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   BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B   

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BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B (https://dejure.org/2015,21904)
BSG, Entscheidung vom 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B (https://dejure.org/2015,21904)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - B 1 KR 7/15 B (https://dejure.org/2015,21904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 13 Abs 3 SGB 5, § 135 Abs 1 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Kostenübernahme einer Kollagenvernetzung - neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode - Leistungspflicht der Krankenkasse trotz Fehlen einer ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Kostenübernahme einer Kollagenvernetzung - neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode - Leistungspflicht der Krankenkasse trotz Fehlen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine Leistungspflicht der KK ungeachtet des in § 135 Abs. 1 SGB V aufgestellten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt dann bestehen, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem GBA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde (vgl dazu BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 17 mwN) .

    Er legt in diesem Zusammenhang nämlich nicht dar, dass das Verfahren nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl etwa BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 18 mwN) .

  • BSG, 12.02.2014 - B 1 KR 30/13 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Soweit die vom Kläger formulierte Frage auf die konkrete Therapiemöglichkeit zielt, setzt er sich schon nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 5 ff; BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 16/07 B - Juris RdNr 6; s ferner BSG Beschluss vom 12.2.2014 - B 1 KR 30/13 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 10.03.2011 - B 1 KR 134/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Verfahrensmangel - Fehlen der

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - RdNr 6 mwN).
  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Leistungen der

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Soweit die vom Kläger formulierte Frage auf die konkrete Therapiemöglichkeit zielt, setzt er sich schon nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 5 ff; BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 16/07 B - Juris RdNr 6; s ferner BSG Beschluss vom 12.2.2014 - B 1 KR 30/13 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Soweit die vom Kläger formulierte Frage auf die konkrete Therapiemöglichkeit zielt, setzt er sich schon nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 5 ff; BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 16/07 B - Juris RdNr 6; s ferner BSG Beschluss vom 12.2.2014 - B 1 KR 30/13 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Einen über die Rechtsprechung des Senats hinausgehenden Klärungsbedarf legt er damit aber nicht dar, sondern widerspricht nur der vom LSG geäußerten Auffassung, macht also allein die (vermeintliche) Unrichtigkeit des LSG-Beschlusses geltend, die indes kein Zulassungsgrund ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 15.07.2015 - B 1 KR 7/15 B
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - RdNr 6 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 133/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 137/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B, RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 134/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B, RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 135/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B, RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 129/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B - RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 136/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B, RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 132/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 131/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 130/15 BH
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG vom 15.7.2015 - B 1 KR 7/15 B - RdNr 8 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2018 - L 16 KR 171/18
    Das BSG hat im Übrigen mit Beschluss vom 15. Juli 2015 - B 1 KR 7/15 B eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2014 - L 5 KR 4342/12 wegen eines Kostenerstattungsanspruchs wegen eines Systemversagens nach Durchführung eines Cross-Linking-Verfahrens zurückgewiesen.
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