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   BSG, 16.03.1972 - 3 RK 73/68   

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https://dejure.org/1972,1829
BSG, 16.03.1972 - 3 RK 73/68 (https://dejure.org/1972,1829)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1972 - 3 RK 73/68 (https://dejure.org/1972,1829)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1972 - 3 RK 73/68 (https://dejure.org/1972,1829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 111
  • NJW 1972, 1912
  • MDR 1972, 811
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1957 - 7 RAr 111/57
    Auszug aus BSG, 16.03.1972 - 3 RK 73/68
    Die - einmonatige - Frist zur Begründung der Revision (SGG § 164 Abs. 1) beginnt mit dem Ende der Revisionsfrist, auch wenn diese sich nach SGG § 64 Abs. 3 bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert (Abweichung von BSG 28.11.1957 7 RAr 111/57 = BSGE 6, 134).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

    Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt (siehe etwa BSGE 34, 111, 113).
  • BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung;

    Dieses drückt sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers und durch dessen Weisungsrecht aus (arg. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV; vgl. grundlegend BSGE 34, 111, 113 mwN, dort auch zur Fallgestaltung eines Auseinanderfallens der Personen des Betriebsinhabers und des "wirtschaftlichen Inhabers').
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Dieses drückt sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers und durch dessen Direktionsrecht aus, das Zeit, Dauer, Ort und Ausführung der Dienstleistung umfasst (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV; vgl. grundlegend BSGE 34, 111, 113 mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt (siehe etwa BSGE 34, 111, 113).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und

    Arbeitgeber ist derjenige, der in erster Linie zu Weisungen befugt und zur Lohnzahlung verpflichtet ist (BSGE 34, 111, 113, LSG Niedersachsen RSp Dienst 1200 § 393 RVO 7-9; Marburger BB 77, 449).
  • LSG Bayern, 25.10.2005 - L 5 KR 127/04

    Anspruch auf Nachzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung auf Grund der

    Selbst wenn die Personen des Betriebsinhabers und des Unternehmers auseinanderfallen, ist Arbeitgeber in der Regel der alleinige Betriebsinhaber (Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.03.1972 Az.: 3 RK 73/68).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 - L 4 R 5379/11
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in diesem Sinne entschieden, wobei es insbesondere hervorgehoben habe, dass derjenige Arbeitgeber sei, zu dem der versicherungspflichtige Arbeitnehmer im Verhältnis persönlicher Abhängigkeit stehe (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 1972 - 3 RK 73/68 - in juris).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung,

    Vor Eröffnung der Konkursverfahren am 1. Februar 1983 über das Vermögen der H und am 31. Januar 1982 über das Vermögen der MS waren diese Gesellschaften Arbeitgeber der Arbeitnehmer, für die in den angefochtenen Bescheiden Beiträge erhoben werden (zum Begriff des Arbeitgebers vgl BSGE 34, 111, 113 mwN; 18, 190, 196f).
  • LSG Hessen, 10.12.1975 - L 3 U 1114/74

    Unternehmereigenschaft

    Zu Unrecht beruft sieh das SG auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urt. v. 16.3.1972 - 3 RK 73/68 = Breith.
  • BSG, 17.10.1974 - 9 RV 586/73
    Die form-und fristgerecht eingelegte und auch begründete (BSG 34, 111) ist.
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