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   BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B   

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https://dejure.org/2016,48560
BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B (https://dejure.org/2016,48560)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B (https://dejure.org/2016,48560)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - B 5 R 238/16 B (https://dejure.org/2016,48560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Anhörungsfrist - rechtliches Gehör - vereinfachtes Verfahren - Verlängerung der Erklärungsfrist - Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Anhörungsfrist - rechtliches Gehör - vereinfachtes Verfahren - Verlängerung der Erklärungsfrist - Entscheidung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Anhörungsfrist - rechtliches Gehör - vereinfachtes Verfahren - Verlängerung der Erklärungsfrist - Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob erhebliche Gründe iS von § 202 S 1 SGG iVm § 224 Abs. 2 ZPO (vgl hierzu Beschluss des Senats vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - Juris RdNr 9) für eine Verlängerung der richterlichen Frist nach § 65 SGG vorgetragen werden.

    Das Gebot rechtlichen Gehörs ist eine Ausprägung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip, vgl hierzu Beschluss des Senats vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - Juris RdNr 10) .

    Die nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG zu gewährende Anhörung ersetzt die im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestehende Gelegenheit, auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss des Senats vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - Juris RdNr 9) .

  • BVerwG, 15.12.2004 - 1 B 150.04

    Rüge eines Verfahrensmangels durch Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Will das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten, obwohl ein Beteiligter eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, hat es vorab über den Verlängerungsantrag zu entscheiden (BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 28/02 R - Juris RdNr 15; BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2 mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

    Auch wenn das Gericht befugt ist, den Antrag abzulehnen, weil erhebliche Gründe nicht bestehen, muss es hierüber gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 225 ZPO vorab entscheiden und dies dem Beteiligten, zu dessen Ungunsten der Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG ergehen soll, mitteilen, um ihm gegebenenfalls eine abschließende Stellungnahme zu ermöglichen (BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2; BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist;

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Will das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten, obwohl ein Beteiligter eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, hat es vorab über den Verlängerungsantrag zu entscheiden (BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 28/02 R - Juris RdNr 15; BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2 mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

    Auch wenn das Gericht befugt ist, den Antrag abzulehnen, weil erhebliche Gründe nicht bestehen, muss es hierüber gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 225 ZPO vorab entscheiden und dies dem Beteiligten, zu dessen Ungunsten der Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG ergehen soll, mitteilen, um ihm gegebenenfalls eine abschließende Stellungnahme zu ermöglichen (BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2; BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Will das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten, obwohl ein Beteiligter eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, hat es vorab über den Verlängerungsantrag zu entscheiden (BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 28/02 R - Juris RdNr 15; BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2 mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

    Angesichts dessen, dass § 153 Abs. 4 SGG eng und in einer möglichst schonenden Weise auszulegen und anzuwenden ist, kann hiervon nur in offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Fällen eine Ausnahme zugelassen werden (vgl BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 28/02 R - Juris RdNr 15) .

