Rechtsprechung
   BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2884
BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R (https://dejure.org/2007,2884)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R (https://dejure.org/2007,2884)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2007 - B 3 KR 4/07 R (https://dejure.org/2007,2884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vergütung von krankengymnastischen Leistungen - Genehmigungsvorbehalt)

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Vergütung von krankengymnastischen Leistungen; Genehmigungsvorbehalt; nichtärztlicher Leistungserbringer; Geltendmachung von Verzugszinsen gegenüber Krankenkasse)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Physiotherapeuten für Leistungen aufgrund einer gültigen vertragsärztlichen Verordnung; Überprüfung einer ärztlich angeordneten Maßnahme durch einen Physiotherapeuten; Verordnung außerhalb des Regelfalls bei einer ärtzlich ausgestellten Anzahl ...

  • Judicialis

    SGB V § 27 Abs 1 S 2 Nr 3; ; SGB V § ... 32 Abs 1; ; SGB V F: 22.12.1999 § 69 S 3; ; SGB V F: 26.03.2007 § 69 S 4; ; SGB V § 92 Abs 1 S 2 Nr 6; ; SGB V § 125 Abs 1; ; HeilMRL Teil I Abschn II Nr 11.5; ; BGB § 611 Abs 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung mit einem Genehmigungsvorbehalt versehener krankengymnastischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Eine Auskunft der Krankenkasse an Versicherte ist verbindlich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Heilmittelrichtlinien - Prüfungspflicht der vertragsärztlichen Verordnung durch den Therapeuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    a) Mit der Neufassung des § 69 SGB V durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) vom 22.12.1999 (BGBl I 2626) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern ab dem 1.1.2000 ausschließlich öffentlichem Recht unterliegen (vgl BSGE 89, 24 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die Krankenkasse im Heilmittelbereich bei der Konkretisierung des Hilfsmittelanspruchs durch den Vertragsarzt vertreten, dessen vertragsärztliche Verordnung das Angebot verkörpert (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 2; BSGE 73, 271, 277 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), während der Versicherte als Überbringer der Verordnung als Bote fungiert, selbst aber Vertreter ist, soweit er den Leistungserbringer auswählt (§ 6 Abs. 1 Rahmenempfehlungen; ebenso BSGE 94, 213 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 für die Versorgung mit Arzneimitteln).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die Krankenkasse im Heilmittelbereich bei der Konkretisierung des Hilfsmittelanspruchs durch den Vertragsarzt vertreten, dessen vertragsärztliche Verordnung das Angebot verkörpert (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 2; BSGE 73, 271, 277 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), während der Versicherte als Überbringer der Verordnung als Bote fungiert, selbst aber Vertreter ist, soweit er den Leistungserbringer auswählt (§ 6 Abs. 1 Rahmenempfehlungen; ebenso BSGE 94, 213 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 für die Versorgung mit Arzneimitteln).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die Krankenkasse im Heilmittelbereich bei der Konkretisierung des Hilfsmittelanspruchs durch den Vertragsarzt vertreten, dessen vertragsärztliche Verordnung das Angebot verkörpert (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 2; BSGE 73, 271, 277 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), während der Versicherte als Überbringer der Verordnung als Bote fungiert, selbst aber Vertreter ist, soweit er den Leistungserbringer auswählt (§ 6 Abs. 1 Rahmenempfehlungen; ebenso BSGE 94, 213 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 für die Versorgung mit Arzneimitteln).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    Die Vergütungsansprüche beruhen auf einem öffentlich-rechtlichen, als Dienstvertrag einzustufenden Behandlungsvertrag (BSGE 77, 219 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 3) nach § 69 SGB V iVm § 611 BGB.
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R
    Die Berechtigung der nichtärztlichen Leistungserbringer zur Geltendmachung von Verzugszinsen gegenüber den Krankenkassen entspricht der stRspr des Senats (vgl Urteil vom 3.8.2006 - B 3 KR 7/06 R -SozR 4-2500 § 129 Nr. 3).
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Vergütungsanspruch bei Leistung

    Die Versorgung mit Heilmitteln richtet sich dagegen nicht nach dem Recht des Dienstvertrages (§ 611 BGB iVm § 69 SGB V; so noch BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 4 RdNr 13) : Die Heilmittelerbringer erwerben im Gegenzug für die Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht einen durch Normenverträge näher ausgestalteten gesetzlichen Anspruch auf Vergütung gegen die KKn, der schon in § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V vorausgesetzt wird.

