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   BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B   

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https://dejure.org/2005,21324
BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B (https://dejure.org/2005,21324)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B (https://dejure.org/2005,21324)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - B 11a/11 AL 275/04 B (https://dejure.org/2005,21324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 135 Nr. 4 Halbs. 2
    Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die vom LSG herangezogene Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 29. September 1997 ( 8 RKn 5/97 - BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1) betreffe eine andere Fallkonstellation, nämlich das Verhältnis zwischen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, während es vorliegend um das Verhältnis Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung gehe.

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (BT-Drucks 14/873, S 14 zu Buchst b = § 135 Nr. 4 SGB III ), berücksichtigt der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neufassung gerade die zitierte Entscheidung des BSG vom 29. September 1997 (aaO) zur Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung aus Entgeltersatzleistungen.

  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05

    Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien

    Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, B 11a/11 AL 275/04 B, veröffentlicht in juris; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2003, L 12 AL 2533/03, veröffentlicht in juris; LSG Hessen, Beschluss vom 27. März 2002, L 10 AL 468/01, veröffentlicht in juris).

    Sie entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, a.a.O.; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.).

    In Fällen, in denen es für den Betroffenen - wie vorliegend für den Kläger - ungünstiger wäre, der Bemessung des Alg das Entgelt zu Grunde zu legen, das der Sozialleistung zu Grunde lag, soll "zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile für die Betroffenen das höhere - der Beitragsberechnung zu Grunde liegende - Entgelt auch für die Leistungsbemessung maßgeblich sein" (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - L 19 AL 31/06

    Arbeitslosenversicherung

    In Fällen, in denen es für den Betroffenen ungünstiger wäre, der Bemessung des Arbeitslosengeldes das Entgelt zugrunde zu legen, das der Sozialleistung zugrunde lag, soll danach "zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile für die Betroffenen das höhere - der Beitragsberechnung zu liegende - Entgelt auch für die Leistungsbemessung maßgeblich sein" (Beschluss des BSG vom 16.02.2005 - B 11a / 11 AL 275/04 B, vorhergehend Urteil des LSG Saarbrücken vom 16.07.2004 L 8 AL 3/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 8 AL 268/04
    Die Beklagte hat auch hier die Beitragsbemessungsgrenzen zutreffend ermittelt und in ihrem Widerspruchsbescheid rechnerisch zutreffend auf diese Art und Weise ein gerundetes Bemessungsentgelt von 835, 00 Euro festgestellt (vgl. zum Vorstehenden BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - B 11 a/11 AL 275/04 B - LSG Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004 - L 8 AL 3/04 - Pilz in Gagel, Kommentar zum SGB III, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2004, § 135 Rdnr. 15 ff. und Rdnr. 5 a).
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