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   BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R   

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BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R (https://dejure.org/2007,2759)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R (https://dejure.org/2007,2759)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R (https://dejure.org/2007,2759)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schutzservietten bei einem überhöhten Speichelfluss von Behinderten; Schutzservietten als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel; Konkurrenzverhältnis zwischen der Leistungspflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Leistungspflicht ...

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 1 S 1; ; SGB XI § 78 Abs 2 S 2; ; SGB V § 33 Abs 1 S 1; ; SGB V § 13 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Spezielle behindertengerechte Papierservietten sind als von der Pflegeversicherung ersatzfähige Hilfsmittel einzustufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 599
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Umgekehrt ist ein Gegenstand trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (vgl BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Dies gilt auch im Hilfsmittelbereich; zum Ausgleich einer Behinderung iS von § 33 Abs. 1 SGB V haben die Krankenkassen nur für solche Hilfsmittel aufzukommen, die die Auswirkungen einer Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigen oder mildern und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betreffen (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Zwar vermittelt § 40 SGB XI keinen Anspruch auf eine aus Sicht der Versicherten optimale Hilfsmittelversorgung (vgl Urteil des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2 ).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Jedoch hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass § 13 Abs. 3 SGB V als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes auch im Bereich der sozialen Pflegeversicherung anzuwenden ist (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; Urteil vom 24.9.2002 - B 3 P 15/01 R - Die Leistungen Beilage 2004, 298).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Umgekehrt ist ein Gegenstand trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (vgl BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Der Senat hat bereits zu den Vorschriften zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V wiederholt entschieden, dass diese nicht dazu ermächtigen, den Anspruch des Versicherten einzuschränken, sondern nur eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe schaffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20 und 27 sowie SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 ).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Entsprechendes hat der Senat auch für das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI festgestellt (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 9).
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel -

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Zwar ist der Ausgangspunkt des LSG zutreffend, dass allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ebenso wie in der GKV nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V als Hilfsmittel der sozialen Pflegeversicherung nicht beansprucht werden können; das hat der erkennende Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Zwar vermittelt § 40 SGB XI keinen Anspruch auf eine aus Sicht der Versicherten optimale Hilfsmittelversorgung (vgl Urteil des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2 ).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R
    Jedoch hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass § 13 Abs. 3 SGB V als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes auch im Bereich der sozialen Pflegeversicherung anzuwenden ist (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; Urteil vom 24.9.2002 - B 3 P 15/01 R - Die Leistungen Beilage 2004, 298).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

  • BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R

    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und

    Dies ist indes anders, wenn Pflegebedürftige sich diese Leistung in der Vergangenheit selbst beschafft haben und soweit sie deshalb statt eines Sachleistungsanspruchs einen Kostenerstattungsanspruch haben (dazu Wahl in Udsching/Schütze, SGB XI, 5. Aufl 2018, § 36 RdNr 5 unter Hinweis auf BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1, juris RdNr 36 und BSG vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 23) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Entsprechendes gilt auch für das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 9 S 45 - schwenkbarer Autositz; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 16 - Schutzserviette).

    Maßgebend hierfür ist die jeweilige Zweckbestimmung, ausgehend von Funktion und Gestaltung des Gegenstands, wie er konkret beansprucht wird und beschaffen ist (vgl BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 18 - Schutzserviette).

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen für die Streichung

    Hierfür kommt es nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats - anders als nach früherer Auffassung (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20, S 110 - Luftreinigungsgerät I, dazu schon BSGE 84, 266, 268 f = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 S 196 f - Luftreinigungsgerät II) - ausschließlich darauf an, ob der Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 33 RdNr 25 - Barcodelesegerät mit Verweis auf BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 25 - Therapiedreirad sowie BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 16 - Klingelleuchte, jeweils mwN; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 18 - Schutzserviette).

    Der Hinweis der Klägerin auf die Auswirkungen trockener Atemluft auf das körperliche Wohlbefinden, auf Abgespanntheit, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche und schließlich auf die Haut sowie der Verweis auf die Nutzbarkeit ätherischer Öle legen eher die Annahme nahe, dass der Raumluftbefeuchter von Menschen ohne Tracheostoma ebenso mit Vorteil genutzt werden kann und er deshalb weder für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden ist noch ausschließlich oder ganz überwiegend auch von diesem Personenkreis benutzt wird (vgl dazu aus jüngerer Zeit BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 18 mwN - Schutzserviette; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 26 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 16 - Klingelleuchte) .