    Letztlich ist auch das Verhalten der Systembeteiligten an Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu messen (vgl - trotz des noch anderen rechtlichen Ausgangspunktes - weiterhin BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 4 RdNr 23).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 5 KR 222/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versorgungsanspruch für ein Glukosemesssystem

    Der Verfügungssatz eines genehmigenden begünstigenden Verwaltungsakts regelt, dass der Antragsteller die beantragte Leistung in Anspruch nehmen darf und sich die Kasse unter Ausschluss aller Einwendungen zur Leistung verpflichtet (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 4, Rz. 23); die Regelung wird mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts gem. § 39 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) gegenüber dem Adressaten wirksam.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2010 - L 5 KR 4675/08
    Dieses sei in seinem Urteil vom 15.11.2007 (Az: B 3 KR 4/07 R) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Heilmittel-Richtlinien auch für die Leistungserbringer verbindlich seien.

    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15.11.2007 (Az.: B 3 KR 4/07 R) ergebe sich ebenfalls keine Rechtsgrundlage für eine Rezeptprüfpflicht der Klägerin.

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Urteilen vom 15.11.2007 (B 3 KR 4/07 R) und vom 27.10.2009 (B 1 KR 4/09) das den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber der Krankenkasse begründende Rechtsverhältnis umfassend dargelegt.

    Die Verträge sind vielmehr nur schwebend unwirksam zustande gekommen (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R) und hätten der Genehmigung durch die Beklagte bedurft, um wirksam zu werden und einen Vergütungsanspruch der Klägerin zu begründen.

    Die Klägerin kann bezüglich der mit Verordnung vom 26.06.2006 verordneten Doppelbehandlung auch nicht mit Erfolg einwenden, die ungekürzte Vergütung einer solchen Doppelbehandlung sei vom BSG im Urteil vom 15.11.2007 (B 3 KR 4/07 R) für rechtmäßig erkannt worden, so dass auch ihr ein ungekürzter Vergütungsanspruch zustehe.

  • SG Stuttgart, 30.04.2009 - S 10 KR 6604/06

    Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen ; Heilmittel-Behandlungsvertrag

    Der Heilmittel-Behandlungsvertrag ist öffentlich-rechtlicher Natur, so dass § 611 BGB über § 69 SGB V nur entsprechende Anwendung findet (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 15.11.2007, B 3 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 125 Nr. 4).

    Die Krankenkasse wird dabei durch den Vertragsarzt vertreten, dessen vertragsärztliche Verordnung das Angebot verkörpert (BSG, Urt. v. 16.12.1993, 4 RK 5/92, BSGE 73, 271; Urt. v. 15.11.2007, B 3 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 125 Nr. 4).

    Das Bundessozialgericht sprach dem klagenden Leistungserbringer einen Vergütungsanspruch gegen die beklagte Krankenkasse zu (Urt. v. 15.11.2007, B 3 KR 4/07 R, a.a.O.).

    Bestätigt wird diese Auffassung vom Urteil des BSG vom 15.11.2007 (B 3 KR 4/07 R, a.a.O.), wonach die HMR dort über die vertragliche Regelung zur Anwendung kommt, während die unmittelbare Anwendbarkeit über § 91 Abs. 9 SGB V (in der Fassung bis 30.06.2008) nur für die Versicherten, die Krankenkassen, die Krankenhäuser und die an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gelten soll (Rd. 12 des Urteils).

    Die Berechtigung der nichtärztlichen Leistungserbringer zur Geltendmachung von Verzugszinsen gegenüber den Krankenkassen entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urt. v. 03.08.2006, B 3 KR 7/06 R, SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; Urt. v. 15.11.2007, B 3 KR 4/07 R a.a.O.).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Die dazu notwendigen öffentlich-rechtlichen Dienstverträge zwischen ihr und der Beklagten (§ 69 SGB V, § 611 BGB) sind nicht zustande gekommen, weil die Beklagte den Versorgungsvertrag erst mit Wirkung ab 1.5.2002 abgeschlossen hat und sie deshalb in der vorausgehenden Zeit beim Angebot auf Abschluss der Dienstverträge nicht wirksam durch den verordnenden Vertragsarzt oder die Versicherten vertreten werden konnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 1466/09
    Diese Auslegung durch das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R = SozR 4-2500 § 125 Nr. 4) sei noch zur Rechtslage des § 91 Abs. 9 SGB V alte Fassung (a.F.) ergangen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergebe sich eine Prüfpflicht nicht aus dem Regelungsgehalt der Generalnormen der §§ 12, 70 SGB V. Insbesondere habe auch das BSG im Urteil vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) negiert, § 12 SGB V als Rechtsgrundlage für eine Prüfpflicht heranziehen zu dürfen/können.

