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   BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R   

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https://dejure.org/2016,4087
BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R (https://dejure.org/2016,4087)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R (https://dejure.org/2016,4087)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R (https://dejure.org/2016,4087)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Parkinson-Erkrankung - individuelles Restgehvermögen - Gleichstellung - Regelbeispiel - Dauerhaftigkeit der Einschränkung - Rollstuhlerfordernis

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Parkinson-Erkrankung - Völkerrecht - Verfassungsrecht - Diskriminierungsverbot - Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen - Gleichstellung - individuelles ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 SGB 9 vom 23.04.2004, § 69 Abs 4 SGB 9 vom 23.04.2004, § 70 Abs 2 SGB 9, § 159 Abs 7 SGB 9, § 48 SGB 10
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Parkinson-Erkrankung - Völkerrecht - Verfassungsrecht - Diskriminierungsverbot - Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen - Gleichstellung - individuelles ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG. im Schwerbehindertenrecht bei Parkinson-Erkrankung

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Parkinson-Erkrankung - Völkerrecht - Verfassungsrecht - Diskriminierungsverbot - Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen - Gleichstellung - individuelles ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG. im Schwerbehindertenrecht bei Parkinson-Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Schwerbehindertenrecht; Entschädigungs- und Opferentschädigungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung: Merkzeichen aG mit Anspruch auf Behindertenparkplatz bei Parkinson

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplatz für Parkinson-Kranke möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Personen, die an der Parkinson-Krankheit leiden, haben Anspruch auf Merkzeichen "aG", wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Erkrankung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können (Anschluss an BSG vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R = SozR 4-3250 § 69 Nr 19).

    Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ( § 54 Abs. 1 S 1 SGG ; zur statthaften Klageart vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 7 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19) ist zulässig.

    Diese Feststellung zieht straßenverkehrsrechtlich die Gewährung von Parkerleichterungen iS von § 46 Abs. 1 S 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) nach sich, insbesondere die Nutzung von gesondert ausgewiesenen "Behindertenparkplätzen" (vgl näher BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 9 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19).

    Der Kläger erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Regelbeispiels, bei deren Vorliegen vermutet wird, dass sich die dort aufgeführten schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 15 mwN , zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19 ).

    Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades anzusehen (Teil D Nr. 3 Buchst c AnlVersMedV; zur Verbindlichkeit der AnlVersMedV vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 12 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19).

    e) Das BSG hat die Regelung über die Anerkennung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ihrem Zweck entsprechend eng ausgelegt und dies zuletzt in seiner Entscheidung vom 11.8.2015 (B 9 SB 2/14 R - RdNr 13 ff, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19) erneut bestätigt.

    Für Gleichstellungsfälle hat der erkennende Senat hingegen zuletzt in seiner Entscheidung vom 11.8.2015 (aaO) erneut deutlich gemacht, dass diese sich strikt an den vorgenannten allgemeinen Vorgaben messen lassen müssen, weil die Regelbeispiele wegen ihrer Inhomogenität als Vergleichsmaßstab Schwierigkeiten bereiten (zur Aufgabe der Regelbeispiele in der beabsichtigten Neuregelung des § 146 Abs. 3 SGB IX vgl Arbeitsentwurf, aaO, S 81, Begründung S 76).

    Die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann zB erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 Metern diese darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weiter gehen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19).

    Insoweit liegen die Dinge bei der Prüfung des individuellen Restgehvermögens nicht nur mit Blick auf den andersgearteten Prüfmaßstab, sondern gerade auch wegen der fehlenden gesetzestechnischen Einbettung in eine Vermutungsregelung etwas anders als bei dem Regelbeispiel des einseitig Oberschenkelamputierten, bei dem die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG vermutet werden, wenn er ausnahmslos außerstande ist, ein Kunstbein zu tragen (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 16, 17 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19; hierzu kritisch Loytved, jurisPR-SozR 1/2016, Anm 5) .

