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BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 B |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fristeinhaltung - rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fristeinhaltung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 07.10.2014 - S 17 R 224/13
- LSG Hessen, 18.05.2016 - L 1 KR 138/16
- BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 B
Papierfundstellen
- NZS 2017, 279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 B
In diesem Fall setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten und verletzt das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende allgemeine verfassungsrechtliche Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl BVerfG Beschluss vom 15.4.2004 - 1 BvR 622/98 - Juris RdNr 11 im Rahmen prozessualer Hinweispflichten; BVerfG Beschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 21 mwN) . - BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des …
Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 B
In diesem Fall setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten und verletzt das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende allgemeine verfassungsrechtliche Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl BVerfG Beschluss vom 15.4.2004 - 1 BvR 622/98 - Juris RdNr 11 im Rahmen prozessualer Hinweispflichten; BVerfG Beschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 21 mwN) . - BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 604/90
Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 B
Aus diesem ergibt sich des Weiteren, dass das Gericht verpflichtet ist, die selbst gesetzte Frist einzuhalten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 604/90 - Juris RdNr 16, 22 mwN) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 4 KR 35/20 Bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs handelt es um einen Verfahrensmangel, wenn etwa vom Sozialgericht eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt und von diesem dann aber selbst nicht beachtet wurde (vgl. BSG vom 15. Dezember 2016 - B 5 RE 7/16 B, juris Rn. 10) oder wenn die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl. BSG vom 14. Dezember 2016 - B 13 R 204/16 B, juris Rn. 14).