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   BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B   

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BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B (https://dejure.org/2009,48762)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B (https://dejure.org/2009,48762)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - B 5 R 530/08 B (https://dejure.org/2009,48762)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Auszug aus BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B
    Jede dieser Rechtsstellungen vermittelt die Berechtigung, vor einem deutschen Gericht auftreten zu dürfen (vgl dazu Beschluss des 3. Senats des BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Pro- zesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439 ff; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BFH, 19.06.2000 - VI S 2/00

    Kindergeld; Auskunft über Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Pro- zesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439 ff; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B
    Zwar ist der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bis zum Ablauf der dreimonatigen Beschwerdefrist, die für die Klägerin mit dem 19.12.2008 endete (§ 160a Abs. 1 Satz 2, § 64 Abs. 2 SGG; BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4), beim BSG eingegangen.
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 16.02.2009 - B 5 R 530/08 B
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Pro- zesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439 ff; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 18/10 BH
    Mit Beschluss vom 16.2.2009 - B 5 R 530/08 B - hat der erkennende Senat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil mangels formgerechter Einlegung als unzulässig verworfen und ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt, da die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verspätet beim BSG eingegangen sei.
  • BSG, 17.05.2011 - B 5 R 10/11 BH
    Mit Beschluss vom 16.2.2009 - B 5 R 530/08 B - hat der erkennende Senat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil mangels formgerechter Einlegung als unzulässig verworfen und ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt, da die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verspätet beim BSG eingegangen sei.
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