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   BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B   

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https://dejure.org/2012,26289
BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B (https://dejure.org/2012,26289)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B (https://dejure.org/2012,26289)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2012 - B 6 KA 94/11 B (https://dejure.org/2012,26289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmaßstab für Richtgrößenprüfungen - Regress - kein unzulässiger Grundrechtseingriff - rückwirkende Richtgrößenfestlegung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmaßstab für Richtgrößenprüfungen - Regress - kein unzulässiger Grundrechtseingriff - rückwirkende Richtgrößenfestlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B
    Dieses kann ggf bei der Auslegung der Regelungen des § 106 Abs. 2 SGB V bzw der maßgeblichen Richtgrößenvereinbarung herangezogen werden (vgl hierzu zB BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 62 und BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 18/11 R - RdNr 33 f, Zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , ist aber selbst weder Prüfungsmaßstab für § 106 Abs. 2 und Abs. 5a SGB V noch für die zu deren Durchführung vereinbarten gesamtvertraglichen Regelungen.

    Auch im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Richtgrößen zeigt die Klägerin keine Rechtsfragen auf, die im Hinblick auf das Senatsurteil vom 2.11.2005 (BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11) noch klärungsbedürftig sind.

    Zu den Einwendungen der Klägerin gegen das Vorliegen wirksamer Richtgrößenfestlegungen hat das LSG ausgeführt, die Richtgrößen für 1999 seien jedenfalls durch deren Bekanntgabe im Saarländischen Ärzteblatt 8/99 wirksam geworden und hätten über das Jahr 1999 hinaus - mangels sofortigen Vorliegens einer Richtgrößenvereinbarung für 2000 - einstweilen weitergegolten; die Richtgrößen für 2000 seien schließlich im Saarländischen Ärzteblatt 6/02 bekannt gemacht worden und dadurch in Kraft getreten; diese seien, weil sie für die Klägerin günstiger gewesen seien, rückwirkend an die Stelle der Richtgrößen 1999 getreten (LSG-Urteil S 17 mit Hinweis auf BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 55) .

    Indessen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2.11.2005 deutlich gemacht, dass auch bei zeitlich begrenzten Verträgen die Fortgeltung eingreift (BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 45: "auch die Fortgeltung eines an sich auf das Vorjahr begrenzten ... Vertrags") .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B
    Der Ansatz der Klägerin, die die Rechtmäßigkeit eines Richtgrößenregresses am Vorliegen eines Schadens bei den Krankenkassen messen wolle, beruhe auf unzureichender Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsinstituten Wirtschaftlichkeitsprüfung und Schadensregress (aaO S 19 mit Hinweis auf BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 20 ff) .

    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass Regresse auf der Grundlage des § 106 SGB V keinen konkreten Schaden der Krankenkassen voraussetzen (vgl beispielhaft BSG vom 29.6.2011 - B 6 KA 16/10 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 31 RdNr 18 ff; vgl BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 21 ff) .

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B
    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN ) .

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f) .

  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen

    Ebenso hat der Senat festgestellt, dass ein Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens grundsätzlich keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht des Vertragsarztes aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 94/11 B - RdNr 10 - Juris) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 21/16 B

    Kassenarztrecht; Richtgrößenregress; Grundsatzrüge; Berufsfreiheit und

    Ebenso hat der Senat festgestellt, dass ein Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens grundsätzlich keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht des Vertragsarztes aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BSG Beschluss vom 15.8.2012, B 6 KA 94/11 B RdNr 10 - Juris).
  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
    Denn kommt eine Richtgrößenvereinbarung nicht (rechtzeitig) zustande, gelten die Bestimmungen der bisherigen Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter (BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B mwN).
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