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   BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54   

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https://dejure.org/1957,425
BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54 (https://dejure.org/1957,425)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1957 - 3 RK 7/54 (https://dejure.org/1957,425)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 7/54 (https://dejure.org/1957,425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 41
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.08.1957 - 3 RK 8/54
    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG.) ist die Berufung in Sachen, die, wie hier, nach § 215 Abs. 3 SGG auf die Sozialgerichtsbarkeit übergegangen sind, nur zulässig, wenn vor dem Inkrafttreten des SGG die Anhängigkeit der Sache beim LVAmt zu Recht begründet war und nach dessen Inkrafttreten die Berufung nach neuem Recht zulässig ist (vgl. BSG. I S. 204; 2 S. 225 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 21.8.1957 - 3 RK 8/54 -).
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54
    Die beklagte Krankenkasse ist auch - jedenfalls seit dem 1. Januar 1957 - als die richtige Beklagte anzusehen, da sie als Einzugsstelle den angefochtenen Verwaltungsakt - den Beitragsbescheid vom 17. November 1951 - erlassen hat (§ 1399 Abs. 3 RVO n.F.; vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15.10.1957 - 3 RK 80/55 -).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R

    Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer

    Die Auslegung der Tarifverträge durch das LSG kann der Senat wegen deren bundesweiter Geltung überprüfen (vgl BSG, Urteil vom 15.10.1957, 3 RK 7/54, BSGE 6, 41, 43 f).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 17/93

    Tarifvertragsauslegung - Krankengeld - Urlaubsgeld

    Da diese Verträge nur im Bezirk des Berufungsgerichts gelten und es - soweit ersichtlich - außerhalb des Bezirkes des LSG Berlin keine Tarifverträge gibt, die bewußt und gewollt inhaltlich übereinstimmend gestaltet sind, gehören die anzuwendenden Tarifbestimmungen zum irrevisiblen Recht (BSGE 6, 41, 43; 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG).
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 18/89

    Erstattungsfähiges Arbeitsentgelt im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S.

    Das Revisionsgericht ist nach § 162 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) nicht gehindert, diesen MTV selbst auszulegen bzw die vom LSG getroffene Auslegung nachzuprüfen, weil sich der räumliche Geltungsbereich der Vorschriften des MTV über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (BSGE 6, 41, 43/44).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Dies gilt auch für normative Bestimmungen in Tarifverträgen (vgl. BSGE 6, 41, 43), wie es hier der Fall ist.
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Allerdings ist das LSG bei der Berechnung des Ar-- beitsentgelts nach 5 575 Abs, 2 EVO unzutreffenderweise vom Akkordlohn ausgegangen° Daran ist das Revisionsgericht jedoch nicht nach 5 163 SGG gebunden, weil dem eine - wenn auch schematischerechtliche Wertung zugrunde liegt° Das vom Berufungsgericht gewonnene Er- gebnis beruht weiterhin auf der vom erkennenden Senat im Urteil vom 27, Februar 1970 (BSG 31, 38) nicht gebilligten Rechtsauffassung, daß es nicht darauf ankomme, ob der Tarifvertrag Lohnabstufungen nach einem bestimmten Lebensalter vorsehe° Dem erkennenden Senat ist es deshalb nach 5 162 Abs() 2 SGG nicht verwehrt, die Bestimmungen des nichtrevisiblen Tarifvertrags (BSG 6, 41, 45) anzuwenden, welche das LSG auf Grund seiner unzutreffenden &echtsauffassung nicht berücksichtigt hat (BSG 5, 77, 80; 7, 122, 125; 13, 206, 212; SozR Nr° 99 zu 5 162 SGG; Brackmann, aaO, Bd° II S° 252 y)° ' Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt @ 575 Abs° 2 BVD eine Anpassung nur an das Arbeitsentgelt zu, welches von der Vollendung eines bestimmten Lebensalters abhängig ist (BSG 31, 38, 41; Lauterbach, aaO, Bd° I, So 431 Anm° 15 zu 5 573; Windelen, SGb 1970, 408)° Deshalb} müssen bei der Berechnung des JAV nach dieser Vorschrift Lohnsteigerungen unberücksichtigt bleiben, bei denen es auf das Lebensalter des Beschäftigten nicht ankommt, Entgegen der Auffassung des LSG sind daher weder der Akkordrichtsatz noch die Leistungszulage, welche nach dem Tarifvertrag von der 90 Woche einer Beschäftigung im Betrieb an gezahlt wird, Arbeitsentgelt im Sinne von 5 573 Abs, 2 RVO° \ Unter Anwendung der zur Zeit des Arbeitsunfalls geltenden tariflichen Bestimmungen ist sonach für einen vergleichbaren Arbeiter in der Tätigkeitsgruppe 4 von einem altersabhängigen Grundlohn 2, 21 Bei einer von DM auszugehen,.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Er erstreckt sich also über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus (vgl zu diesem Problemkreis BSGE 6, 41, 43; BSGE 50, 121, 123 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14; BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen

    Es kann dahingesellt bleiben, ob der Senat gemäß § 202 SGG, § 562 Zivilprozeßordnung, § 162 SGG an die Entscheidung des LSG über das Bestehen und den Inhalt des TV gebunden ist, weil der TV kein Bundesrecht ist und sein Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (vgl. BSGE 6, 41, 43; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14 und § 117 Nr. 3); denn diese Ausführungen des LSG, von der auch die Revisionserwiderung des Klägers ausgeht, sind zutreffend.
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

    Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 117, 186; BSG, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 7/54 - BSGE 6, 41, 46; BSG; Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 - BSGE 36, 276, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

    Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 117, 186; BSG, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 7/54 - BSGE 6, 41, 46; BSG; Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 - BSGE 36, 276, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der

    Denn dieser Tarifvertrag erstreckt sich über den Bereich des Schleswig-Holsteinischen LSG hinaus (vgl hierzu etwa BSGE 6, 41, 43; BSGE 50, 121, 123 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14).
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 109/79

    Arbeitszeit - Tarifregelung

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 63/92

    Streit über die Gewährung von Kurzarbeitergeld für gekündigte Arbeitnehmer -

  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 12/80
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 4 KR 2614/07
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 739/55

    Anspruch auf Zahlung der Witwenbeihilfe - Voraussetzungen der Witwenbeihilfe -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.1960 - L 4b KR 731/59
  • BSG, 22.05.1958 - 8 RV 701/55
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