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   BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83   

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https://dejure.org/1984,5308
BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83 (https://dejure.org/1984,5308)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1984 - 1 RA 35/83 (https://dejure.org/1984,5308)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 1 RA 35/83 (https://dejure.org/1984,5308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heilmaßnahme - Kürzung des Übergangsgeldes - Nachträgliche Änderung des Arbeitsentgelts - Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Es tritt für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme an die Stelle des vorher vom Rehabilitanden selbst erzielten Erwerbseinkommens und soll ihm die Beibehaltung seines unmittelbar vor Beginn der Maßnahme innegehabten Lebensstandards ermöglichen Dieser wird bei dem versicherungspflichtig Beschäftigten entscheidend von der Höhe des tatsächlich verfügbaren Erwerbseinkommens geprägt (vgl. BSGE 46, 203, 206 f. = SozR 2200 § 1241 Nr. 9 S. 26; BSG SozR a. a. O. Nr. 18 S. 63).

    Spätere rückwirkende Veränderungen des Nettoarbeitsentgelts als Folge z. B. einer nachträglichen Steuererstattung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder einer nachträglichen Änderung der Grundlagen für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts durch Eintragung von Freibeträgen in die Lohnsteuerkarte können bei der Berechnung des ÜG nicht berücksichtigt werden (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3 S. 2 ff.; Nr. 4 S. 6 ff.; BSGE 46, 203, 206 f. = SozR a. a. O. Nr. 9 S. 25 f.; BSG SozR a. a. O. Nr. 15 S. 51).

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Zu § 182 Abs. 5 RVO hat der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 20. Januar 1982 (BSGE 53, 58, 60 = SozR 2200 § 182 Nr. 79 S. 149 f.) ausgesprochen, durch § 1 LFZG werde der Charakter der Lohnfortzahlung als Arbeitsentgelt bestimmt, dessen rechtlichen Charakter und Schicksal sie in jeder Hinsicht teile.
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 12/78

    Ergänzende teleologische Auslegung des RVO § 1227 Abs. 1 S.1 Nr. 8a Buchst c -

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Dies ist bereits dem Urteil des erkennenden Senats von 25. Oktober 1978 (BSGE 47, 109, 111 = SozR 2200 § 1227 Nr. 20 S. 45) zu entnehmen.
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 10/82

    Bezug von Arbeitslosengeld - Anrechnung von Erwerbseinkommen - Erzielung nach

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Auch diese Erwägungen gebieten, im Rahmen des § 18 f. Abs. 1 AVG zur Kürzung des ÜG ausschließlich dasjenige Arbeitsentgelt heranzuziehen, welches dem Rehabilitanden während des Zeitraums tatsächlich zugeflossen ist, für den er dem Grunde nach Anspruch auf ÜG hat (ähnlich zur Anrechnung von Arbeitsentgelt auf das Arbeitslosengeld gemäß § 115 des Arbeitsförderungsgesetzes Urteil des BSG vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 10/82 -).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80

    Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Rechtsgrundlage dieses Anspruchs dem Grunde nach ist § 17 Satz 1 AVG in seiner hier maßgebenden Fassung (zum maßgebenden Recht für Ansprüche auf ÜG vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSGE 53, 229, 231 f. = SozR 2200 § 1241 Nr. 21 S. 72 f.) des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation -RehaAnglG- vom 7. August 1974, BGBl. I S. 1881).
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75

    Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83
    Spätere rückwirkende Veränderungen des Nettoarbeitsentgelts als Folge z. B. einer nachträglichen Steuererstattung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder einer nachträglichen Änderung der Grundlagen für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts durch Eintragung von Freibeträgen in die Lohnsteuerkarte können bei der Berechnung des ÜG nicht berücksichtigt werden (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3 S. 2 ff.; Nr. 4 S. 6 ff.; BSGE 46, 203, 206 f. = SozR a. a. O. Nr. 9 S. 25 f.; BSG SozR a. a. O. Nr. 15 S. 51).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 4695/16

    Versorgungausgleich - Anpassung der Altersrente der ausgleichspflichtigen Person

    Dies hat letztlich auf die Frage abgezielt, ob ein Anspruch bestanden hat bzw ob eine Leistung erbracht wurde (vgl die Gesetzesbegründung BT-Drs 9/2296, 14, die auf die ausgezahlten Rentenleistungen abstellt; ebenso BSG 08.04.1987, 5a RKn 6/86, SozR 1300 § 48 Nr. 36; zum Begriff des "Gewährens" BSG 29.8.1968, 4 RJ 299/66, BSGE 28, 214, SozR Nr. 10 zu § 1244a RVO = juris Rn 9; zum Begriff des "Erhaltens BSG 16.2.1984, 1 RA 35/83, SozR 2200 § 1241f Nr. 2, juris Rn 16).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 RA 2/88

    Arbeitsentgelt iS. von § 18f Abs. 1 AVG

    Für den Begriff "Arbeitsentgelt" gilt zunächst auch hier die Legaldefinition des § 14 SGB 4 (vgl hierzu BSG in SozR 2200 § 1241f Nr. 2 S 3 mwN); diese umschreibt als Arbeitsentgelt sinngemäß das - für die Sozialversicherung relevante - Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, nämlich als "die laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden" (§ 14 Abs. 1 SGB 4).

    Deshalb hat nicht nur das BSG in dem genannten Urteil (SozR 2200 § 1241f Nr. 2 S 3) ausgeführt, bezüglich des Begriffes "Arbeitsentgelt" sei nach dem gegenwärtigen Rechtszustand auf die Legaldefinition des § 14 SGB 4 zurückzugreifen (dort handelte es sich allerdings noch um einen Bezugszeitraum vor Inkrafttreten des SGB 4); auch in der Literatur wird - soweit ersichtlich - hierzu keine Gegenmeinung vertreten (vgl BSG aaO; ferner für die Unfallversicherung BSGE 53, 117 und 53, 133; für das Gebiet der Arbeitsförderung: Urteil vom 3. September 1988 - 11/7 RAr 73/87).

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    z. Regelung v. Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) (zum Begriff des "Erhaltens" vgl BSG SozR 2200 § 1241f Nr. 2 S 4) und "gewähren" in § 4 Abs. 2 Ges.
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 33/86

    Ruhen einer Rente - Wohnungsbeihilfe - Arbeitsentgelt - Berufsunfähigkeitsrente

    Daß es bei derartigen Ansprüchen auf Krankenbezüge von vornherein an einem Gegenanspruch des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung fehlt, steht ihrem Charakter als Arbeitsentgelt nicht entgegen; denn darunter sind nicht nur Leistungen zu verstehen, denen eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten entspricht (Merten in Gemeinschaftskommentar zum SGB 4, 1978, 14 Rdnr. 54; BSG SozR 2200 § 1241f Nr. 2 S. 3).
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