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   BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93 (Berlin)   

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BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93 (Berlin) (https://dejure.org/1994,772)
BSG, Entscheidung vom 15.09.1994 - 11 RAr 97/93 (Berlin) (https://dejure.org/1994,772)
BSG, Entscheidung vom 15. September 1994 - 11 RAr 97/93 (Berlin) (https://dejure.org/1994,772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 550 (Ls.)
  • NZS 1995, 138
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Sie verweist auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 - (BSGE 73, 195 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Der Gesetzgeber ist deswegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung von Sozialleistungen den bisher erreichten Lebensstandard voll zu erhalten (BVerfG aaO mwN; vgl BSGE 73, 195, 202 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Danach aber kann nicht beanstandet werden, wenn bestimmte Sonderregelungen im Beitrittsgebiet, die vorübergehend zu niedrigeren gewöhnlichen gesetzlichen Abzügen vom Arbeitsentgelt führen (vgl dazu BSGE 73, 195, 201 f = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3), den Gesetzgeber nicht veranlaßt haben, von dem Grundsatz einheitlicher Leistungssätze für das gesamte Bundesgebiet abzusehen.

    Aufgrund des § 249e Abs. 3 AFG finden die vorstehend behandelten Vorschriften der §§ 111 bis 113 AFG (einschließlich der sie ergänzenden Überleitungsvorschriften) auch für das Alüg Anwendung, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 73, 195 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; SozR 3-4100 § 249e Nr. 2).

    Den geringeren Anteil von Kirchenmitgliedern an der Erwerbsbevölkerung im Beitrittsgebiet konnte der Gesetzgeber deshalb vernachlässigen, zumal es sich bei dem fiktiven Kirchensteuerabzug in den Leistungstabellen lediglich um ein marginales Element eines Berechnungsfaktors handelt, dessen wirtschaftliche Auswirkungen ebenso über eine geringere Nettolohnersatzquote herbeigeführt werden könnten (BSGE 73, 195, 202 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 - (NZS 1994, 417) hat der Senat vom Statistischen Bundesamt statistische Unterlagen beigezogen und diese den Beteiligten zugänglich gemacht.

    Daß es mit dem GG vereinbar ist, daß auch bei Arbeitslosen, die keiner Kirche angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nach dem sich die Höhe des Alg bestimmt, ein Kirchensteuer-Hebesatz berücksichtigt wird, also keine besonderen Leistungssätze für Arbeitslose erforderlich sind, die keiner steuererhebenden Kirche angehören, hat das BVerfG entschieden (Beschluß vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 - NZS 1994, 417).

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Schon vor der Einigung hat das BVerfG betont, der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers sei bei der Bewältigung historischer Ausnahmesituationen (zB Kriegs- und Kriegsfolgelasten) besonders weit (BVerfGE 27, 253, 286; 53, 164, 178; 71, 66, 76).
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 90/93

    Anspruch auf ein höheres Altersübergangsgeld - Berücksichtigung einer höheren

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Die hiergegen erhobenen Einwände des Klägers geben dem Senat keine Veranlassung, seine Rechtsauffassung, die der 7. Senat des Bundessozialgerichts teilt (Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 20/93 - und vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 90/93 -, beide nicht zur Veröffentlichung vorgesehen), aufzugeben.
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Sie entlastet die Verwaltung einmal durch verfassungsrechtlich zur Bewältigung von Massenerscheinungen ohnehin gerechtfertigte Typisierung und Pauschalierung (BVerfGE 63, 119, 128; 77, 308, 338; 80, 109, 118), zum anderen durch Anknüpfen an ein seit 1975 geltendes Bemessungssystem.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Sie entlastet die Verwaltung einmal durch verfassungsrechtlich zur Bewältigung von Massenerscheinungen ohnehin gerechtfertigte Typisierung und Pauschalierung (BVerfGE 63, 119, 128; 77, 308, 338; 80, 109, 118), zum anderen durch Anknüpfen an ein seit 1975 geltendes Bemessungssystem.
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 35/93

