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BSG, 15.10.2020 - B 1 SF 2/19 S |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Wegfall einer Voraussetzung für die Berufung während der laufenden Amtszeit - Entscheidung über Entbindung nach Neuregelung des § 22 Abs 1 S 3 SGG - paritätische Besetzung des Spruchkörpers
- datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- NZS 2021, 353
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 01.08.2023 - B 1 SF 5/23 S Die Amtsentbindung findet danach nur statt, wenn eine Voraussetzung für die Berufung im Laufe der Amtszeit wegfällt, und dadurch eine paritätische Besetzung nach § 12 Abs. 2 bis 4 SGG nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl hierzu bereits BSG vom 6.5.2022 - B 1 SF 1/22 S und BSG vom 15.10.2020 - B 1 SF 2/19 S, beide juris) .
- BSG, 06.05.2022 - B 1 SF 1/22 S
Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Wegfall einer …
Seit der Neufassung von § 22 SGG durch Art. 10 Nr. 2a Buchst a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl I 1248) ist ein ehrenamtlicher Richter gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGG bei Wegfall einer Voraussetzung für seine Berufung im Laufe seiner Amtszeit nicht von seinem Amt zu entbinden, es sei denn, eine paritätische Besetzung nach § 12 Abs. 2 bis 4 SGG kann anderenfalls nicht gewährleistet werden; Satz 1 und 2 sowie § 18 Abs. 3 Satz 2 SGG bleiben unberührt (vgl bereits BSG vom 15.10.2020 - B 1 SF 2/19 S) . - BSG, 12.12.2018 - B 1 SF 5/23 S
Berufung ehrenamtlicher Richter zum Bundessozialgericht; Anforderungen an eine …
Die Amtsentbindung findet danach nur statt, wenn eine Voraussetzung für die Berufung im Laufe der Amtszeit wegfällt, und dadurch eine paritätische Besetzung nach § 12 Abs. 2 bis 4 SGG nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl hierzu bereits BSG vom 6.5.2022 - B 1 SF 1/22 S und BSG vom 15.10.2020 - B 1 SF 2/19 S, beide juris) .