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   BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B   

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https://dejure.org/2018,27445
BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B (https://dejure.org/2018,27445)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B (https://dejure.org/2018,27445)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2018 - B 13 R 66/18 B (https://dejure.org/2018,27445)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Umfang einer Berufungsrücknahme; Auslegung von prozessualen Erklärungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - gerügte fehlerhafte Auslegung einer vom Berufungsführer erklärten Berufungsrücknahme durch das LSG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - gerügte fehlerhafte Auslegung einer vom Berufungsführer erklärten Berufungsrücknahme durch das LSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Prüfungsmaßstab ist die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des LSG (BSG Urteil vom 28.5.1957 - 3 RJ 219/56 - SozR Nr. 79 zu § 162 SGG; BSG Beschluss vom 31.1.1979 - 11 BA 166/78 - SozR 1500 § 160 Nr. 33; BSG Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 - Juris RdNr 23).

    Ein entscheidungserheblicher Mangel des Berufungsverfahrens wird nur dann substantiiert bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer diesen hinsichtlich aller ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen darlegt, sodass das Beschwerdegericht allein anhand dieser Begründung darüber befinden kann, ob die angegriffene Entscheidung des LSG möglicherweise auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht (vgl zB BSG Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 - Juris RdNr 16 mwN; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 16 mwN).

  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 206/61
    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Berufungsrücknahme ist die Erklärung des Klägers, er verfolge den geltend gemachten prozessualen Anspruch nicht mehr weiter (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 13 f; Eschner in Jansen, SGG, 4. Aufl 2012, § 102 RdNr 7).

    Unter dem Klageanspruch ist der prozessuale, nicht der materiell-rechtliche Anspruch zu verstehen; er deckt sich mit dem Streitgegenstand und richtet sich nach dem Ziel der Klage, nicht nach ihrem prozessualen Gewand und auch nicht nach dem tatsächlichen und rechtlichen Klagegrund; Klageanspruch ist daher das Begehren auf rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen, die sich nach Meinung des Klägers aus einem Sachverhalt ergeben (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 14).

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Berufungsrücknahme ist die Erklärung des Klägers, er verfolge den geltend gemachten prozessualen Anspruch nicht mehr weiter (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 13 f; Eschner in Jansen, SGG, 4. Aufl 2012, § 102 RdNr 7).

    Unter dem Klageanspruch ist der prozessuale, nicht der materiell-rechtliche Anspruch zu verstehen; er deckt sich mit dem Streitgegenstand und richtet sich nach dem Ziel der Klage, nicht nach ihrem prozessualen Gewand und auch nicht nach dem tatsächlichen und rechtlichen Klagegrund; Klageanspruch ist daher das Begehren auf rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen, die sich nach Meinung des Klägers aus einem Sachverhalt ergeben (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 14).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Ob ein Berufungsführer - hier der Kläger - den mit der Berufung geltend gemachten prozessualen Anspruch ganz oder teilweise nicht mehr weiterverfolgt, ist durch Auslegung seiner prozessualen Erklärungen zu ermitteln und dazu sein wirklicher Wille unter Einbeziehung seines bisherigen Vorbringens zu erforschen (BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 77/03 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 - Juris RdNr 15).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    In der Annahme, der Kläger wende sich unter Bezugnahme auf das BSG-Urteil vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R - (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) gegen die Abschläge von seiner Erwerbsminderungsrente, teilte ihm die Beklagte formlos mit, zunächst weitere Rechtsprechung abwarten und den Antrag nicht bescheiden zu wollen.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Hierfür ist nach dem in § 133 BGB zum Ausdruck gekommenen, auch im öffentlichen Recht und im Prozessrecht geltenden, allgemeinen Rechtsgedanken das wirklich Gewollte, das in der Äußerung erkennbar ist, zu ermitteln (hierzu und zum Folgenden BSG Beschluss vom 23.6.2015 - B 1 KR 18/15 B - Juris RdNr 4 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 8.11.2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 488 f mwN).
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Danach ist beispielsweise der auf ein Grundurteil (§ 130 S 1 SGG) über die Höhe des zustehenden Altersruhegeldes zielende prozessuale Anspruch bezüglich der Bewertung der unterschiedlichen Beitragszeiten und des Umfangs ihrer Anrechnung als aufteilbar und damit auch begrenzbar angesehen worden (BSG Urteil vom 16.3.1989 - 4/11a RA 70/87 - BSGE 65, 8 = SozR 1300 § 48 Nr. 55 - Juris RdNr 18; vgl auch BSG Urteil vom 25.3.1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8585 § 2 Nr. 2 - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 18.8.1999 - B 4 RA 25/99 B - SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 - Juris RdNr 14, auch allg zur Bestimmung des Streitgegenstands - Juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 13.6.2013 - B 13 R 454/12 B - Juris RdNr 13 ff).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass das Revisionsgericht bei Prozesserklärungen - anders als bei materiell-rechtlichen Erklärungen (vgl zu Letzteren zB BSG Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 - Juris RdNr 29 ff mwN) - die Auslegung der Erklärung in vollem Umfang zu überprüfen hat.
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen, weil die Abschläge von der Erwerbsminderungsrente nach der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R - Juris) rechtmäßig seien (Urteil vom 30.4.2010).
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

