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   BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R   

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https://dejure.org/2011,4694
BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R (https://dejure.org/2011,4694)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R (https://dejure.org/2011,4694)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - B 10 EG 13/10 R (https://dejure.org/2011,4694)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Minijob - geringfügige Beschäftigung - Einkommen - Werbungskosten - Pauschalbetrag - notwendige Ausgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 S 1 BEEG, § 2 EStG, § 9 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung - Abzug von Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 S 1 BEEG, § 2 EStG, § 9 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung - Abzug von Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Auswirkungen der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung; Absetzbarkeit von Werbungskosten

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung - Abzug von Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Auswirkungen der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung; Absetzbarkeit von Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Die Änderungen, die § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 BEEG durch das Gesetz vom 9.12.2010 (BGBl I 1885) mit Wirkung vom 1.1.2011 erfahren hat, sind auf den vorliegend bereits im Jahre 2008 mit der Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes abgeschlossenen Lebenssachverhalt nach den allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechts nicht anwendbar (vgl BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, RdNr 20) und wirken sich auch nicht auf die Auslegung des hier anwendbaren § 2 BEEG idF vom 5.12.2006 aus (s BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 32, 33 mwN).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Rechtlich verbindlich sind die Richtlinien als lediglich norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (hierzu etwa BSG SozR 4-3200 § 82 Nr. 1 RdNr 34) insoweit jedoch nicht.
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Die Änderungen, die § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 BEEG durch das Gesetz vom 9.12.2010 (BGBl I 1885) mit Wirkung vom 1.1.2011 erfahren hat, sind auf den vorliegend bereits im Jahre 2008 mit der Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes abgeschlossenen Lebenssachverhalt nach den allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechts nicht anwendbar (vgl BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, RdNr 20) und wirken sich auch nicht auf die Auslegung des hier anwendbaren § 2 BEEG idF vom 5.12.2006 aus (s BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 32, 33 mwN).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Es ist nicht nach § 3 EStG steuerfrei gestellt (s dazu BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 bis 22) , kann jedoch - wie hier geschehen - nach § 40a EStG pauschal versteuert werden und zwar allein durch den Arbeitgeber.
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Elterngeld mit dem den Basisbetrag von 300 Euro monatlich überschreitenden Betrag von bis zu 1800 Euro das durch die Erziehung des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen ersetzen soll (zuletzt BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 24 unter Verweis auf BT-Drucks 16/1889 S 2, 15 und BT-Drucks 16/2454 S 2).
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Gemeint ist das Einkommen, das dem Elterngeldberechtigten für den allgemeinen Lebensunterhalt tatsächlich zur Verfügung steht (s dazu BSG Urteile vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und B 10 EG 2/11 R) .
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R
    Gemeint ist das Einkommen, das dem Elterngeldberechtigten für den allgemeinen Lebensunterhalt tatsächlich zur Verfügung steht (s dazu BSG Urteile vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und B 10 EG 2/11 R) .
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Das von der Klägerin im Bezugszeitraum erzielte Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung ist Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit iS von § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG (siehe § 2 Abs. 1 S 2 BEEG) und nicht nach § 3 EStG steuerfrei gestellt (vgl Senatsurteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 12 RdNr 32 mwN) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 15/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - Erwerbstätigkeit -

    Dabei ist - allerdings typisierend - auf dasjenige Einkommen abzustellen, dass dem Berechtigten vor der Geburt des Kindes für den allgemeinen Lebensunterhalt tatsächlich zur Verfügung stand und während der Bezugszeit fehlt (vgl dazu auch BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 12, RdNr 43, mwN) .
  • BSG, 06.11.2012 - B 10 EG 11/12 B
    Den umfangreichen Ausführungen der Klägerin zum vermeintlich unzutreffenden Obersatz des angefochtenen Urteils sowie zu den Obersätzen des Urteils des BSG vom 15.12.2011 (- B 10 EG 13/10 - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 12 vorgesehen) können zwar gewisse Anhaltspunkte für die Darstellung einer Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnommen werden.

    6 Zwar hat sich die Klägerin umfangreich mit dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des BSG vom 15.12.2011 (aaO) auseinandergesetzt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2017 - L 13 EG 22/16

    Elterngeld Plus; Berechnung des Bemessungsentgelts; Einstufung in Steuerklasse;

    Die Anwendbarkeit von § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG im Fall eines mehrfachen Steuerklassenwechsels während des Bemessungszeitraumes folgt allerdings nicht bereits aus den entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (vgl. Teil 2c.3.2.2, S. 110-111 der Richtlinien, Stand: April 2016), da es sich dabei um keine nach außen verbindliche Rechtsnormen handelt (BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R, Rn 17; vgl. auch BSG, Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R, Rn 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 11 EG 3954/11

    Elterngeld - Höhe - nachgeburtliches Einkommen - nichtselbständige

    Das Elterngeld soll aber mit dem den Basisbetrag von 300 EUR monatlich überschreitenden Betrag von bis zu 1800 EUR das durch die Erziehung des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen ersetzen (BSG 15.12.2011, B 10 EG 13/10 R, juris; BSG 18.08.2011, B 10 EG 7/10 R, juris).
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