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   BSG, 16.01.2007 - B 5 R 96/06 B   

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https://dejure.org/2007,8391
BSG, 16.01.2007 - B 5 R 96/06 B (https://dejure.org/2007,8391)
BSG, Entscheidung vom 16.01.2007 - B 5 R 96/06 B (https://dejure.org/2007,8391)
BSG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - B 5 R 96/06 B (https://dejure.org/2007,8391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. auf Erstattung von Kosten für selbst beschaffte Leistungen; Verpflichtung eines Versicherungsträgers zu Teilhabeleistungen; Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der mündlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 670
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 16.01.2007 - B 5 R 96/06 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, dem GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).

  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    Auszug aus BSG, 16.01.2007 - B 5 R 96/06 B
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob eine Verletzung dieser Vorschrift einen absoluten Revisionsgrund iS von § 547 Abs. 5 ZPO iVm § 202 SGG darstellt (dagegen: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl, § 171b GVG RdNr 5; das von der Klägerin erwähnte Urteil vom 28. März 2000 - BSG SozR 3-1500 § 61 Nr. 1 - ist hier nicht einschlägig, weil es den Fall der fehlenden Herstellung der Öffentlichkeit betrifft).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 SO 2065/10
    Die Voraussetzungen des über § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 171b Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) waren hier nicht gegeben (vgl. hierzu BSG SozR 4-1720 § 171b Nr. 1); der Senat hat deshalb den sinngemäß nach § 171b Abs. 2 GVG gestellten Antrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2012, in der im Übrigen kein Zuschauer anwesend war, nach geheimer Beratung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 13 AS 31/07
    Eine Divergenzzulassung kommt daher nur dann in Betracht, wenn das SG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte des Bundes, des Bundesverfassungsgerichts oder des ihm im Instanzenzug übergeordneten Landessozialgerichts - hier des LSG Niedersachsen-Bremen - aufgestellt hätte (vgl. BSG, Beschl. v. 16.1.2007 - B 5 R 96/06 B - SozR 4-1720 § 171 b Nr. 1, m. w. Nachw.).
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