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   BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R   

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BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub - Mindestelterngeld - Anrechnung von Urlaubsentgelt - Gleichheitssatz

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 BEEG vom 05.12.2006, § 3 Abs 2 S 1 Halbs 1 BEEG vom 05.12.2006
    Anspruch auf Elterngeld - keine volle Erwerbstätigkeit - bezahlter Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Vorrangentscheidung zugunsten der Erziehung und Betreuung des Kindes - Einkommenseinbuße - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei Erholungsurlaub in einem unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Anspruch auf Elterngeld - keine volle Erwerbstätigkeit - bezahlter Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Vorrangentscheidung zugunsten der Erziehung und Betreuung des Kindes - Einkommenseinbuße - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei Erholungsurlaub in einem unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht; Entschädigungsrecht wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Elterngeld im bezahlten Erholungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 189
  • NJW 2016, 3117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Das BSG habe bei Freistellung von der Arbeit bis zum Ablauf einer ausgesprochenen Kündigung angenommen, die tatsächliche Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums sei ausreichend, um den Anspruch auf Elterngeld zu begründen (Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R).

    Das Erfordernis "keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben" und das danach maßgebliche Fehlen eines Tätigseins entspricht der in den Materialien zum BEEG zum Ausdruck kommenden Zielrichtung des Elterngeldes: Dieses soll die tatsächliche Verfügbarkeit von Zeit, die zuvor mit Arbeit verbracht wurde, für die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherstellen; das Elterngeld beschränkt sich insoweit nicht lediglich auf seine Entgeltersatzfunktion (BT-Drucks 16/1889 S 18, hieran anschließend BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 32).

    Hiervon ausgehend hatte der Senat seinem Urteil vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 36) den Elterngeldbezug in Fällen einer - bezahlten - endgültigen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ermöglicht , hingegen hatte er in Fällen eines - bezahlten oder unbezahlten - Erholungs- oder Sonderurlaubs bzw Sabbaticals (vgl Salaw-Hanslmaier, Sabbatical und Elterngeld - geht das zusammen? ZRP 2009, 179) die Antwort auf die Frage, ob die Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit den Zugang zum Elterngeld ermöglicht, bisher offengelassen.

  • BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11

    Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Dieses spezielle Anliegen des Gesetzgebers ist legitim (vgl zur Verfassungsmäßigkeit der Partnermonate vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; ferner BSG SozR 4-7837 § 4 Nr. 5) , beeinflusst aber im Übrigen nicht den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG.

    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Lebensmonat vorliegen (zu Ausnahmen etwa § 1 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 5 BEEG; § 4 Abs. 4 BEEG idF vom 5.12.2006, aaO; vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).

    dd) Für die Grundvoraussetzung der Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit iS des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG ist es ohne Bedeutung, dass das für die Dauer eines Erholungsurlaubs zu zahlende Urlaubsentgelt als laufender Arbeitslohn zu den zu versteuernden Einkünften iS des § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz gehört (vgl Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl 2015, § 104 RdNr 100; Küttner, Personalhandbuch, 22. Aufl 2015, Stichwort Urlaubsentgelt) , die der Berechnung des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 S 2 und Abs. 7 S 1 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO) zugrunde zu legen sind (Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Stand 8/2015, BEEG § 1 RdNr 49; anders zum Urlaubsgeld als einmaligem Bezug BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 48 ff).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter den genannten Voraussetzungen ist Urlaubsentgelt als laufender Arbeitslohn keine Entgeltersatzleistung, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten (vgl BT-Drucks 16/1889 S 22; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 78 f).

    Dementsprechend ist der Gesetzgeber auch frei darin, die Erziehungs- und Betreuungsleistungen im Falle fehlenden Erwerbseinkommens mit Basisbeträgen zu honorieren (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55 f) und im Übrigen das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur dann zu gewähren, wenn durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung Einkommenseinbußen hinzunehmen sind (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 ff) .

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 6/13 R

    Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Lebensmonat vorliegen (zu Ausnahmen etwa § 1 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 5 BEEG; § 4 Abs. 4 BEEG idF vom 5.12.2006, aaO; vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R

    Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • LSG Sachsen, 18.01.2007 - L 3 EG 4/04

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15

    Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

    Das BSG misst insbesondere auch dem Sockelbetrag den Zweck einer Honorierung der Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu (BSG-Urteile vom 15. Dezember 2015 B 10 EG 3/14 R, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, und vom 19. Februar 2009 B 10 EG 1/08 R, juris, mit Hinweis auf Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, Rz 43).
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Das Lebensmonatsprinzip (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 11) wird für die Adoptionspflege abgewandelt, weil die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme bei der berechtigten Person maßgeblich ist (§ 1 Abs. 3 S 2 BEEG idF durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, aaO) .