    Das BSG habe insoweit im Urteil vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) ausdrücklich eine Absetzungsbefugnis für diejenigen Krankenkassen verneint, die - wie die Beklagte - hinsichtlich der Verordnungen außerhalb des Regelfalls auf das Genehmigungserfordernis verzichtet hätten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress -

    Die medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles sei nur eine Entscheidungshilfe für die Krankenkasse im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Hinweis auf B 3 KR 4/07 R, Rdnr. 23).

    Das vom Sozialgericht angeführte BSG-Urteil B 3 KR 4/07 R könne nicht fruchtbar gemacht werden, da es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung betreffe, sondern die Zahlungsklage eines Leistungserbringers.

    All dies entspricht im Ergebnis auch der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wie sie ihren Ausdruck in dem von den Beteiligten kontrovers diskutierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) gefunden hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2023 - L 3 KA 12/21
    Die unrichtige Einstufung einer Verordnung durch den Vertragsarzt als Regelfall statt als Ausnahmefall - die sich durch das unrichtige Ankreuzen durch den Kläger ergibt - berührt die Gültigkeit der Verordnung dagegen nicht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 125 Nr 4) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 63/16

    Vertragsarzt - Heilmittelregress - Nachholung der besonderen Begründung für

    Das vom Sozialgericht angeführte BSG-Urteil B 3 KR 4/07 R könne nicht fruchtbar gemacht werden, da es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung betreffe, sondern die Zahlungsklage eines Leistungserbringers.

    All dies entspricht im Ergebnis auch der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wie sie ihren Ausdruck in dem von den Beteiligten kontrovers diskutierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) gefunden hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 1301/09
    Eine solche ergebe sich auch nicht aus dem Regelungsgehalt der Generalnormen der §§ 12, 70 SGB V. Das BSG habe im Urteil vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R = SozR 4-2500 § 125 Nr. 4) negiert, § 12 SGB V als Rechtsgrundlage für eine Prüfpflicht heranziehen zu dürfen/können.

    Das BSG habe insoweit im Urteil vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) ausdrücklich eine Absetzungsbefugnis für diejenigen Krankenkassen verneint, die - wie die Beklagte - hinsichtlich der Verordnungen außerhalb des Regelfalls auf das Genehmigungserfordernis verzichtet hätten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 4 KR 336/14
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 4797/09
  • SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 62/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 15.08.2018 - S 2 KA 27/17

    Festsetzung eines Regress durch die Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 2 KN 78/05

    Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln, Abrechnung krankengymnastischer

  • SG Düsseldorf, 02.03.2015 - S 9 KR 903/14

    Übernahme der Kosten für vier postbariatrische Wiederherstellungsoperationen mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 386/15
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 2784/13

    Krankenversicherung - Heilmittel - keine Verpflichtung der Krankenkasse zur

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 14/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 4 KR 514/11
  • SG Köln, 06.09.2016 - S 34 KR 56/16

    Anspruch einer Mutter auf Gewährung einer stationären Vorsorgeleistung in einer

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 2735/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 81/06

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 25/15

    Anspruch von Leistungserbringern auf Vergütung für die Versorgung mit

  • SG Köln, 28.06.2016 - S 34 KR 515/15

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Gewährung einer stationären

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 4 KR 526/11
  • SG Magdeburg, 07.10.2015 - S 13 KR 805/13

    Fiktion der Genehmigung eines Leistungsantrags durch die Krankenkasse bei dessen

  • SG Köln, 21.12.2015 - S 12 KR 460/15

    Krankenversicherungstechnische Bewertung einer stationären Liposuktion als

  • SG Stuttgart, 28.05.2009 - S 10 KR 3330/06

    Vergütung häuslicher Krankenpflege; Krankenpflegevertrag zwischen dem

  • SG Trier, 20.11.2008 - S 1 KR 55/07

    Krankenversicherung - Arzneimittellieferungsvertrag - Abrechnung von parenteralen

  • SG Hannover, 25.01.2010 - S 10 KR 65/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht