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   BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R   

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https://dejure.org/2002,1794
BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R (https://dejure.org/2002,1794)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R (https://dejure.org/2002,1794)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 30/00 R (https://dejure.org/2002,1794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets - kein Ausschluss von Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Nichtausschöpfung der Budgetobergrenze wegen Unwirtschaftlichkeit - keine Auffüllung durch Leistungen aus Zusatzbudget

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kassenarzt - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarbegrenzung - Kürzung des Praxisbudgets - Überschreitung des Praxisbudgets - Kassenärztliche Vereinigung - Zusatzbudget

  • Judicialis

    EBM-Ä Abschnitts A I. Teil B Nr. 4 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ausschluss von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets, Nichtausschöpfung der Budgetobergrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verschiebebahnhof Zusatzbudget: Honorarkürzung gilt als Denkzettel, der nicht kompensiert werden kann

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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Die in Ausfüllung der genannten Ermächtigungsgrundlage erlassenen Regelungen des EBM-Ä über Praxis- und Zusatzbudgets hat der Senat bereits mehrfach als rechtmäßig beurteilt, jedenfalls, soweit es die Bemessung der Praxisbudgets bis zum Ende des Jahres 2002 anbelangt (Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 33/01 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Diese begrenzt nicht die Anzahl der abrechenbaren Leistungen, sondern lediglich das Ausmaß, bis zu dem Leistungen in voller Höhe vergütet werden, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar abhängig von der Zahl der insgesamt erbrachten Leistungen sinkt (vgl. BSGE 86, 30, 41 = SozR 3-2500 § 83 Nr. 1 S. 13; s. zum Ganzen auch: BSGE 86, 16, 18 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 117 ff und Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO, mwN).

    Über die Budgetierung der Vergütung der ärztlichen Leistungen soll der Anreiz zu einer vermehrten Erbringung von Leistungen verringert, dem mit der bisherigen Leistungsmengensteigerung einhergehenden Punktwertverfall entgegengewirkt und auf diese Weise den Vertragsärzten mehr Sicherheit bei der Kalkulation ihrer Praxiseinnahmen gegeben werden (vgl. BSGE 86, 16, 21 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 120 f; zum Ganzen zuletzt: BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 aaO).

    Wesentliches Ziel der Regelungen des EBM-Ä über Praxis- und Zusatzbudgets ist die Steuerung ärztlichen Verhaltens dadurch, dass die wirtschaftlichen Anreize für eine Mengenausweitung ärztlicher Leistungen verringert werden (vgl. BSGE 86, 16, 21 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 120f; BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 33/01 R-, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Diese begrenzt nicht die Anzahl der abrechenbaren Leistungen, sondern lediglich das Ausmaß, bis zu dem Leistungen in voller Höhe vergütet werden, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar abhängig von der Zahl der insgesamt erbrachten Leistungen sinkt (vgl. BSGE 86, 30, 41 = SozR 3-2500 § 83 Nr. 1 S. 13; s. zum Ganzen auch: BSGE 86, 16, 18 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 117 ff und Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO, mwN).

    Über die Budgetierung der Vergütung der ärztlichen Leistungen soll der Anreiz zu einer vermehrten Erbringung von Leistungen verringert, dem mit der bisherigen Leistungsmengensteigerung einhergehenden Punktwertverfall entgegengewirkt und auf diese Weise den Vertragsärzten mehr Sicherheit bei der Kalkulation ihrer Praxiseinnahmen gegeben werden (vgl. BSGE 86, 16, 21 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 120 f; zum Ganzen zuletzt: BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 aaO).

    Wesentliches Ziel der Regelungen des EBM-Ä über Praxis- und Zusatzbudgets ist die Steuerung ärztlichen Verhaltens dadurch, dass die wirtschaftlichen Anreize für eine Mengenausweitung ärztlicher Leistungen verringert werden (vgl. BSGE 86, 16, 21 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 120f; BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 33/01 R-, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 46/99 R

    Festsetzung eines Arzneimittelregresses - Prüfungsausschuß - Wirtschaftlichkeit

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Aus § 106 SGB V ergibt sich, dass das Abrechnungsverhalten aller Ärzte zu jeder Zeit einer effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen muss (BSGE 84, 85, 87 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S. 250 f.; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S. 273/274; Nr. 53 S. 295; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 55 S. 309 f).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 7/01 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleich bestimmter Einzelleistungen mit

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Aus § 106 SGB V ergibt sich, dass das Abrechnungsverhalten aller Ärzte zu jeder Zeit einer effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen muss (BSGE 84, 85, 87 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S. 250 f.; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S. 273/274; Nr. 53 S. 295; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 55 S. 309 f).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Die Wirtschaftlichkeitsprüfung verfolgt hingegen das Ziel, die Vertragsärzte zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 SGB V) anzuhalten (BSGE 76, 53, 54 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S. 145/146).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Diese begrenzt nicht die Anzahl der abrechenbaren Leistungen, sondern lediglich das Ausmaß, bis zu dem Leistungen in voller Höhe vergütet werden, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar abhängig von der Zahl der insgesamt erbrachten Leistungen sinkt (vgl. BSGE 86, 30, 41 = SozR 3-2500 § 83 Nr. 1 S. 13; s. zum Ganzen auch: BSGE 86, 16, 18 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S. 117 ff und Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO, mwN).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Aus § 106 SGB V ergibt sich, dass das Abrechnungsverhalten aller Ärzte zu jeder Zeit einer effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen muss (BSGE 84, 85, 87 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S. 250 f.; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S. 273/274; Nr. 53 S. 295; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 55 S. 309 f).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Solche Bescheide müssen bei der Honorarfestsetzung ohne erneute inhaltliche Überprüfung beachtet werden (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1 S. 9).
  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 10/90

    Rücknahme von Honorarbescheiden nach § 45 SGB X , Verjährung bei der

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Dabei gehört die Honorarkürzung zum Kernbestand der Maßnahmen, mit denen das Wirtschaftlichkeitsgebot durchgesetzt wird (vgl. BSGE 68, 97, 98 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 S 10/11; Clemens in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 1, 1994, § 33 RdNr. 5, § 35 RdNr. 1, 2).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 gültigen und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 20/01 R und B 6 KA 73/00 R -, beide zur Veröffentlichung in BSGE bzw. SozR vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auch die Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für KH hat an der Pflicht der KKn nichts geändert, stationäre KH-Behandlung nur im Falle ihrer positiv festzustellenden Erforderlichkeit zu vergüten (vgl in der Zielrichtung ähnlich für die vertragsärztliche Versorgung zB BSG [6. Senat] SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 26 f; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 8).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (siehe dazu BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - SGb 2002, 441), ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 15.5.2002 (SozR 3-2500 § 87 Nr. 32) und vom 5.11.2003 (SozR 4-2500 § 106 Nr. 4) dargelegt, dass auch die von Praxis- und Zusatzbudgets erfassten Leistungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.

    Das lässt das Gesetz nicht zu (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 185).

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