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   BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R   

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BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R (https://dejure.org/2010,3725)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R (https://dejure.org/2010,3725)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R (https://dejure.org/2010,3725)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein Anspruch gem § 21 Abs 4 SGB II - keine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB II - keine Erhöhung der Regelleistungen - kein Anspruch gem § 23 Abs 1 SGB II - kein unabweisbarer ...

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten; kein Anspruch gem § 21 Abs 4 SGB 2; keine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2; keine Erhöhung der Regelleistungen; kein Anspruch gem § 23 Abs 1 SGB 2; k ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 vom 20.07.2006, § 20 SGB 2, § 23 Abs 1 SGB 2, § 27 Abs 1 SGB 5
    (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein Anspruch gem § 21 Abs 4 SGB 2 - keine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 - keine Erhöhung der Regelleistungen - kein Anspruch gem § 23 Abs 1 SGB 2 - kein unabweisbarer ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Gewährung eines Mehrbedarfs wegen Schwerbehinderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für einen erwerbsfähigen Gehbehinderten; Übernahme der Kosten für den Betrieb von Hilfsmitteln

  • rewis.io

    (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein Anspruch gem § 21 Abs 4 SGB 2 - keine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 - keine Erhöhung der Regelleistungen - kein Anspruch gem § 23 Abs 1 SGB 2 - kein unabweisbarer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein Anspruch gem § 21 Abs 4 SGB 2 - keine unmittelbare oder analoge Anwendung von § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 - keine Erhöhung der Regelleistungen - kein Anspruch gem § 23 Abs 1 SGB 2 - kein unabweisbarer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für einen erwerbsfähigen Gehbehinderten; Übernahme der Kosten für den Betrieb von Hilfsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Der Senat geht im Anschluss an die Rechtsprechung des 7b. Senat des BSG (BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - Schülermonatskarte - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15) davon aus , dass die Regelungen des SGB II in der im streitigen Zeitraum geltenden Fassung keine Erhöhung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts über die gesetzliche Pauschale hinaus zulassen (zuletzt Urteil vom 19.8.2010 zu Kosten eines Hygienemehrbedarfs bei AIDS - B 14 AS 13/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 14, und Urteil vom 28.10.2009 zu Mehrkosten einer Schülermonatskarte - B 14 AS 44/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 ).

    Insbesondere scheidet § 23 Abs. 1 SGB II als Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers schon deshalb aus, weil es sich bei den vom Kläger geltend gemachten zusätzlichen Bedarfen um wiederkehrende Bedarfe handelt, die einer darlehensweisen Gewährung nicht zugänglich sind (vgl BSG Urteil vom 19.8.2010, aaO, unter Hinweis auf SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 ) .

    Der Senat geht schließlich davon aus, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte verfassungsrechtliche Anspruch bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen (vgl BVerfGE 125, 175, 252 ff = juris RdNr 204 ff) nur dann eingreift, wenn nicht bereits auf Grund einfachgesetzlicher Regelungen eine Leistungsgewährung möglich ist (BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 23; im Einzelnen sogleich) .

    Zugleich muss auch der Bereich der Grundrechtsausübung tangiert sein (vgl BSGE 97, 242, 250 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 RdNr 22 f; BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 19 f).

    b) Die übrigen vom Kläger geltend gemachten Kosten weisen der Art nach eine Nähe zu den Fällen eines notwendigen Hygienemehrbedarfs bei schwerer Erkrankung auf (dazu BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Der Senat geht im Anschluss an die Rechtsprechung des 7b. Senat des BSG (BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - Schülermonatskarte - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15) davon aus , dass die Regelungen des SGB II in der im streitigen Zeitraum geltenden Fassung keine Erhöhung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts über die gesetzliche Pauschale hinaus zulassen (zuletzt Urteil vom 19.8.2010 zu Kosten eines Hygienemehrbedarfs bei AIDS - B 14 AS 13/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 14, und Urteil vom 28.10.2009 zu Mehrkosten einer Schülermonatskarte - B 14 AS 44/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 ).

    Insbesondere scheidet § 23 Abs. 1 SGB II als Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers schon deshalb aus, weil es sich bei den vom Kläger geltend gemachten zusätzlichen Bedarfen um wiederkehrende Bedarfe handelt, die einer darlehensweisen Gewährung nicht zugänglich sind (vgl BSG Urteil vom 19.8.2010, aaO, unter Hinweis auf SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 ) .

    Es kann hinsichtlich der geltend gemachten Bedarfe nicht ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass es sich um hinzunehmende Bagatellbedürfnisse oder Bedürfnisse ohne Grundrechtsbezug handelt (hierzu Urteil des Senats vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 RdNr 21) .

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Vielmehr könnte durch eine nicht ausreichende Versorgung des Stumpfes und einen nicht ausreichenden Ausgleich seiner Behinderung das Recht des Klägers auf Leben (Gesundheit) und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG berührt sein (zur Bedeutung dieses Grundrechts im Sozialrecht vgl insbesondere BVerfGE 115, 25 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) .

    Gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen können nur innerhalb des Leistungssystems nach dem SGB V daraufhin zu prüfen sein, ob sie im Rahmen des GG Art. 2 Abs. 1 gerechtfertigt sind (dazu BVerfGE 115, 25 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Der Senat geht im Anschluss an die Rechtsprechung des 7b. Senat des BSG (BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - Schülermonatskarte - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15) davon aus , dass die Regelungen des SGB II in der im streitigen Zeitraum geltenden Fassung keine Erhöhung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts über die gesetzliche Pauschale hinaus zulassen (zuletzt Urteil vom 19.8.2010 zu Kosten eines Hygienemehrbedarfs bei AIDS - B 14 AS 13/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 14, und Urteil vom 28.10.2009 zu Mehrkosten einer Schülermonatskarte - B 14 AS 44/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 ).

    Zugleich muss auch der Bereich der Grundrechtsausübung tangiert sein (vgl BSGE 97, 242, 250 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 RdNr 22 f; BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 19 f).

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Zudem setzt der Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige wegen der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme voraus (vgl Bundessozialgericht Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9), woran es vorliegend fehlt.
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige anders als nicht erwerbsfähige Empfänger von Sozialgeld keinen Anspruch auf Leistungen wegen eines Mehrbedarfs haben, wenn sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" sind (Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R - BSGE 105, 201 = SozR 4-4200 § 8 Nr. 1, jeweils RdNr 23 ff).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Der Senat geht schließlich davon aus, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte verfassungsrechtliche Anspruch bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen (vgl BVerfGE 125, 175, 252 ff = juris RdNr 204 ff) nur dann eingreift, wenn nicht bereits auf Grund einfachgesetzlicher Regelungen eine Leistungsgewährung möglich ist (BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 23; im Einzelnen sogleich) .
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Darüber hinaus lassen sich - entgegen der Auffassung des LSG - die weiteren Regelungen der Beklagten zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht in rechtlich zulässiger Weise in weitere Streitgegenstände aufspalten (vgl etwa BSGE 104, 48 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 2, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 11) .
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
    Die Energieversorgung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hilfsmittels gehört dabei zum Leistungsumfang nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ( ; vgl BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) .
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass wegen Deckungslücken im Bereich einmaliger, nicht dauerhafter bzw laufender Bedarfe die Erbringung von Leistungen als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht kommt (vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 29/09 R - BSGE 105, 279 = SozR 4-1100 Art. 1 Nr. 7, RdNr 23 zur Vorläuferbestimmung; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - RdNr 17) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Um laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt es sich auch dann, wenn - wie hier - im Laufe des Verfahrens der Anspruch materiell-rechtlich allein noch auf § 73 SGB XII gestützt wird und sich also insoweit gegen den Beigeladenen richtet (zuletzt BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - juris RdNr 13 und Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 RdNr 12) .

    b) Der Senat geht im Anschluss an die Rechtsprechung des 7b. Senats des BSG (BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) davon aus , dass die Regelungen des SGB II in der im streitigen Zeitraum geltenden Fassung keine Erhöhung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts über die gesetzliche Pauschale hinaus zulassen (zuletzt Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - juris RdNr 17 zu Kosten, die aufgrund einer Behinderung entstehen; Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 RdNr 14 zu Kosten eines Hygienemehrbedarfs bei AIDS und Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 15 RdNr 17 zu Mehrkosten einer Schülermonatskarte ) .

    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und den Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (vgl bereits Urteil des Senats vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - juris RdNr 21) .

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 20/14 R

    Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Meldeversäumnisse und Minderungen von

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass wegen Deckungslücken im Bereich einmaliger, nicht dauerhafter bzw laufender Bedarfe die Erbringung von Leistungen als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht kommt (vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 29/09 R - BSGE 105, 279 = SozR 4-1100 Art. 1 Nr. 7, RdNr 23 zur Vorläuferbestimmung; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - RdNr 17) .
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