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   BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R   

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https://dejure.org/2002,2210
BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R (https://dejure.org/2002,2210)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R (https://dejure.org/2002,2210)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2002 - B 7 AL 38/01 R (https://dejure.org/2002,2210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Anhörungspflicht - erneute Anhörung - andere Begründung im Widerspruchsbescheid als im Erstattungsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Altersübergangsgeld - Leistungsgruppe - Rückerstattung - Zuvielleistung - Bösgläubigkeit - Grobe Fahrlässigkeit - Widerspruchsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 500
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Dies ist zulässig, soweit der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in unzulässiger Weise beeinträchtigt oder erschwert wird (BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 22/10 R - juris RdNr 26; BSG vom 15.8.2002 - B 7 AL 38/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 21 S 61 f) .
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Da der angefochtene Bescheid in seinem Verfügungssatz nicht geändert worden ist und die Rücknahme nur mit einer anderen Rechtsgrundlage begründet wird, sind die Voraussetzungen einer Umdeutung nach § 43 SGB X hier nicht zu prüfen (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21 S 61) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Insbesondere soll der Betroffene Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die bevorstehende Verwaltungsentscheidung zu beeinflussen (BSGE 75, 159 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 10; BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21) .
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