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   BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B   

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https://dejure.org/2017,6209
BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B (https://dejure.org/2017,6209)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B (https://dejure.org/2017,6209)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - B 9 V 48/16 B (https://dejure.org/2017,6209)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 103 SGG, § 128 Abs 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsgrundsatz - Darlegung der Verfahrens- und Prozessgeschichte sowie des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts - Vernehmung medizinischer Laien zu Krankheitssymptomen - ...

  • Wolters Kluwer

    Haftentschädigung; Haft in der ehemaligen DDR; Verfahrensrüge; Würdigung voneinander abweichender Gutachtenergebnisse; Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsgrundsatz - Darlegung der Verfahrens- und Prozessgeschichte sowie des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts - Vernehmung medizinischer Laien zu Krankheitssymptomen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht; Bezeichnung eines konkreten Beweisthemas in einem Beweisantrag; Feststellung einer posttraumatischen ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 440
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.05.2015 - B 9 SB 93/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    So ist auch der von der Beschwerde zitierte Senatsbeschluss vom 12.5.2015 (B 9 SB 93/14 B) nicht zu verstehen.

    Einen solchen abstrakten Rechtssatz bezeichnet die Beschwerde nicht, sondern behauptet lediglich, das LSG habe sich über die Vorgaben der Entscheidung des Senats vom 12.5.2015 - B 9 SB 93/14 B - hinweggesetzt.

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Rügt ein Beschwerdeführer Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) , muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 56) .

    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten ungenügend sind, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Erforderlich ist, dass das LSG bewusst einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat und nicht etwa lediglich fehlerhaft das Recht angewendet hat (vgl zB BSG Beschluss vom 15.1.2007 - B 1 KR 149/06 B - RdNr 4; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44 f mwN) .
  • BSG, 28.06.2010 - B 1 KR 26/10 B
    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Wer eine Rechtsprechungsdivergenz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen darlegen will, muss daher entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze in der Entscheidung des Berufungsgerichts einerseits und in der herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und dazu ausführen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl zB BSG Beschluss vom 28.7.2009 - B 1 KR 31/09 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 28.6.2010 - B 1 KR 26/10 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 28.07.2009 - B 1 KR 31/09 B
    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Wer eine Rechtsprechungsdivergenz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen darlegen will, muss daher entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze in der Entscheidung des Berufungsgerichts einerseits und in der herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und dazu ausführen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl zB BSG Beschluss vom 28.7.2009 - B 1 KR 31/09 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 28.6.2010 - B 1 KR 26/10 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Wer eine Rechtsprechungsdivergenz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen darlegen will, muss daher entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze in der Entscheidung des Berufungsgerichts einerseits und in der herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und dazu ausführen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl zB BSG Beschluss vom 28.7.2009 - B 1 KR 31/09 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 28.6.2010 - B 1 KR 26/10 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 15.01.2007 - B 1 KR 149/06 B
    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Erforderlich ist, dass das LSG bewusst einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat und nicht etwa lediglich fehlerhaft das Recht angewendet hat (vgl zB BSG Beschluss vom 15.1.2007 - B 1 KR 149/06 B - RdNr 4; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44 f mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG im Einzelfall ist aber nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Die Beschwerde zeigt nicht in schlüssiger Weise auf, dass das LSG den Streitgegenstand des Verfahrens verkannt und deshalb § 123 SGG verletzt habe (zu einem solchen Verfahrensmangel vgl BSG Beschluss vom 29.3.2001 - B 7 AL 214/00 B - SozR 3-1500 § 123 Nr. 1; BSG Beschluss vom 13.6.2013 - B 13 R 454/12 B - Juris RdNr 13 ff) .
  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen

    Auszug aus BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
    Auch der von der Klägerin weiter wiedergegebene Antrag, ihren Lebensgefährten als Zeugen zur Feststellung der Symptome der Krankheit, insbesondere der sozialen Anpassungsschwierigkeiten im Bereich Partnerschaft, sonstige soziale Beziehungen und an ihrem Arbeitsplatz zu vernehmen, gibt nicht hinreichend substantiiert an, welche Tatsachen genau in das Wissen des Zeugen gestellt werden und teilt zudem das zu erwartende Ergebnis der Zeugenvernehmung nicht mit (vgl BSG Beschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 47/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85

    Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn je mehr Aussagen von Sachverständigen oder (sachverständigen) Zeugen zum Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller auf mögliche Unterschiede und Differenzierungen eingehen (BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - Juris RdNr 11 mwN) .

    Hält das Gericht eines von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesem anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einzuholen (BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - Juris RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 24.10.2023 - B 5 R 93/23 B
    Diese Frage muss vielmehr das Gericht im Rahmen einer sachgerechten Würdigung der vorhandenen Beweismittel beantworten (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Zudem erscheint es in der konkreten Situation vertretbar, wenn das Berufungsgericht die Vernehmung eines medizinischen Laien zu spezifischen Krankheitssymptomen als von vornherein ungeeignetes Beweismittel angesehen hat, obwohl dies auch durchaus zur Aufklärung von Tatsachen beitragen kann (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - Juris RdNr 12 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris mwN) .
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