    Lohnsteuerfreiheit - LPG - Ehemalige DDR - Arbeitslosengeld - Fiktive

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Aufgrund des § 249e Abs. 3 AFG finden die vorstehend behandelten Vorschriften der §§ 111 bis 113 AFG (einschließlich der sie ergänzenden Überleitungsvorschriften) auch für das Alüg Anwendung, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 73, 195 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; SozR 3-4100 § 249e Nr. 2).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Das gleiche gilt für Übergangsregelungen (BVerfGE 44, 283, 287), um die es sich bei den Vorschriften zum Alüg und seiner Bemessung handelt.
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Schon vor der Einigung hat das BVerfG betont, der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers sei bei der Bewältigung historischer Ausnahmesituationen (zB Kriegs- und Kriegsfolgelasten) besonders weit (BVerfGE 27, 253, 286; 53, 164, 178; 71, 66, 76).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93
    Schon vor der Einigung hat das BVerfG betont, der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers sei bei der Bewältigung historischer Ausnahmesituationen (zB Kriegs- und Kriegsfolgelasten) besonders weit (BVerfGE 27, 253, 286; 53, 164, 178; 71, 66, 76).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Aber auch über diesen Bescheid bzw über nachfolgende Bescheide betreffend die Dauer des Alg-Anspruchs hat der Senat im Revisionsverfahren nicht zu befinden; selbst wenn sie Gegenstand des Gerichtsverfahrens gemäß § 96 SGG geworden sein sollten, hätte die Nichtbeachtung dieser Bescheide durch das LSG im Revisionsverfahren gerügt werden müssen (vgl nur: BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26; SozR 3-2500 § 57 Nr. 4; SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 76/95

    Arbeitsförderung; Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und des Beitrags zur

    Sie ist der Auffassung, daß die angefochtene Entscheidung nicht zu beanstanden sei, und bezieht sich insbesondere auf die Urteile des 11. Senats vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, 15. September 1994 - 11 RAr 97/93 - und 26. Oktober 1994 - 11 RAr 87/93 -.

    Dies hat bereits der 11. Senat des BSG eingehend dargelegt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

    Deshalb durfte der Gesetzgeber den geringen Anteil von Kirchenmitgliedern an der Erwerbsbevölkerung im Beitrittsgebiet vernachlässigen, zumal sich der - fiktive - Kirchensteuerabzug bei der Aufstellung der Leistungssätze und damit bei der Höhe der Leistung wirtschaftlich nur unerheblich auswirkt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

    Der 11. Senat hat für die Jahre 1991 bis 1994 bereits entschieden, daß die Berücksichtigung eines Kirchensteuer-Hebesatzes nicht zu beanstanden sei (für das Jahr 1991: Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht; für das Jahr 1992: BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; für die Jahre 1991 bis 1993: Urteil vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 87/93 -, unveröffentlicht, und für das Jahr 1994: Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 1/96 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 87/93

    Anforderungen an die Bemessung von Altersübergangsgeld (Alüg) - Voraussetzungen

    Der Senat hat den Beteiligten die Anfrage vom 20. Juni 1994 im Verfahren 11 RAr 97/93 und die dazu gegebene Antwort des Statistischen Bundesamts vom 12. Juli 1994 einschließlich Anlagen mit der Terminsladung übermittelt.

    Der Senat hat diese Regelung bereits in mehreren Entscheidungen als Generalverweisung angesehen, von der in den einzelnen Maßgaben der Vorschrift bestimmte Ausnahmen gemacht werden (BSGE 73, 195, 198 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; SozR 3-4100 § 249e Nr. 2; Urteil des Senats vom 15. September 1994 - 11 RAr 97/93 -).

    Diese besagen - abgesehen von der unterschiedlichen Nettolohnersatzquote, je nachdem, ob der Arbeitslose oder sein Ehegatte für ein Kind zu sorgen hat (§ 111 Abs. 1 AFG) - folgendes (Urteil des Senats vom 15. September 1994 - 11 RAr 97/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen):.

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 48/94

    Anspruch auf Altersübergangsgeld - Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der

    Diese Regelungen sind, soweit sie für Alg und Alüg bundeseinheitlich zu bildende Leistungssätze vorschreiben, nicht verfassungswidrig, insbesondere verstoßen sie nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie bereits der 11. Senat des BSG eingehend dargelegt hat (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

    Deshalb durfte der Gesetzgeber den geringen Anteil von Kirchenmitgliedern an der Erwerbsbevölkerung im Beitrittsgebiet vernachlässigen, zumal sich der - fiktive - Kirchensteuerabzug bei der Aufstellung der Leistungssätze und damit bei der Höhe der Leistung wirtschaftlich nur unerheblich auswirkt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

