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   BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R   

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https://dejure.org/2017,6618
BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R (https://dejure.org/2017,6618)
BSG, Entscheidung vom 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R (https://dejure.org/2017,6618)
BSG, Entscheidung vom 15. März 2017 - B 6 KA 13/16 R (https://dejure.org/2017,6618)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 72 Abs 2 SGB 5, § 82 Abs 1 S 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Zulässigkeit der Feststellungsklage des ausscheidenden Mitglieds auf Klärung der Mitnahme des Versorgungsauftrags - keine bedarfsunabhängige ...

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Versorgungsaufträgen für Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu einzelnen Ärzten oder Praxen; Mitnahme nach Ausscheiden aus einer Berufsausübungsgemeinschaft bei einer Tätigkeit bereits vor der Neufassung der sog. Dialysevereinbarung im ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Zulässigkeit der Feststellungsklage des ausscheidenden Mitglieds auf Klärung der Mitnahme des Versorgungsauftrags - keine bedarfsunabhängige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kassenarztrecht; Kompetenz zur vertraglichen Regelung der vertragsärztlichen Versorgung; Hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungen; Verfassungskonformität der Regelungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Kassenarztrecht

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Zulässigkeit der Feststellungsklage des ausscheidenden Mitglieds auf Klärung der Mitnahme des Versorgungsauftrags - keine bedarfsunabhängige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R
    Dass der Versorgungsauftrag nicht bedarfsunabhängig verlagert werden darf, beschränkt nur die Betätigungsmöglichkeiten des aus einer Dialysepraxis ausscheidenden Arztes in örtlicher Hinsicht (vgl zu örtlichen Zulassungsbeschränkungen BVerfG MedR 2001, 639; BSGE 82, 41, 43 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 11 ff) .

    Insofern fehlt es den Vertragspartnern auch nicht an der erforderlichen demokratischen Legitimation (vgl BSGE 82, 41, 46 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 15 ff zum Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, heute: Gemeinsamer Bundesausschuss ) .

    Sie tragen - gerade im mit außergewöhnlich hohen Kosten verbundenen Bereich der Dialysebehandlung - zur finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung bei und dienen damit einem Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (vgl BVerfGE 68, 193, 218 = SozR 5495 Art. 5 Nr. 1 S 3; BVerfGE 70, 1, 30 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 S 11 f; BVerfGE 82, 209, 230) , der sogar Eingriffe, die Beschränkungen der Berufswahl nahekommen, rechtfertigen würde ( vgl BVerfGE 82, 209, 229 ff; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 23 - 24 mwN; BSGE 82, 41, 44 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 13 ff) .

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R
    Bereits ab diesem Zeitpunkt galt, dass der Versorgungsauftrag bei Ausscheiden eines Arztes in der Praxis verbleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

    Die Bindung an die Praxis und nicht den einzelnen Arzt wird nicht zuletzt auch darin erkennbar, dass nach § 7 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV-Ä die Dialysepraxis berechtigt ist, Genehmigungen für "weitere Ärzte" zu beantragen (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R
    Dementsprechend bedarf es für die im SGB V vorgesehene Normsetzung der sog gemeinsamen Selbstverwaltung keiner gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG eng umrissenen gesetzlichen Grundlage (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 22) .

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 1/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Eine solche Erledigung tritt insbesondere dann ein, wenn Bestand oder Rechtswirkung des Verwaltungsaktes für den Adressaten erkennbar an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden worden war und er gegenstandslos geworden ist, weil diese Situation nicht mehr besteht (vgl BSG Urteil vom 27.8.2019 - B 1 KR 36/18 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 48 RdNr 41 und BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 13/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 22 RdNr 36, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 64/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft -

    Bei dieser nunmehr örtlichen BAG verblieb der gesamte für die vormals überörtliche BAG einheitlich genehmigte Versorgungsauftrag (vgl BSG Urteil vom 15.3.2007 - B 6 KA 13/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 22 RdNr 27 ff; BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 18/16 R - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 11 RdNr 36 ff).

    Ebenso gebieten der Sinn und Zweck der Vorschrift, die Zersplitterung der Dialyseversorgung durch Schaffung immer kleinerer Dialysepraxen mit eigener Versorgungsregion sowie die damit verbundene bedarfsunabhängige Vermehrung von Versorgungsaufträgen zu verhindern (BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 13/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 22 RdNr 32) , nicht zwingend eine Begrenzung des Anwendungsbereichs von § 4 Abs. 1b Anlage 9.1 BMV-Ä in der hier zu beurteilenden Konstellation.

    Aus der Entscheidung des Senats vom 15.3.2017 (B 6 KA 13/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 22 RdNr 23) ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    a) Die grundsätzliche Verpflichtung eines jeden Vertragsarztes zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst folgt aus seinem Zulassungsstatus (stRspr, vgl zB BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 6 KA 23/10 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 14; BSG Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 13/16 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 7 RdNr 13; BSG Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 43/05 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 5 RdNr 10; BSG Urteil vom 12.10.1994 - 6 RKa 29/93 - Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 11.6.1986 - 6 RKa 5/85 - MedR 1987, 122, 124 = Juris RdNr 13, 14; BSG Urteil vom 15.9.1977 - 6 RKa 8/77 - BSGE 44, 252, 256 = SozR 2200 § 368n Nr. 12 S 34 = Juris RdNr 28; BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 12/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Erweiterte Honorarverteilung - Ermittlung

    Anders wäre nämlich kaum erklärbar, dass nach den dem Senat in den Verfahren zur Erteilung von Versorgungsaufträgen für Dialyse am 15.3.2017 (ua B 6 KA 13/16 R, B 6 KA 18/16 R) unter dem Aspekt des Streitwertes zugegangenen Informationen der Wert einer Dialysepraxis mit einem Versorgungsauftrag für 30 Patienten mit mindestens 1 500 000 Euro veranschlagt wird.
  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 6/22 R

    Erforderlichkeit einer besonderen ärztlichen Leitung für die Ambulanz eines

    Ihr kann nicht zugemutet werden zunächst abzuwarten, ob der Beklagte seine Ankündigung umsetzt, die Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu entziehen, wenn nicht kurzfristig ein ärztlicher Leiter für die Ambulanz benannt wird, der den im angefochtenen Bescheid des Beklagten genannten Anforderungen entspricht (zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage mit dem Ziel der Klärung, ob ein Arzt durch das beabsichtigte Ausscheiden aus einer BAG den ihm erteilten Dialyseversorgungsauftrag verliert vgl BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 13/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 22 RdNr 22; zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage mit dem Ziel das Recht eines Arztes zur Erbringung und Abrechnung bestimmter vertragsärztlicher Leistungen vorab und nicht erst im Rahmen der Honorarabrechnung oder eines Disziplinarverfahrens zu klären vgl BSG Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R - SozR 4-5531 Abschn 31.5.3 Nr. 1 RdNr 16 mwN) .
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