 1 und 4 SGB V der aktuelle, allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R - juris, Rn. 21).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf Versorgung mit einem

    Eine solche Erforderlichkeit setzt zunächst in objektiver Hinsicht voraus, dass mit dem Hilfsmittel nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse ein therapeutischer Nutzen im Hinblick auf die Stabilisierung der gesundheitlichen Situation des Versicherten zu erwarten ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V; BSG, Urteil vom 15. März 2012, B 3 KR 2/11 R, NZS 2012, 740 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 KR 2457/12
    Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 Abs. 1 SGB V; vgl. hierzu mit Blick auf Hilfsmittel: BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R -, in juris).

    Zu den Hilfsmitteln gehören alle sächlichen medizinischen Leistungen (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R -, a.a.O.) § 31 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert Hilfsmittel als solche Gegenstände, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt werden oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind.

    Der spezifische Bezug zur ärztlich verantworteten Krankenbehandlung setzt voraus, dass die Verwendung des begehrten Hilfsmittels in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und ärztlich angeleitete Leistungserbringer steht und für die gezielte Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V als erforderlich anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R -, a.a.O.).

    Zwar reicht es aus, wenn mit dem Hilfsmittel ein therapeutischer Erfolg angestrebt wird (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R -, a.a.O. m.w.N.).

  • SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
    Es reicht aus, wenn mit dem Hilfsmittel ein therapeutischer Erfolg angestrebt wird (BSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: B 3 KR 2/11 R - juris - Rn. 17); er muss nicht bereits vorliegen und nur noch zu sichern sein.

    Die Maßgeblichkeit dieses "Wissenschaftsgebots" für die Erforderlichkeit i. S. des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V folgt zum einen aus der für das gesamte krankenversicherungsrechtliche Leistungsrecht geltenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 S 3 SGB V, wonach Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen haben, und ergibt sich zum anderen aus dem systematischen Zusammenhang zwischen § 33 und § 139 SGB V (BSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: B 3 KR 2/11 R - juris - Rn. 21).

    Der medizinische Nutzen bei Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung ist dabei unter Berücksichtigung des jeweiligen Behandlungskonzeptes unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse zu beurteilen (BSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: B 3 KR 2/11 R - juris - Rn. 21).

    Bezogen auf die objektive Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung bedeutet dies, dass sich die Mehrheit der einschlägigen wissenschaftlichen und in einer ausreichenden Zahl von Fällen durchgeführten Studien und Analysen für den medizinischen Nutzen und die Funktionstauglichkeit des betreffenden Hilfsmittels im Rahmen der ärztlichen Behandlung ausgesprochen haben muss (BSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: B 3 KR 2/11 R - juris - Rn. 21).

  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 1 KR 262/18

    Anspruch auf WalkAide-Myo-Orthese zum Behinderungsausgleich

    Beurteilungsmaßstab hierfür ist der aktuelle, allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse, § 2 Abs. 1, Satz 3 und § 139 Abs. 1 und 4 SGB V (BSG, Urteil vom 15. März 2012, B 3 KR 2/11 R, juris, Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Die Umstellung von einem Primärleistungsanspruch (sei es im Wege der Sachleistung, sei es im Wege einer "Kostenübernahme" bzw. "Kostenfreistellung") auf einen sekundären Kostenerstattungsanspruch ist zulässig und nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG, im Rechtsmittelverfahren i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG; s. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - 15.03.2012, B 3 KR 2/11 R, in juris, Rn. 10; 20.03.2007, B 2 U 38/05 R, in juris, Rn. 12; Senatsbeschluss vom 25.09.2023, L 10 U 1546/22, n.v. und vom 09.12.2019, L 10 U 1119/15, in juris, Rn. 19, alle m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 56/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Anspruch auf Aufnahme eines

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R darauf hingewiesen, dass bei Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung der medizinische Nutzen unter Berücksichtigung des jeweiligen Behandlungskonzepts zu beurteilen sei, während er bei Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich weitgehend identisch mit der Funktionstauglichkeit wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 KR 3297/14

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Kopforthesentherapie im

  • LSG Thüringen, 26.04.2016 - L 6 KR 175/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - neue Behandlungsmethode - kein

  • SG Berlin, 23.05.2016 - S 81 KR 1778/15

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme eines medizinischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 1 KR 339/17

    Krankenversicherung

  • LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17

    Rentenversicherungsträger - Kostenübernahme - stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • VG Trier, 04.09.2012 - 1 K 630/12

    Beihilfefähigkeit antiallergener Komplettumhüllungen für Matratzen und Bettzeug

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - L 6 KR 108/12

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - kein Anspruch auf Behandlung

  • SG München, 13.02.2020 - S 15 KR 1374/18

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte

  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

  • SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 KR 6/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer

  • SG Kiel, 11.04.2013 - S 10 KR 349/10
  • SG Stralsund, 17.12.2012 - S 3 KR 12/10

    Versorgung mit Sportrollstuhl zur Teilnahme am Rehabilitationssport - kein

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2077/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - bestimmter Klageantrag -

  • SG Nürnberg, 26.01.2017 - S 11 KR 138/13

    Versorgung mit notwendigem Verbrauchsmaterial durch die Krankenkasse

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.05.2012 - L 10 KR 31/09

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Horch-Therapie nach Prof Dr

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2019 - L 10 U 1119/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Kosten

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 37/12 B

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Erforderlichkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 16/4 KR 26/19
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 2665/19
  • SG Stuttgart, 13.11.2013 - S 23 KR 6965/11

    Kostenübernahme für ein Gerät zur kontinuierlichen Glukosemessung mittels

  • SG Bremen, 16.11.2012 - S 4 KR 238/08
  • SG Marburg, 21.02.2023 - S 14 KR 136/22

    Krankenversicherungsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 135/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 1 R 101/13
  • SG Stuttgart, 19.01.2015 - S 19 KR 4573/12

    Diabetes mellitus - Anspruch auf Versorgung mit einem Gerät zur kontinuierlichen

  • SG Dresden, 18.06.2014 - S 25 KR 783/12

    Übernahme der Kosten für ein Guardian REAL-Time System zur kontinuierlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 1 KR 250/13
  • SG Hamburg, 26.01.2017 - S 11 KR 138/13
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