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   BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R   

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BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R (https://dejure.org/1999,5306)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R (https://dejure.org/1999,5306)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 37/99 R (https://dejure.org/1999,5306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe durch Krankengeld, das nicht Lohn sondern Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ersetzt - Anspruchsvoraussetzungen für Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Begebenheit tatsächlicher Art - Auslegung der Eindeutigkeit des Wortlauts ...

  • Judicialis

    AFG § 134; ; AFG § 134 Abs 3 Satz 1 Nr 1; ; AFG § 134 Abs 3; ; SGB III § 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Krankengeldbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 73/91

    Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - berufliche Rehabilitation durch

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    "Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts" iS des § 134 Abs. 3 AFG sind indes, wie der Senat schon entschieden hat, nur Barleistungen mit Lohnersatzcharakter (SozR 4100 § 134 Nr. 34; SozR 3-4100 § 134 Nr. 9), woran es hier fehlt.

    Um den Sinn und Zweck einer Norm zu ermitteln, sind wiederum ihr Bedeutungszusammenhang und ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (Senat SozR 3-4100 § 134 Nr. 9 mwN).

  • BSG, 17.03.1988 - 7 RAr 95/87

    Vorzeitiges Altersgeld - Lebensunterhalt - Leistung

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    § 134 Abs. 3 AFG hat den Zweck, dem Arbeitslosen, der zB durch eine längere ernsthafte Erkrankung an einer Beschäftigung von 150 Tagen in der Vorfrist (Anwartschaft nach § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AFG) gehindert war, nach Ausheilung Alhi zu verschaffen, indem die fehlende entlohnte Beschäftigung durch den Bezug bestimmter, nach Ausheilung wegfallender Leistungen eines öffentlichen Trägers zu Bestreitung des Lebensunterhalts ersetzt wird (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 5 der 5. DVO zum AVAVG und SozR 4220 § 3 Nr. 1, jeweils zu Vorläufervorschriften; BSG SozR 4100 § 134 Nr. 32).

    Der Grund dafür, daß zur Begründung eines Anspruchs auf Alhi in diesen Fällen der Bezug der Sozialleistung genügt, ist, daß zumindest bei pauschaler Betrachtung der Bezug die Annahme rechtfertigt, ohne die Behinderung wäre in der selben Zeit eine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt worden (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 32 mwN).

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 97/87

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ohne vorherige Beschäftigung nach § 134 Abs 3 S 1

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    "Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts" iS des § 134 Abs. 3 AFG sind indes, wie der Senat schon entschieden hat, nur Barleistungen mit Lohnersatzcharakter (SozR 4100 § 134 Nr. 34; SozR 3-4100 § 134 Nr. 9), woran es hier fehlt.

    Mit diesem nicht auf Leistungserweiterungen, sondern auf Einsparungen gerichteten Gesetz (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 34) sollte ursprünglich die nicht auf dem Vorbezug von Alg beruhende sog originäre Alhi insgesamt abgeschafft werden.

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    Grundsätzlich zulässig ist in den danach zu ziehenden Grenzen - und zwar auch von Verfassungs wegen (vgl BVerfG NJW 1997, 2230) - eine sog teleologische Reduktion, dh eine Auslegung, die zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm gegenüber ihrem Wortlaut führt.
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    Denn jedenfalls stellt die Aufnahme und rund zweijährige Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine Begebenheit tatsächlicher Art dar, die nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln der Beklagten zugänglich ist, und deshalb nicht im Wege eines Herstellungsanspruchs ungeschehen gemacht werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4).
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    Personen, die noch keinen Anspruch auf Alg erworben hatten oder die bisher nicht Arbeitnehmer waren, sollten generell vom Bezug von Alhi ausgeschlossen werden und nur noch die Vermittlungs- und Beratungsdienste der Beklagten in Anspruch nehmen können (BT-Drucks 9/799 S 45 f und 9/846 S 46 f, 62).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    Insbesondere kann mit einem Herstellungsanspruch nicht das Ergebnis erzielt werden, daß der Anspruchsteller die Vorteile des tatsächlichen Geschehensablaufs (hier: Zahlung von Überbrückungsgeld, Erzielung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Bezug von beitragsfreiem Krg) behält und zusätzlich die Vorteile erzielt, die ihm der hypothetische Sachverhalt gebracht hätte (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 24/82

    Gewährte Tbc-Hilfe beinhaltet die Gewährung von Leistungen eines

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R
    § 134 Abs. 3 AFG hat den Zweck, dem Arbeitslosen, der zB durch eine längere ernsthafte Erkrankung an einer Beschäftigung von 150 Tagen in der Vorfrist (Anwartschaft nach § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AFG) gehindert war, nach Ausheilung Alhi zu verschaffen, indem die fehlende entlohnte Beschäftigung durch den Bezug bestimmter, nach Ausheilung wegfallender Leistungen eines öffentlichen Trägers zu Bestreitung des Lebensunterhalts ersetzt wird (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 5 der 5. DVO zum AVAVG und SozR 4220 § 3 Nr. 1, jeweils zu Vorläufervorschriften; BSG SozR 4100 § 134 Nr. 32).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - versicherter Arbeitsplatz - Asbest -

    Grundsätzlich zulässig ist in den danach zu ziehenden Grenzen eine sog teleologische Reduktion, dh eine Auslegung, die zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm gegenüber ihrem Wortlaut führt (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 22 mwN und BSG Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 37/99 R - DBlR 4599, AFG/§ 134; BVerwG DVBl 1995, 1309; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl, 391 ff; Brandenburg, Die teleologische Reduktion, 1983).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der

    Grundsätzlich zulässig ist in den danach zu ziehenden Grenzen - und zwar auch von Verfassungs wegen (vgl BVerfG NJW 1997, 2230) - eine sog teleologische Reduktion, d.h. eine Auslegung, die zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm gegenüber ihrem Wortlaut führt" (BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R -, Rn. 19, juris).
  • LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 33/01

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld; Vorliegen von

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Regelung des § 191 Abs. 3 Satz 1 SGB III gegenüber ihrem Wortlaut insofern einschränkend auszulegen, als das Merkmal der "Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts" den Bezug von Barleistungen mit Lohnersatzcharakter voraussetzt (Urteile vom 15.12.1999, Az: B 11 AL 37/99 R, DBlR 4599, AFG/§ 134 und 30.09.1992, Az: 11 RAr 73/91; SozR 3-4100 § 134 Nr. 9 S 31, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 134 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz -AFG-).
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