    Auszug aus BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
    Ein Verfahrensmangel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist der Verstoß des Gerichts im Rahmen des prozessualen Vorgehens im unmittelbar vorangehenden Rechtszug (vgl zB BSG Urteil vom 29.11.1955 - 1 RA 15/54 - BSGE 2, 81 - Juris RdNr 4; BSG Urteil vom 24.10.1961 - 6 RKa 19/60 - BSGE 15, 169 = SozR Nr. 3 zu § 52 SGG - Juris RdNr 30).
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines

  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95

    Rentenhöhenbegrenzung durch das MfSVersorgOAufhG nicht verfassungswidrig

  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 166/78

    Verfahrensfehler - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Nachholung

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 219/56
  • BSG, 29.11.1955 - 1 RA 15/54
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 18/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Der prozessuale Anspruch (Streitgegenstand) ist das Begehren (Klageantrag) auf einen rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen, die sich nach Meinung des Klägers aus einem zugrunde liegenden (Lebens-)Sachverhalt (Klagegrund) ergeben (vgl nur BSG vom 15.8.2018 - B 13 R 66/18 B - RdNr 12 mit Verweis auf BSG vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG, juris RdNr 14) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 19 AS 702/19

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Aus den diffusen Erklärungen des Klägers im Berufungsverfahren lässt sich nicht eindeutig sein Wille entnehmen, dass er den geltend gemachten prozessualen Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 27.10.2017 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 25.11.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2018 nicht mehr weiter verfolgt (vgl. zur Auslegung einer prozessualen Erklärung als Berufungsrücknahme: BSG, Beschluss vom 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B).
  • SG Neuruppin, 03.05.2020 - S 26 AS 2209/16
    aaa) Klagerücknahme ist die Erklärung des Klägers oder seiner Prozessbevollmächtigten oder seines Prozessbevollmächtigten, er verfolge den geltend gemachten prozessualen Anspruch nicht mehr weiter ( vgl zur Berufung: Bundessozialgericht, Beschluss vom 15. August 2018 - B 13 R 66/18 B, RdNr 12 mwN ).

    Ob ein Kläger den mit der Klage geltend gemachten prozessualen Anspruch ganz oder teilweise nicht mehr weiterverfolgt, ist durch Auslegung seiner prozessualen Erklärungen zu ermitteln und dazu sein wirklicher Wille unter Einbeziehung seines bisherigen Vorbringens zu erforschen ( vgl zur Berufung: Bundessozialgericht, Beschluss vom 15. August 2018 - B 13 R 66/18 B, RdNr 12 mwN ).

    Objektiv willkürlich ist es daher zB, im Widerspruch zu diesen verfassungsrechtlichen Grundgedanken dem Sachvortrag eines Beteiligten entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Feststellung führt, dass der Rechtsstreit durch Klagerücknahme erledigt ist, während bei sachdienlicher Auslegung ohne Weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre ( vgl hierzu Bundessozialgericht, Beschluss vom 15. August 2018 - B 13 R 66/18 B, RdNr 11 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06. August 1992 - 2 BvR 89/92, RdNr 20 umwN ).

  • BSG, 18.12.2019 - B 13 R 340/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Hierzu hätte der Kläger anhand der von ihm im Verwaltungs-, Klage- und Berufungsverfahren gestellten Anträge und des hierauf bezogenen Sachvortrags (vgl BSG Beschluss vom 15.8.2018 - B 13 R 66/18 B - juris RdNr 15) schlüssig aufzeigen müssen, dass er einen dem vorstehend beschriebenen Begehren entsprechenden prozessualen Anspruch tatsächlich erhoben hat und dass SG und LSG hierüber auch in der Sache hätten entscheiden dürfen.
  • SG Karlsruhe, 20.05.2021 - S 12 R 395/19

    Wortlautgrenze im Rahmen der Auslegung fachkundig formulierter Klageanträge nach

    Objektiv willkürlich ist es daher zum Beispiel, im Widerspruch zu diesen verfassungsrechtlichen Grundgedanken dem Sachvortrag eines Beteiligten entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Feststellung führt, dass der Rechtsstreit durch Klagerücknahme erledigt ist, während bei sachdienlicher Auslegung ohne Weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre (BSG, 15.08.2018, B 13 R 66/18 B; BVerfG, 06.08.1992, 2 BvR 89/92).
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