    Der 11. Senat hat für die Jahre 1991 bis 1994 bereits entschieden, daß die Berücksichtigung eines Kirchensteuer-Hebesatzes nicht zu beanstanden sei (für das Jahr 1991 Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht; für das Jahr 1992 BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; für die Jahre 1991 bis 1993 Urteil vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 87/93 -, unveröffentlicht, und für das Jahr 1994 Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 1/96 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Denn eine etwaige Verletzung der §§ 96, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hierdurch wäre nur auf Rüge eines Beteiligten hin zu beachten (vgl BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; SozR 3-4100 § 137 Nr. 9).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Ihm stand zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung sowohl hinsichtlich der Frage, ob und wie Vog weitergewährt werden sollte, als auch hinsichtlich des Ob und Wie einer Nachfolgeregelung wegen der besonderen historischen Situation abweichend von oben bezeichneten strengen Kriterien die gesamte Breite des gesetzgeberischen Gestaltungspielraums zu, der bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation besonders weit sein muß (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; SozR 3-8570 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Ob der Senat von Amts wegen auch über die Bescheide vom 23. Januar 1998 und 28. Juli 1998 zu befinden hätte (vgl allgemein zur Nichtberücksichtigung von Folgebescheiden gemäß § 96 SGG ohne entsprechende Rüge: BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26 S 90 f; SozR 3-2500 § 57 Nr. 4 S 9 f; SozR 3-4100 § 249e Nr. 5 S 41), weil das LSG die entsprechenden Klagen ausdrücklich als unzulässig abgewiesen und nicht nur überhaupt nicht entscheiden hat, kann vorliegend dahinstehen.
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 1/96

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld (Alg) - Abzug von

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe nach entsprechender Prüfung unter Berücksichtigung von statistischen Unterlagen bis einschließlich 1994 bezüglich eines streitigen Anspruchs aus dem Jahre 1992 entschieden, es sei nicht feststellbar, daß keine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern mehr den steuererhebenden Kirchen angehöre (SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die in § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG vorgesehene Berücksichtigung des Kirchensteuer-Hebesatzes bei der Bestimmung der Leistungssätze derzeit nicht verfassungswidrig (vgl BSGE 73, 195, 201 f [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; unveröffentlichte Urteile vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 - und 26. Oktober 1994 - 11 RAr 87/93 -).

    Der Senat hat den Hinweis des BVerfG als Prüfungsauftrag an den Gesetzgeber verstanden und, da es an beweiskräftigen Statistiken und Zahlen fehlt, denen zufolge die nach der Entscheidung des BVerfG jedenfalls 1983 verfassungsgemäße Vorschrift nachweisbar zu einem bestimmten Zeitpunkt verfassungswidrig geworden ist, für Zeiten vor 1994 eine Verfassungswidrigkeit nicht erkennen können (1991: Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 - nicht veröffentlicht; 1992: SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Dies haben unter Auswertung der Auskunft des BMA vom 6. November 2001 der erkennende Senat (Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 43/01 R -) und der 7. Senat (Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 18/01 R -) in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl nur BSGE 73, 195 ff = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5 und 10; BSG Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 1/96 = DBlR Nr. 4326 zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 37/00 R = DBlR Nr. 4638 zu § 111 AFG) ausdrücklich entschieden.
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 37/00 R

    Berücksichtigung der Kirchensteuer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

    Der erkennende Senat hat dies entgegen der Behauptung der Revision jedenfalls für den hier maßgeblichen Zeitraum bis zum Jahr 1994 einschließlich ausgesprochen (BSG Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 1/96 - unveröffentlicht; vgl ferner BSG Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 - unveröffentlicht; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5; BSG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 87/93 - unveröffentlicht).

    Soweit damit der mit dem tatsächlichen Nettoarbeitsentgelt erreichte Lebensstandard betroffen ist, hat das BVerfG hervorgehoben, das Lebensstandardprinzip sei kein Verfassungsgebot (aaO 240; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5 mwN).

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 18/01 R

    Höhe der Arbeitslosenhilfe - gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge -

  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 15/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Statthaftigkeit der Berufung ohne Zulassung -

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 53/00 B

    Klärungsbedürftige Rechtsfrage bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe,

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Entfall des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 66/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) -

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 42/94

    Voraussetzungen für eine Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) - Entfallen

  • LSG Berlin, 29.08.2003 - L 10 AL 97/01

    Berücksichtigung des Kirchensteuer-Hebesatzes bei Ermittlung des

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2003 - L 3 AL 106/02

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe ohne Berücksichtigung eines

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen die

  • SG Chemnitz, 30.09.2004 - S 6 AL 58/02

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Abzug eines fiktiven Kirchensteuerabzuges

  • SG Chemnitz, 10.07.1997 - S 6 Al 1277/94

    Fiktivabzug von Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld

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