    Sollte sich das bei Prüfung durch das LSG bestätigen, wird er deshalb nur dann gleichwohl nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens iS von § 33 SGB V anzusehen sein, wenn er - worauf die Darstellung der Klägerin ebenfalls nicht unmittelbar deutet - in seiner konkret zu beurteilenden Funktion und Gestaltung so erheblich von allgemein gebräuchlichen Raumluftbefeuchtern abweicht, dass er deshalb nicht mehr ebenso nutzbar ist wie im Alltag nicht behinderter Menschen (vgl etwa BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 18 mwN - Schutzserviette) .

  • SG Karlsruhe, 23.04.2018 - S 5 SO 3075/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld - Festbetrag -

    Als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens findet sie indes auch im Bereich der sozialen Pflegeversicherung Anwendung (BSG, Urteil vom 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, Rdnr. 23 - nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07

    Anspruch eines Schwerhörigen gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf

    Maßgeblich für die Abgrenzung sind dabei ausschließlich Funktion und Gestaltung des Gegenstandes, wie er konkret beansprucht wird und beschaffen ist (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - 3 P 9/06 R "Einmalservietten").

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für

    Handelt es sich hingegen um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Form und Gestaltung aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiterentwickelt oder umgewandelt und deshalb nicht mehr ebenso benutzbar ist wie im Alltag nicht behinderter Menschen, dann liegt ein Hilfsmittel vor (BSG 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, SozR 4-3300 § 40 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit

    Handelt es sich hingegen um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Form und Gestaltung aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiterentwickelt oder umgewandelt und deshalb nicht mehr ebenso benutzbar ist wie im Alltag nicht behinderter Menschen, dann liegt ein Hilfsmittel vor (BSG 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, Rn 18 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2016 - L 15 P 61/14
    Das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 15. November 2007 (Az. B 3 P 9/06 R) sei vorliegend nicht einschlägig, es gehe dort um speziell ausgestaltete Schutzservietten, die nur von behinderten Menschen benutzt würden.

    Der Senat schließt sich dem BSG (SozR 4-3300 § 40 Nr. 7) an, wonach es sich auch in solchen Fällen um wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr handelt.

    Dem widerspricht nicht, dass das BSG in der Entscheidung vom 15. November 2007 (Az. B 3 P 9/06 R) die dort zu beurteilenden Schutzservietten nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und mithin als Hilfsmittel i.S.v. § 40 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 SGB XI angesehen hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08

    Anspruch einer Gehörlosen auf Kostenübernahme für eine Gehörlosennotrufanlage;

    Handelt es sich um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Funktion aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiter entwickelt oder umgewandelt ist, dann ist es ein Hilfsmittel (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R " "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 5 P 75/16

    Pflegeversicherung; Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung;

    Eine Einschränkung der Leistungspflicht auf die in einem Verzeichnis aufgenommenen Pflegehilfsmittel sehe § 40 Abs. 1 SGB XI nicht vor, dieses könne grundsätzlich nur eine unverbindliche Auslegungshilfe darstellen (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R).

    An der Auffassung, dass die Feststellungsklage nach § 55 SGG in diesen Fällen statthafte Klageart sei (so noch BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R) hat das BSG nicht festgehalten (Urteil vom 6.9.2007 - B 3 P 3/06 R und vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R; die Leistungsklage für statthaft erachtend auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.3.2015 - L 30 P 99/12, LSG Bayern, Urteil vom 7.11.2012 - L 2 P 66/11, LSG NRW, Urteil vom 23.5.2012 - L 10 P 1/11 und Hessisches LSG, Urteil vom 10.9.2009 - L 8 P 41/08).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08

    Voraussetzungen für eine Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - L 10 P 10/08

    Soziale Pflegeversicherung - Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - L 10 P 11/08

    Anspruch auf Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

  • SG Würzburg, 14.10.2008 - S 6 KR 111/07

    Kostenübernahme für einen Winterschlupfsack und ein Sonnen-/Regendach für einen

  • SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010 - S 7 SO 29/05

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 260/08
  • BSG, 17.12.2019 - B 3 KR 45/19 B

    Kostenerstattung für selbst angeschafften Cross-Trainer

  • SG Frankfurt/Oder, 24.09.2009 - S 7 SO 2/05

    Kosten der Unterkunft - Suchthilfeverein - möblierter Wohnraum - Zweibettzimmer -

  • SG Aachen, 06.06.2017 - S 5 P 99/14

    Pflegeversicherung - Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 1 KR 298/10
  • BSG, 04.02.2014 - B 3 KR 1/14 BH
  • BSG, 04.12.2008 - B 3 KR 44/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 102/07
  • BSG, 04.12.2013 - B 3 KR 5/13 BH
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 KR 170/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2013 - L 4 KR 395/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 KR 51/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.04.2010 - L 4 P 42/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versorgung mit einem Hausnotrufsystem durch die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 1 B 158/08
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