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   BSG, 15.08.2018 - B 12 R 4/18 R   

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https://dejure.org/2018,36967
BSG, 15.08.2018 - B 12 R 4/18 R (https://dejure.org/2018,36967)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2018 - B 12 R 4/18 R (https://dejure.org/2018,36967)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2018 - B 12 R 4/18 R (https://dejure.org/2018,36967)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Aufbringung der Mittel der Sozialversicherung; Geltung der Gleitzonenregelung auch für aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung verringerte Arbeitsentgelte

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Altersteilzeitvereinbarung - Absenkung des Arbeitsentgelts - Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach der Gleitzonenformel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 20 Abs. 2 ; SGB VI § 163 Abs. 10
    Aufbringung der Mittel der Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.08.2018)

    Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    H. W. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund, 1 Beigeladene

    Beitragsrecht, Rentenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die beklagte DRV Bund hat nach § 28p Abs. 1 S 5 SGB IV als sachlich zuständiger Träger (vgl dazu etwa BSG Urteil vom 15.8.2018 - B 12 R 4/18 R - SozR 4-2400 § 20 Nr. 1, für BSGE vorgesehen) formell und materiell rechtmäßig die Versicherungspflicht des beigeladenen Arztes nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit im Krankenhaus der Klägerin in den streitbefangenen Zeiträumen festgestellt und die Klägerin zur Nachentrichtung von Beiträgen verpflichtet.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die beklagte DRV Braunschweig-Hannover hat als nach § 28p Abs. 1 S 5 SGB IV sachlich zuständiger Träger (vgl dazu etwa BSG Urteil vom 15.8.2018 - B 12 R 4/18 R - SozR 4-2400 § 20 Nr. 1, für BSGE vorgesehen) formell und materiell rechtmäßig die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit für das beigeladene Krankenhaus in der Zeit vom 7. bis 31.7.2008 festgestellt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 BA 76/18

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Insbesondere hat die Beklagte die Regelungen zur Gleitzone berücksichtigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2018 - B 12 R 4/18 R -, juris).
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