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Es beinhaltet, dass die Beteiligten die Möglichkeit haben müssen, im Rechtsstreit tatsächliche und rechtliche Argumente vorzubringen, um auf die richterliche Überzeugungsbildung einwirken und sie beeinflussen zu können (vgl zB BVerfGE 84, 188, 189 f; 86, 133, 144) .
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Terminsverlegung - faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Wird die erforderliche Anhörung jedoch - wie hier - dem Beteiligten ganz abgeschnitten, ist der Anhörungsfehler vergleichbar mit der unterlassenen Mitteilung des Termins zur mündlichen Verhandlung oder dem fehlenden Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, bei denen ein Einfluss auf die Entscheidung ähnlich wie bei einem absoluten Revisionsgrund regelmäßig unterstellt wird (vgl ausführlich BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN; BSG Beschluss vom 25.3.2002 - B 7 AL 76/02 R - Juris) .
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Fehler bei der Anhörung lassen die in § 153 Abs. 4 S 1 SGG festgelegten Voraussetzungen für die Befugnis des LSG, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, nicht zwangsläufig entfallen (Beschluss des Senats vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; aA wohl BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 17 und BSG Beschluss vom 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 12) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Fehler bei der Anhörung lassen die in § 153 Abs. 4 S 1 SGG festgelegten Voraussetzungen für die Befugnis des LSG, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, nicht zwangsläufig entfallen (Beschluss des Senats vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; aA wohl BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 17 und BSG Beschluss vom 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 12) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Es beinhaltet, dass die Beteiligten die Möglichkeit haben müssen, im Rechtsstreit tatsächliche und rechtliche Argumente vorzubringen, um auf die richterliche Überzeugungsbildung einwirken und sie beeinflussen zu können (vgl zB BVerfGE 84, 188, 189 f; 86, 133, 144) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B
    Fehler bei der Anhörung lassen die in § 153 Abs. 4 S 1 SGG festgelegten Voraussetzungen für die Befugnis des LSG, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, nicht zwangsläufig entfallen (Beschluss des Senats vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; aA wohl BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 17 und BSG Beschluss vom 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 12) .
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2024 - L 3 AS 750/23
    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs anders als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung ) nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl. § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 547 ZPO), erübrigen sich auch im sozialgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - B 5 R 238/16 B -, Rn. 12, m. w. N., Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2024 - L 3 AS 734/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung über Ablehnungsgesuch als

    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs anders als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung ) nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl. § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 547 ZPO), erübrigen sich auch im sozialgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - B 5 R 238/16 B -, Rn. 12, m. w. N., Juris).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 110/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Der Kläger stand nicht anders, als wenn eine Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG unterblieben wäre (vgl zum Fall der Nichtentscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der Stellungnahmefrist BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 28.08.2023 - B 5 R 57/23 B
    Er bezieht sich auf Rechtsprechung des Senats, wonach für den Fall, dass ein Beteiligter eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, das Gericht vor der Entscheidung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG über den Verlängerungsantrag zu entscheiden hat (vgl BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris) .

    In Anbetracht des Umstandes, dass das LSG den vom Kläger genannten Untersuchungstermin am 13.1.2023 tatsächlich abgewartet und erst 19 Tage später in der Sache entschieden hat, hätte es zudem näherer Darlegungen dazu bedurft, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf der behaupteten Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 27/17 BH

    Aufhebung von Leistungen für Unterkunft

    Ebenso liegt kein Verfahrensfehler darin, dass das LSG die Ausführungen nicht als Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist gewertet und hierüber vor der Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG gesondert entschieden hat (vgl nur BSG vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 28/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 27/17 BH - v. 22.01.2018

    Ebenso liegt kein Verfahrensfehler darin, dass das LSG die Ausführungen nicht als Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist gewertet und hierüber vor der Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG gesondert entschieden hat (vgl nur BSG vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 03.01.2022 - B 1 KR 16/21 B

    Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Versorgung mit Cannabis; Grundsatzrüge im

    In Anbetracht des Umstandes, dass das LSG die von dem Kläger selbst beantragte Frist von 16 Wochen für die Vorlage der Verordnung tatsächlich abgewartet hat, hätte es zudem näherer Darlegungen dazu bedurft, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl auch BSG vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris RdNr 11 ff mwN) .
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Nach Zurückverweisung der Sache durch das BSG im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl Senatsbeschluss vom 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B - juris) hat das LSG den Sachverhalt durch Beiziehung von Behandlungsdokumentationen sowie durch Einholung zweier Sachverständigengutachten und zweier ergänzender gutachterlicher Stellungnahmen in sozialmedizinischer Hinsicht weiter aufgeklärt.
  • LSG Sachsen, 05.05.2020 - L 3 AS 1015/19
    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs anders als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. § 138 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]) nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl. § 202 Satz 1 SGG i. V. m. § 547 ZPO), erübrigen sich auch im sozialgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 11 RA 50/81 - SozR 1500 § 124 Nr. 7 = juris Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 25. März 2003 - B 7 AL 76/02 R - juris Rdnr. 16, BSG, Beschluss vom 29. August 2012 - B 11 AL 72/11 B - juris Rdnr. 8; BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - B 5 R 238/16 B - juris Rdnr. 12).
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