    Richtig ist allerdings, dass in der Regel einzelne Kriterien - etwa starre prozentuale Zeitwerte - keine sachgerechte Prüfung des individuellen Restgehvermögens verbürgen (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 21, 22 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19) .

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    b) Nähere Einzelheiten für die Feststellung der außergewöhnlichen Gehbehinderung regelt Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) in der ab dem 1.9.2009 gültigen Fassung vom 17.7.2009 (BAnz 2009, Beilage Nr. 110a vom 29.7.2009) , die als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 GG wirksam erlassen worden ist (vgl BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 S 3) .

    Die Gehfähigkeit muss nur so stark eingeschränkt sein, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) .

    Die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann zB erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 Metern diese darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weiter gehen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19).

    Ob die erforderlichen großen körperlichen Anstrengungen bei der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs dauernd vorliegen, ist Gegenstand tatrichterlicher Gesamtwürdigung aufgrund versorgungsärztlicher Feststellung, die sich auf alle verfügbaren Beweismittel, wie Befundberichte der behandelnden Ärzte, Sachverständigengutachten oder einen dem Gericht persönlich vermittelten Eindruck, stützen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; hieran anschließend BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R - RdNr 15 ff).

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

    Hiervon ist das BSG bisher stets ausgegangen (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11).

    Für neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden hat das BSG in der Vergangenheit allerdings darauf hingewiesen, dass die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - Juris RdNr 13; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; vgl zum "ständigen" Erfordernis eines Rollstuhls auch Teil D Nr. 1 Buchst c S 3 AnlVersMedV).

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

    Hiervon ist das BSG bisher stets ausgegangen (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11).

    Für neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden hat das BSG in der Vergangenheit allerdings darauf hingewiesen, dass die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - Juris RdNr 13; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; vgl zum "ständigen" Erfordernis eines Rollstuhls auch Teil D Nr. 1 Buchst c S 3 AnlVersMedV).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Insbesondere hat er keine Tatsachen bezeichnet, die den Mangel einer unterlassenen Aufklärung ergeben (§ 103 SGG; vgl BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Der umfassende Behindertenbegriff iS des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 S 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention, hierzu BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69 RdNr 31) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
  • BSG, 27.05.2015 - B 9 SB 66/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Das Sachverständigengutachten hat die Aufgabe, Tatsachen zu klären, nicht Rechtsfragen zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 28; BSG Beschluss vom 27.5.2015 - B 9 SB 66/14 B - Juris RdNr 9; Aussprung in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 128 RdNr 65 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Ob die erforderlichen großen körperlichen Anstrengungen bei der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs dauernd vorliegen, ist Gegenstand tatrichterlicher Gesamtwürdigung aufgrund versorgungsärztlicher Feststellung, die sich auf alle verfügbaren Beweismittel, wie Befundberichte der behandelnden Ärzte, Sachverständigengutachten oder einen dem Gericht persönlich vermittelten Eindruck, stützen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; hieran anschließend BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R - RdNr 15 ff).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/11 R

    Sonderversorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS - Begrenzung der Entgelte nach §

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Auch fehlt Vortrag, der eine Überschreitung der Grenzen der - im Revisionsverfahren entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten angreifbaren (vgl BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 2/11 R - Juris RdNr 20) - Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) aufzeigen könnte (§ 164 Abs. 2 S 3 SGG).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R
    Hierzu zählen nach RdNr 130 Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind (sog Regelbeispiele), sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind (sog Gleichstellungsfälle; vgl dazu BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 5/06 R - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

  • BSG, 10.05.1994 - 9 BV 140/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob ein Landessozialgericht die vom

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 4/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - Zuständigkeit -

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Gegen diese Bescheide hat sich der Kläger zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gewandt (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 und 2, § 56 SGG; zur statthaften Klageart vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 9 mwN) .

    Durch diese Legaldefinition wurde die bisherige Konkretisierung des Begriffs der außergewöhnlichen Gehbehinderung in den VMG (Teil D Nr. 3 VMG in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung vom 11.10.2012, BGBl I 2122) und der insoweit längstens bis 14.1.2015 anwendbaren (vgl § 70 Abs. 2 SGB IX idF des Gesetzes vom 7.1.2015, BGBl II 15) Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung abgelöst (VwV-StVO; vgl RdNr 129-130 des Abschnitts II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO idF vom 4.6.2009 , BAnz 2009, Nr. 84 S 2050; ersetzt erst mit Wirkung vom 16.11.2021 durch den Verweis auf § 229 Abs. 3 SGB IX in RdNr 128 des Abschnitts II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO idF vom 8.11.2021, BAnz AT 15.11.2021 B1; vgl auch RdNr 17 des Abschnitts IX zu § 45 Abs. 1 bis 1e VwV-StVO; s zur alten Rechtslage zB BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 12 ff) .

    Das BSG hat die Regelung über die Anerkennung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ihrem Zweck entsprechend stets eng ausgelegt (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 19 RdNr 13 ff) .

    Dies begründe sich daraus, dass Parkraum in den Innenstädten nicht beliebig vermehrbar sei und die Behindertenparkplätze der eigentlichen Zielgruppe unter den schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben müssten (Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 318 zu Nr. 13 ; vgl auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 17) .

    Die Gehfähigkeit muss aber so stark eingeschränkt sein, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 - juris RdNr 22) .

    In diesem Kontext hat das BSG gerade im Hinblick auf das damals noch in Vorbereitung befindliche BTHG bereits mit Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21) ausgeführt, dass bei neurologischen Erkrankungen wie Anfallsleiden die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine mit einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (vgl auch BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13) .

    Denn der im Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 17, 21) in Bezug genommene Text des Arbeitsentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BTHG vom 18.12.2015 ist in der Folge ohne Änderungen mit Wirkung vom 30.12.2016 in § 146 Abs. 3 SGB IX (ab 1.1.2018 in § 229 Abs. 3 SGB IX) und der Entwurfsbegründung hierzu übernommen worden.

    Dieser im Hinblick insbesondere auf neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden entwickelte und zuletzt vom BSG im Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 17, 21, 23) in Bezug auf Dyskinesien mit einer durchschnittlich einmal täglichen Fallneigung aufgrund einer Parkinson-Erkrankung bestätigte Maßstab ist auch auf solche Fallgestaltungen zu übertragen, bei denen die mit der Gesundheitsstörung verbundene Sturzgefahr als die Mobilität beschränkender Faktor im Vordergrund steht.

    Daher begründet vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die Vergabe des Merkzeichens aG eine Sturzgefahr dessen Inanspruchnahme nur dann, wenn diese Gefahr wegen der Häufigkeit und/oder den drohenden Folgen der Stürze so ausgeprägt ist, dass der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13; LSG Hamburg Urteil vom 21.7.2016 - L 3 SB 20/15 - juris RdNr 22) .

    Bereits zu der bis zum 29.12.2016 geltenden Rechtslage hatte das BSG wiederholt deutlich gemacht, dass sich sog Gleichstellungsfälle strikt an den allgemeinen Vorgaben in RdNr 129 des Abschnitts II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO aF und Teil D Nr. 3 Buchst b Satz 1 VMG aF messen lassen mussten, weil die Regelbeispiele wegen ihrer Inhomogenität als Vergleichsmaßstab Schwierigkeiten bereiteten (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 18; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 19 RdNr 20) .

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Gegen die anderslautenden Bescheide hat sich der Kläger zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gewandt (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 und 2, § 56 SGG; zur statthaften Klageart vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 9 mwN) .

    Durch diese Legaldefinition wurde die bisherige Konkretisierung des Begriffs der außergewöhnlichen Gehbehinderung in Teil D Nr. 3 der Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (Versorgungsmedizinische Grundsätze in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung vom 11.10.2012, BGBl I 2122) und der insoweit längstens bis zum 14.1.2015 anwendbaren (vgl § 70 Abs. 2 SGB IX idF des Gesetzes vom 7.1.2015, BGBl II 15) Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung abgelöst (VwV-StVO; vgl RdNr 129-130 des Abschnitts II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO idF vom 4.6.2009 , BAnz 2009, Nr. 84 S 2050; ersetzt erst mit Wirkung vom 16.11.2021 durch den Verweis auf § 229 Abs. 3 SGB IX in RdNr 128 des Abschnitts II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO idF vom 8.11.2021, BAnz AT 15.11.2021 B1; vgl auch RdNr 17 des Abschnitts IX zu § 45 Abs. 1 bis 1e VwV-StVO; s zur alten Rechtslage zB BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 12 ff) .

    Das BSG hat die Regelung über die Anerkennung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ihrem Zweck entsprechend stets eng ausgelegt (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 19 RdNr 13 ff) .

    Dies begründe sich daraus, dass der Parkraum in den Innenstädten nicht beliebig vermehrbar sei und die Behindertenparkplätze der eigentlichen Zielgruppe unter den schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben müssten (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 318 zu Nr. 13 ; vgl auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 17) .

    Im Interesse der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) konnte auch ein immer wiederkehrendes und nicht nur vorübergehendes Auftreten der geforderten Mühe oder des Bedürfnisses nach fremder Hilfe ausreichen, wenn sich dies im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung praktisch wie eine ständig große Anstrengung oder ein ständiges Hilfebedürfnis bei der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs ausgewirkt hatte (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 20 mwN) .

    Das Erfordernis einer großen Anstrengung oder des Angewiesenseins auf fremde Hilfe musste aber praktisch von den ersten Schritten außerhalb des Kraftfahrzeugs an erfüllt sein (BSG Urteil vom 16.3.2016, aaO RdNr 19; BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 - juris RdNr 23) .

    Er leidet nicht an einer nur vorübergehenden Erkrankung oder einer Funktionsbeeinträchtigung, die seine Gehfähigkeit wie bei einem unregelmäßig in größeren Zeitabständen auftretenden Anfallsleiden nur zeitweise beeinträchtigt (vgl zum Fehlen der Dauerhaftigkeit bei Anfallsleiden BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 11 f; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13 f; s auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 - juris RdNr 21) .

    Das Verständnis von einem umfassenden Behindertenbegriff hat vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen und des UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-BRK) schon damals die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen erforderlich gemacht (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 - juris RdNr 16 f) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 SB 75/19

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens aG; Anspruchsausschließendes

    Mit Verfügung vom 28. August 2020 hat die Berichterstatterin das beklagte Land auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dem Merkzeichen aG (Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R) hingewiesen und darum gebeten, dass im Hinblick auf die Fortsetzung des Berufungsverfahrens eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG einerseits und den von dem Sachverständigen Dr. L. mitgeteilten objektiven Befunden andererseits erfolgen möge.

    Mit weiterer Verfügung vom 12. Februar 2021 hat die Berichterstatterin das beklagte Land erneut darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden medizinischen Unterlagen und der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R) die Berufung voraussichtlich erfolglos bleiben werde.

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, waren hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R, juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um die erforderliche - und für das Merkzeichen aG geforderte - große körperliche Anstrengung (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R sowie Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R).

    Das Merkzeichen aG setzt nicht voraus, dass der schwerbehinderte Mensch nahezu unfähig ist, sich fortzubewegen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R sowie Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R).

    Das Argument des beklagten Landes, dass der Kläger "zumindest kurze Gehstrecken noch zurückzulegen" in der Lage ist, trifft nicht den Kern der gesetzlichen Regelung und auch nicht der zu dem Merkzeichen aG ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R sowie Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R).

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