    Sie schränkt auch den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG ebenso wenig ein, wie dies bei den Partnermonaten der Fall ist (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 22) .

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Die Einführung dieser typisierenden und pauschalierenden Regelung widerspricht nicht dem Sinn und Zweck der Anrechnung auch solcher Entgeltersatzleistungen, die nachgeburtliches Einkommen ersetzen (so bereits - wenn auch nicht ausdrücklich - Senatsurteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 20; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R

    Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die

    Differenzierende Regelungen können vielmehr zulässig sein, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl BVerfGE 85, 191, 207; BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 10/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 22 RdNr 43; auch BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 25-26).
  • BSG, 08.11.2018 - B 10 EG 14/18 B

    Grundvoraussetzungen für den Elterngeldbezug

    Dies ergebe sich aus einer Auslegung des Begriffs "volle Erwerbstätigkeit" entsprechend der Entscheidung des BSG mit Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8).

    Darüber hinaus weist die Klägerin selbst auf die Urteile des Senats vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3) und 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8) hin, die auch bereits vom LSG in der angefochtenen Entscheidung benannt worden sind.

    Begründet wird diese Behauptung mit der Aussage, dass entgegen der Einschätzung des LSG das BSG seinen Standpunkt, wann eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde oder nicht, aus der genannten Entscheidung mit der nachfolgenden Entscheidung mit Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8) nicht aufgegeben bzw wesentlich modifiziert habe.

    Tatsächlich hat sich das LSG gerade auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R, aaO) gestützt, ohne einen abweichenden Rechtssatz aufstellen zu wollen.

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Der Senat hat sein zunächst durch das tatsächliche Verhalten (tatsächliches Nichterbringen der Arbeitsleistung während einer Freistellung durch den Arbeitgeber; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26) geprägtes Verständnis (sich hierauf stützend SG Berlin Urteil vom 22.1.2020 - S 2 EG 19/19 - juris RdNr 31, 34; vgl auch SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5) dieser Norm zuletzt erweitert und entschieden, dass Erholungsurlaub die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht beendet, sodass die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub im unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis nicht dazu führt, dass iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 12 ff) .
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Die Klägerin erfüllt zwar nach den nicht mit zulässigen Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) alle Grundvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes vom 5.12.2006 (BGBl I 2748) für den Bezug von Elterngeld während des Bezugszeitraumes vom 6.1.2007 bis 5.1.2008 (zum Vorliegen der Grundvoraussetzungen im Bezugszeitraum vgl zuletzt BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21

    Erziehungsgeld-, Elterngeld- und Betreuungsgeldrecht (EG)

    Ausgehend von dem Sinn und Zweck des BEEG, die Zeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherzustellen, stelle das BEEG dafür aber nicht den Erholungsurlaub zur Verfügung, sondern den davon zu unterscheidenden Anspruch auf Elternzeit nach § 15 BEEG (siehe BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 3/14 R - juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2021 - L 13 EG 18/19

    Anspruch auf Elterngeld Anforderungen an die Festsetzung und Erstattung von

    Anerkannt ist, dass z.B. Erholungsurlaub (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R, juris Rn. 13 ff.) eine Erwerbstätigkeit i.S.d. genannten Vorgaben darstellt (vgl. auch Ziff. 1.1.1.3.2 der Richtlinien zum BEEG) und somit nicht zu einer Reduzierung der geforderten Stundenzahlen führen kann (zur Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld vgl. aber SG Berlin, Urteil v. 22.01.2020 - S 2 EG 19/19, juris Rn. 33 ff.; Röhl, in: BeckOK Arbeitsrecht, § 4 BEEG, Rn. 32).
  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 EG 19/19

    Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Erwerbstätigkeit, Krankheit, Krankengeldbezug

    Zu dieser Regelung ist höchstrichterlich entschieden worden, dass Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht unterbricht (vgl. BSG v. 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R, LS und RdNr. 15, juris), jedoch keine Erwerbstätigkeit bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung bei voller Lohnzahlung vorliegt (vgl. BSG v. 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R, LS und RdNr. 26ff.; juris).
  • SG Dresden, 22.08.2023 - S 45 EG 9/22
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 3/19
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 4/19
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