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   BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B   

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BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B (https://dejure.org/2009,57211)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B (https://dejure.org/2009,57211)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2009 - B 3 P 38/08 B (https://dejure.org/2009,57211)
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  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Gerügt wird lediglich die fehlerhafte Auslegung des Landesrechts durch das LSG im Lichte der Regelungen in § 9 und § 82 SGB XI - damit wird eine Verletzung von Bundesrecht und eine folglich zulässige Revisionsrüge indes nicht erhoben (vgl Entscheidung des Senats vom 22.7.2004 - SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 5 ff mwN).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Das beklagte Land legt auch nicht nachvollziehbar dar, dass das LSG den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit das Willkürverbot oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder das Auslegungsergebnis selbst gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Zur Begründung hat sich das LSG auf eine Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.9.2007 (BSG SozR 4-3300 § 82 Nr. 4) bezogen und festgestellt, dass die Verordnungsermächtigung in § 4 Abs. 3 Nr. 3 LPflegEG einschränkend zu interpretieren sei und die Deckelungsregelung des § 26 PflegEföVO nicht trage; zudem sei die Verrechnung der im Jahre 1999 erfolgten Zahlungen für Investitionsaufwendungen rechtswidrig.
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Das beklagte Land legt auch nicht nachvollziehbar dar, dass das LSG den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit das Willkürverbot oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder das Auslegungsergebnis selbst gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 15.04.2009 - B 3 P 38/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
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