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   BSG, 16.02.1984 - 1 RS 5/83   

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https://dejure.org/1984,13856
BSG, 16.02.1984 - 1 RS 5/83 (https://dejure.org/1984,13856)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1984 - 1 RS 5/83 (https://dejure.org/1984,13856)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 (https://dejure.org/1984,13856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Überbrückungsgeld - Anforderungen an eine angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit - Bewertung der Tätigkeit auf einem Seeschiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 58/82

    Überbrückungsgeld - Seemannskasse - Vollendung des 55. Lebensjahres

    Auszug aus BSG, 16.02.1984 - 1 RS 5/83
    Anders als in einer Reihe von bedeutenden Schiffahrtsländern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine besonders niedrige Altersgrenze für Seeleute (vgl. Schewe/Schenke/Mäurer/Hermsen, Übersicht über die soziale Sicherung, Stand April 1977, 176; vgl. dazu auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BSG vom 9. November 1983 - 7 RAr 58/82 - m.w.N.).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83

    Seemannsbegriff - Steuermann eines Hafenschleppers - Überbrückungsgeld

    Der Steuermann eines im Kieler Hafen fahrenden Hafenschleppers der Bundesmarine ist Seemann (Fortführung von BSG 16.2.1984 1 RS 5/83 = SozR 2200 § 891a Nr. 2).

    Nach Kenntnis des Urteils des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - haben die Beteiligten ihre Ausführungen unter Aufrechterhaltung des jeweiligen Rechtsstandpunktes ergänzt.

    Dementsprechend ist diesem Umstand bereits im Urteil des Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - keine entscheidende Bedeutung beigemessen worden.

    Das hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - entschieden.

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der erkennende Senat entgegen der Meinung des Klägers nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 -.

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 20/00 R

    Fiktive Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen Reichsbahn - Anrechnung -

    cc) Mit der Ermächtigung in § 891a RVO (jetzt § 143 SGB VII) an die See-BG wurde es erstmals deren Selbstverwaltung ermöglicht, durch Schaffung von zusätzlichen Sozialleistungen außerhalb der Rentenversicherung - vom Gesetz daher auch nicht als (Seemanns-)Renten bezeichnet - einerseits der vorzeitigen Abwanderung der Seeleute entgegenzuwirken und andererseits den altersgerechten Übergang älterer Seeleute von See an Land durch wirksame Hilfen zu unterstützen (vgl hierzu BSG Urteile vom 9. November 1983 - 7 RAr 58/82 - SozR 4100 § 118 Nr. 12, vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - SozR 2200 § 891a Nr. 2 und vom 14. November 1984 - 1 RS 4/83 - SozR 2200 § 891a Nr. 4; vgl zur Geschichte der Seemannskasse auch Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 891a RVO Anm 1, Stand: September 1995; Göttsch in Lauterbach, Unfallversicherung SGB VII, 4. Aufl, Bd 2, § 143 RdNr 1 ff, Stand: Februar 1999).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83

    Nachversicherung - Berufssoldat - Deutsche Kriegsmarine - Seemannskasse -

    Dabei kann der Senat die vom LSG eingehend erörterten Fragen, ob der Kläger während der damaligen Zeit "Seemann" und auf einem "Seefahrzeug" tätig gewesen ist (vgl zu diesen Begriffen die Urteile des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - und vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 -), dahinstehen lassen.

    tung der See-BG die Möglichkeit eingeräumt worden, durch Schaffung zusätzlicher Sozialleistungen der Rentenversicherung einmal älteren Seeleuten für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Seefahrt bis zum Beginn des Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Sicherung ihres Lebensunterhaltes während der Überbrückungszeit zu gewährleisten (Überbrückungsgeld) und zum anderen denjenigen Seeleuten eine Umstellungshilfe zu zahlen, die sich schon in einem mittleren Lebensalter nach Zurücklegung einer längeren Fahrenszeit nunmehr einer Landbeschäftigung zuwenden wollen (Überbrückungsgeld auf Zeit) (vgl BSG SozR 4100 § 118 Nr. 12 S 65; Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 -).

  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R

    Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen

    cc) Mit der Ermächtigung in § 891a RVO (jetzt § 143 SGB VII) an die See-BG wurde es erstmals deren Selbstverwaltung ermöglicht, durch Schaffung von zusätzlichen Sozialleistungen außerhalb der Rentenversicherung - vom Gesetz daher auch nicht als (Seemanns-)Renten bezeichnet - einerseits der vorzeitigen Abwanderung der Seeleute entgegenzuwirken und andererseits den altersgerechten Übergang älterer Seeleute von See an Land durch wirksame Hilfen zu unterstützen (vgl hierzu BSG Urteile vom 9. November 1983 - 7 RAr 58/82 - SozR 4100 § 118 Nr. 12, vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - SozR 2200 § 891a Nr. 2 und vom 14. November 1984 - 1 RS 4/83 - SozR 2200 § 891a Nr. 4; vgl zur Geschichte der Seemannskasse auch Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 891a RVO Anm 1, Stand: September 1995).
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