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   BSG, 15.11.1979 - 11 RZLw 1/79   

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https://dejure.org/1979,11195
BSG, 15.11.1979 - 11 RZLw 1/79 (https://dejure.org/1979,11195)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1979 - 11 RZLw 1/79 (https://dejure.org/1979,11195)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1979 - 11 RZLw 1/79 (https://dejure.org/1979,11195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung - Unterschiede bei Rente und Ausgleichsleistung - Ausgleichsleistung - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Alimentationsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 11 RZLw 1/79
    Das bedeutet aber nicht nur, daß sie nach dem (letzten) Arbeitsentgelt und nach der Dauer der Beschäftigung ausgerichtet sein muß (BSG aaO S 185; BVerfGE 11, 203), sondern auch, daß sie ihre Grundlage in einer früheren Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung in Anlehnung an das Beamtenrecht haben muß (vgl. § 52 Abs. 2 Satz 2 G 131).
  • BSG, 17.03.1967 - 11 RA 164/66

    Beamtenrechtliche Versorgung - Leistungsgewährung an Geistlichen - Kirchendienst

    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 11 RZLw 1/79
    Es hat zwar richtig erkannt, daß die Versorgung auf dem Alimentationsprinzip beruhen muß; deshalb hatte der Senat jedoch bereits früher entschieden (BSGE 26, 181, 184 mit Nachweisen), daß eine "Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" nur vorliegt, wenn die Versorgung ungeachtet gewisser Abweichungen "nach Voraussetzung, Art und Umfang" dem Beamtenrecht entspricht.
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

    Hieraus ist zu folgern, daß Angelegenheiten aus dem Recht des ZVALG auch bei der in dem folgenden Abs. 2 ausgesprochenen Zuweisung der Streitigkeiten an die Sozialgerichtsbarkeit als Angelegenheiten der Unfallversicherung behandelt werden müssen (offengeblieben noch in SozR 5866 § 12 Nr. 5).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RZLw 1/80

    Leistungsausschluss - Zusicherung einer Witwenversorgung - Altersversorgung -

    Das Bundessozialgericht (BSG) hob am 15. November 1979 (11 RZLw 1/79) jedoch das Urteil des LSG vom 6. April 1979 auf und verwies den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurück, da der festgestellte Sachverhalt eine abschließende Entscheidung über den Anspruch nicht zuließ.

    Wie der Senat in dieser Sache in seinem ersten Urteil vom 15. November 1979 (SozR 5866 § 12 Nr. 5) bereits dargelegt hat, war die Beklagte auf der Grundlage des § 1744 Abs. 1 Nr. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides vom 19. Dezember 1974 befugt, wenn die dem Kläger von seinen ehemaligen Arbeitgebern gewährte Versorgung Ausgleichsleistungen nach § 12 Abs. 4 ZVALG ausschließt.

  • BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83

    Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung

    Das BSG hat es in der Regel abgelehnt, die Ausschlußvorschriften der §§ 145, 146 SGG entsprechend anzuwenden, wenn Leistungen für vergangene Zeit streitig sind, die diese §§ nicht ausdrücklich anführen (so der 6. Senat in SozR Nr. 27 zu § 144 SGG für kassenärztliche Altersunterstützungen, der 3. Senat in den unten angeführten drei Urteilen für Beitragszuschüsse aus der Rentenversicherung, der 2. Senat in BSGE 27, 188 für das Verletztengeld nach § 560 Reichsversicherungsordnung -RVO-, zwischenzeitlich als Übergangsgeld, heute wieder als Verletztengeld bezeichnet; der erkennende Senat in BSGE 46, 167 zum Übergangsgeld im Sinne des § 17 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG- und in SozR 5866 § 12 Nr. 5 zur Ausgleichsleistung nach dem ZVALG; der 5. Senat im Urteil vom 10. September 1981 - 5 RKnU 3/80 - zur Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO).
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