Rechtsprechung
   BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15580
BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B (https://dejure.org/2022,15580)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B (https://dejure.org/2022,15580)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - B 5 R 196/21 B (https://dejure.org/2022,15580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung überzahlter Rente; Nichtberücksichtigung eines Versorgungsausgleichs; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung überzahlter Rente; Nichtberücksichtigung eines Versorgungsausgleichs; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.07.2019 - B 5 R 262/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B
    Falls die Beklagte mit ihrem Vorbringen zudem eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG , Art. 103 Abs. 1 GG ) in Form einer sog Überraschungsentscheidung rügen will, wäre ein solcher Verfahrensmangel ebenfalls nicht anforderungsgerecht bezeichnet (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 16.7.2019 - B 5 R 262/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B
    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist vielmehr nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 31.7.2018 - B 5 R 128/17 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 151/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B
    Eine Einverständniserklärung iS des § 124 Abs. 2 SGG verliert ihre Wirksamkeit nur, wenn sich nach ihrer Abgabe die bisherige Tatsachen- oder Rechtsgrundlage und damit die Prozesssituation wesentlich ändert (vgl BSG Beschluss vom 31.8.2021 - B 5 R 151/21 B - juris RdNr 16 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht