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   BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R   

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BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R (https://dejure.org/2021,5332)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R (https://dejure.org/2021,5332)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2021 - B 2 U 12/19 R (https://dejure.org/2021,5332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beendigung eines Anspruchs auf Verletztengeld - Übergangsgeld - Zahlung eines Zwischen-Übergangsgelds im Zeitraum zwischen Beendigung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beginn einer weiteren Maßnahme - Verletztenrentenzahlung

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beendigung eines Anspruchs auf Verletztengeld - Übergangsgeld - Zahlung eines Zwischen-Übergangsgelds im Zeitraum zwischen Beendigung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beginn einer weiteren Maßnahme - Verletztenrentenzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Fleischers auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall mit Bewegungseinschränkungen am Arm Anforderungen an die Zahlung zwischen zwei Weiterbildungsmaßnahmen - hier einer Weiterbildung zum Fachassistenten für ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Obwohl der Kläger damit die Berufungsfrist versäumt hatte, war seine Berufung als Anschlussberufung zulässig, denn sie betraf den gleichen prozessualen Anspruch wie die Berufung der Beklagten (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - BSGE 125, 120 = SozR 4-2700 § 123 Nr. 3, RdNr 10 mwN) .

    Sie bietet die Möglichkeit, die von der Berufungsklägerin angefochtene Entscheidung des SG auch zu Gunsten des sich der Berufung Anschließenden ändern zu lassen, ohne dass insoweit eine Beschwer vorliegen müsste (vgl BSG Urteile vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - BSGE 125, 120 = SozR 4-2700 § 123 Nr. 3, RdNr 9 f mwN und vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R - SozR 4-1750 § 524 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Insbesondere hatte die heutige Beigeladene als damals zuständiger Unfallversicherungsträger keine Entscheidung über die Einstellung des Vlg gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII getroffen, weil mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen und LTA nicht zu erbringen seien (vgl zu diesem Erfordernis im Hinblick auf die erforderliche Prognose BSG Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - HVBG-Info 2006 Nr. 3 S 270) .
  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 3/17 R

    Anspruch auf Geldleistungen während der Heilbehandlung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Das BSG hat auf die Revision der Beklagten dieses Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das LSG zurückverwiesen, weil der Berichterstatter am LSG gemäß § 155 Abs. 3 und 4 SGG verfahrensfehlerhaft allein über den Rechtsstreit entschieden hatte (Urteil vom 6.9.2018 - B 2 U 3/17 R - juris) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Auch in anderen Fallkonstellationen hat die Rechtsprechung den Anspruch auf Zahlung von Vlg neben Vlr nicht ausgeschlossen (vgl BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 7/18 R - SozR 4-2700 § 72 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 16.09.1986 - 3 RK 37/85

    Gewährung von Krankengeld - Inhalt eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Soweit in der schlichten Zahlung des Vlg bis zum 24.5.2006 jeweils konkludente Bewilligungsverwaltungsakte gesehen werden könnten, wären sie dann jedenfalls - ebenso konkludent - auf den letzten Zahlungstag befristet gewesen (vgl zB BSG Urteile vom 16.9.1986 - 3 RK 37/85 - SozR 2200 § 182 Nr. 103, vom 10.3.1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 und vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 - BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86

    Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Soweit in der schlichten Zahlung des Vlg bis zum 24.5.2006 jeweils konkludente Bewilligungsverwaltungsakte gesehen werden könnten, wären sie dann jedenfalls - ebenso konkludent - auf den letzten Zahlungstag befristet gewesen (vgl zB BSG Urteile vom 16.9.1986 - 3 RK 37/85 - SozR 2200 § 182 Nr. 103, vom 10.3.1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 und vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 - BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Soweit in der schlichten Zahlung des Vlg bis zum 24.5.2006 jeweils konkludente Bewilligungsverwaltungsakte gesehen werden könnten, wären sie dann jedenfalls - ebenso konkludent - auf den letzten Zahlungstag befristet gewesen (vgl zB BSG Urteile vom 16.9.1986 - 3 RK 37/85 - SozR 2200 § 182 Nr. 103, vom 10.3.1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 und vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 - BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Sie bietet die Möglichkeit, die von der Berufungsklägerin angefochtene Entscheidung des SG auch zu Gunsten des sich der Berufung Anschließenden ändern zu lassen, ohne dass insoweit eine Beschwer vorliegen müsste (vgl BSG Urteile vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - BSGE 125, 120 = SozR 4-2700 § 123 Nr. 3, RdNr 9 f mwN und vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R - SozR 4-1750 § 524 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 622/64

    Unselbständige Anschlußberufung - Erklärung der Anschließung -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Die auch im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach § 202 Satz 1 SGG iVm § 524 ZPO mögliche Anschlussberufung (vgl zB BSG Urteil vom 13.3.1968 - 12 RJ 622/62 - BSGE 28, 31, 33 = SozR Nr. 4 zu § 522a ZPO) ist kein Rechtsmittel, sondern nur ein angriffsweise wirkender Antrag, mit dem sich der Gegner - hier der Kläger - innerhalb des Rechtsmittels der Berufungsklägerin - hier der Beklagten - an deren Rechtsmittel anschließt.
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R
    Da die Erhebung der Einrede der Verjährung grundsätzlich im Ermessen des Sozialleistungsträgers steht, müssen jedoch auch bei einer Erhebung der Einrede im Prozess von der Beklagten Ermessenserwägungen entsprechend ihrer Begründungspflicht gemäß § 35 SGB X angestellt werden (vgl zB BSG Urteil vom 8.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R - BSGE 95, 300 = SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Auch in anderen Fallkonstellationen hat die Rechtsprechung den Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld neben Verletztenrente nicht ausgeschlossen (BSG, Urt. v. 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R -, juris Rn. 17; Urt. v. 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R -, juris Rn. 29).
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 2/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Ruhen von Versorgungskrankengeld bei Bezug von

    Rückwirkend kann die Beendigung des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII danach nicht festgestellt werden, selbst wenn das Verletztengeld erst nachträglich zuerkannt wurde (BSG Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - juris RdNr 42; auf das Erfordernis einer Prognose verweisend: BSG Urteil vom 16.3.2021 - B 2 U 12/19 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 2 RdNr 20) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20

    Zwischenübergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Alleinige Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 71 Abs. 1 SGB IX in der seit dem 01.01.2018 geltenden Fassung (zuvor inhaltsgleich § 51 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - 16.03.2021, B 2 U 12/19 R, in juris, Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2023 - L 14 U 117/22

    Todespfleger Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

    Die Ermessenserwägungen sind in der nach § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erforderlichen Begründung darzulegen (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - Az.: B 2 U 12/19 R - Rn. 32 m.w.N. - zitiert nach juris; Rolfs - "Die Verjährung von Sozialleistungsansprüchen (§ 45 SGB I) nach der Reform des Verjährungsrechts" in NZS 2002, Seite 169, 174 sowie Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, K § 45 - Rn. 34; Groth in jurisPK-SGB I, § 45 Rn. 45.), wobei sich die rechtsdogmatische Begründung für die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung daraus ergibt, dass der Verwaltung die Möglichkeit der Einredeerhebung der Verjährung nicht vollständig frei zugestanden werden kann, sondern für diese freie Entscheidung eine Begründung gegeben werden muss, weil sie ansonsten betroffenen Bürgern jeden wie auch immer gearteten Anspruch verweigern kann (Spiolek - "Ermessen bei Erheben der Verjährungseinrede im Sozialrecht" in BB 1998, Seite 533, 535).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - L 21 U 120/22

    PKH-Beschwerde - Rückwirkende Erbringung von Sozialleistungen

    Vielmehr ist zu klären, ob vorliegend der Anwendungsbereich des § 44 Abs. 4 SGB X selbst überhaupt eröffnet ist, denn der Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X kann nicht der allgemeine Rechtsgrundsatz entnommen werden, dass Sozialleistungen regelmäßig nicht für einen länger als vier Jahre zurückliegenden Zeitraum zu erbringen sind (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 12/19 R -, juris Rn. 31 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 10 R 1589/19

    Anspruch auf Überbrückungsübergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Alleinige Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 51 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (a.F.) bzw. - inhaltsgleich (vgl. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 16.03.2021, B 2 U 12/19 R, in juris, Rdnr. 23) - § 71 Abs. 1 SGB IX in der seit dem 01.01.2018 geltenden Fassung (n.F.).
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