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   BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R   

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https://dejure.org/2001,2523
BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R (https://dejure.org/2001,2523)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R (https://dejure.org/2001,2523)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R (https://dejure.org/2001,2523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Versicherungszeiten - Gewährung eines Leistungszuschlages - Regelaltersrente - Bergmannsvollrente - Rentenauskunft - Knappschaftliche Rentenversicherung - Arbeiten unter Tage

  • Judicialis

    SGB VI § 85; ; SGB VI § 254a; ; SGB VI § 248

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 61 Abs. 1, 85 Abs. 1, 248, 254 a SGB VI; Art. 2 §§ 6, 23 RÜG; Art. 30 Abs. 5 EinigungsV; Art. 3, 14 GG
    Knappschaftliche Rentenversicherung/Leistungszuschlag für Arbeiten unter Tage/Untertagetätigkeit im Beitrittsgebiet/gleichgestellte Zeiten der Übertagetätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 670
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R

    Keine Berücksichtigung von nicht knappschaftlichen Versicherungszeiten bei der

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Soweit nach dem Recht der DDR Versicherungszeiten außerhalb des Bergbaus bei der Rentenberechnung der Bergmannsvollrente berücksichtigt wurden, wird das Vertrauen des Rentenberechtigten in den Fortbestand der Bergmannsvollrente in ihrer bisherigen Höhe (allein) durch die Regelung des § 315a SGB VI, den sog "Auffüllbetrag", geschützt (vgl hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 4/99 R - SozR 3-2600 § 302a Nr. 1).

    Der Schutz durch diesen sog "Auffüllbetrag" entspricht im systematischen Vergleich der fortgeführten Bergmannsvollrente eines Zugangsrentners nach Art. 2 RÜG (vgl Senatsurteil vom 25. Mai 2000 - aaO).

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1 - und B 8 KN 16/98 R - nicht veröffentlicht).

    Insbesondere aus den Entscheidungen des Senats vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R (SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1) und B 8 KN 16/98 R - läßt sich der Anspruch des Klägers auf (höhere) Bewertung der streitigen Beitragszeiten iS eines Leistungszuschlags gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nicht herleiten.

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1 - und B 8 KN 16/98 R - nicht veröffentlicht).

    Insbesondere aus den Entscheidungen des Senats vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R (SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1) und B 8 KN 16/98 R - läßt sich der Anspruch des Klägers auf (höhere) Bewertung der streitigen Beitragszeiten iS eines Leistungszuschlags gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nicht herleiten.

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Diesen Regelungswillen hat sie mit Widerspruchsbescheid vom 26. Februar 1998 - versehen mit einer Rechtsmittelbelehrung - ausdrücklich bekräftigt (vgl hierzu BSG Urteil vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94 - BSGE 78, 138, 140 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 54/98 R

    Ermittlung des beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens einer

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Anders als bei dem zeitgleich als Art. 2 RÜG erlassenen Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets, das ein eigenständiges Gesetz neben dem SGB VI darstellt (vgl BSG Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 54/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 31 Nr. 1, S 5 und jetzt auch Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 2/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist die dort in § 23 Abs. 2 enthaltene Definition der "Untertagetätigkeit", die im wesentlichen dem modifizierten DDR-Recht (§ 41 Abs. 1 Buchst a bis h, § 41 Abs. 3 bis 5 1. DB RentV-DDR) entspricht (vgl BT-Drucks 12/405, S 143 zu § 23), in § 254a SGB VI nicht übernommen worden.
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 2/00 R

    Invalidenrentenanspruch für Behinderte im Beitrittsgebiet bei berufsfördernden

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
    Anders als bei dem zeitgleich als Art. 2 RÜG erlassenen Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets, das ein eigenständiges Gesetz neben dem SGB VI darstellt (vgl BSG Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 54/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 31 Nr. 1, S 5 und jetzt auch Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 2/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist die dort in § 23 Abs. 2 enthaltene Definition der "Untertagetätigkeit", die im wesentlichen dem modifizierten DDR-Recht (§ 41 Abs. 1 Buchst a bis h, § 41 Abs. 3 bis 5 1. DB RentV-DDR) entspricht (vgl BT-Drucks 12/405, S 143 zu § 23), in § 254a SGB VI nicht übernommen worden.
  • LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 88/04

    Anspruch auf Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente;

    Die Gleichstellung mit "ständigen Arbeiten unter Tage" ist vielmehr auf tatsächlich "überwiegend unter Tage" ausgeübte Tätigkeiten beschränkt (vgl. hierzu wortwörtlich: BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Denn der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hatte bereits öffentlich-rechtliche subjektive Rechtspositionen eingeräumt, die der Gesetzgeber des RÜG ohne Verfassungsverstoß nicht mehr oder nur unter den von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes umrissenen Voraussetzungen entziehen oder auch nur kürzen durfte (Abgrenzung zu BSG Urteil vom 30. Juni 1999, B 8 KN 9/98 ausführlich BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Es besteht darüber hinaus auch keinerlei Verpflichtung des Gesetzgebers, einzelne Berechnungselemente aus ausgelaufenen Renten des Übergangsrechtes in die Renten des SGB VI zu übernehmen (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Der Umstand, dass der Versicherte möglicherweise in zumindest gleichgearteter Weise beruflichen Belastungen ausgesetzt war, wie die unter Tage tätigen Bergleute, kann weder zu einer an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten anderen Auslegung des § 254 a SGB VI führen noch begegnet dies im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00).

  • LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 89/04

    Bewertung von Versicherungszeiten für die Gewährung eines Leistungszuschlages bei

    Die Gleichstellung mit "ständigen Arbeiten unter Tage" ist vielmehr auf tatsächlich "überwiegend unter Tage" ausgeübte Tätigkeiten beschränkt (vgl. hierzu wortwörtlich: BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Denn der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hatte bereits öffentlich-rechtliche subjektive Rechtspositionen eingeräumt, die der Gesetzgeber des RÜG ohne Verfassungsverstoß nicht mehr oder nur unter den von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes umrissenen Voraussetzungen entziehen oder auch nur kürzen durfte (Abgrenzung zu BSG Urteil vom 30. Juni 1999, B 8 KN 9/98 ausführlich BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Es besteht darüber hinaus auch keinerlei Verpflichtung des Gesetzgebers, einzelne Berechnungselemente aus ausgelaufenen Renten des Übergangsrechtes in die Renten des SGB VI zu übernehmen (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Der Umstand, dass der Kläger möglicherweise in zumindest gleichgearteter Weise beruflichen Belastungen ausgesetzt war, wie die unter Tage tätigen Bergleute, kann weder zu einer an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten anderen Auslegung des § 254 a SGB VI führen noch begegnet dies im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00).

  • LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04

    Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente; Anspruch auf

    Die Gleichstellung mit "ständigen Arbeiten unter Tage" ist vielmehr auf tatsächlich "überwiegend unter Tage" ausgeübte Tätigkeiten beschränkt (vgl. hierzu wortwörtlich: BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Denn der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hatte bereits öffentlich-rechtliche subjektive Rechtspositionen eingeräumt, die der Gesetzgeber des RÜG ohne Verfassungsverstoß nicht mehr oder nur unter den von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes umrissenen Voraussetzungen entziehen oder auch nur kürzen durfte (Abgrenzung zu BSG Urteil vom 30. Juni 1999, B 8 KN 9/98 ausführlich BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Es besteht darüber hinaus auch keinerlei Verpflichtung des Gesetzgebers, einzelne Berechnungselemente aus ausgelaufenen Renten des Übergangsrechtes in die Renten des SGB VI zu übernehmen (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00 R).

    Der Umstand, dass der Kläger möglicherweise in zumindest gleichgearteter Weise beruflichen Belastungen ausgesetzt war, wie die unter Tage tätigen Bergleute, kann weder zu einer an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten anderen Auslegung des § 254 a SGB VI führen noch begegnet dies im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG Urteil vom 16. Mai 2001, B 8 KN 10/00).

  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 6/00 R

    Pflegezeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1. 1. 1992 - rentenrechtliche

    Aus der Stichtagsregelung folgende Härten sind hinzunehmen (vgl Senatsurteile vom 6. Mai 1999 - B 8 KN 10/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R - SozR 3-2600 § 254a Nr. 1 - jeweils mwN).
  • LSG Brandenburg, 30.11.2001 - L 3 KN 28/01
    Das BSG (Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R - in: SGb 2001, 431 - Kurzwiedergabe) hat die voranstehende Rechtssprechung des Senats (Urteil vom 26. Juli 2000 - L 3 KN 26/99) ausdrücklich für zutreffend erachtet und u.a. ausgeführt:.

    Dem ist das BSG (B 8 KN 10/00 R) gleichfalls gefolgt und hat weiter hierzu ausgeführt:.

  • SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15

    Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach

    Nur diese tatsächlich ausgeübten überwiegenden Untertagetätigkeiten hat der gesamt-deutsche Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 12/405 Seite 126) in § 254a SGB VI den ständigen Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI gleichgestellt (Urteile des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 8 KN 10/00 R und des Thüringer LSG vom 24. Mai 2011, Az.: L 6 R 94/08 sowie des Sächsischen LSG vom 16. Februar 2005, Az.: L 6 KN 129/04; alle zitiert nach juris).
  • SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15

    Berücksichtigung bergmännischer Tätigkeiten iS des § 41 Abs 1 Buchst i

    Nur diese tatsächlich nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten überwiegenden Untertagetätigkeiten hat der gesamtdeutsche Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 12/405 Seite 126) in § 254a SGB VI den ständigen Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI gleichgestellt (Urteile des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 8 KN 10/00 R und des Thüringer LSG vom 24. Mai 2011, Az.: L 6 R 94/08 sowie des Sächsischen LSG vom 16. Februar 2005, Az.: L 6 KN 129/04; alle zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 22 R 17/10
    Aus der Stichtagsregelung folgende Härten sind hinzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 6. Mai 1999 - B 8 KN 10/98 R, abgedruckt in SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R - SozR 3-2600 § 254a Nr. 1 - jeweils m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 22 KN 18/03

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R (abgedruckt in SozR 3-2600 § 61 Nr. 1) entschieden hat, werden ausgehend vom Wortlaut des § 254 a SGB VI nur diejenigen Arbeiten gleichgestellt, die überwiegend unter Tage "ausgeübt" worden sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 16 R 1071/06

    Leistungszuschlag für Altersrente für Arbeiten unter Tage

    Die Gleichstellung überwiegend unter Tage ausgeübter Arbeiten mit "ständigen Arbeiten unter Tage" in dieser Vorschrift ist auf tatsächlich überwiegend unter Tage ausgeübte Tätigkeiten beschränkt und umfasst nicht die in Artikel 2 § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) umschriebenen "Untertagetätigkeiten", deren Definition im Wesentlichen dem modifizierten DDR-Recht (vgl. § 41 Abs. 1 Buchst. a -i Erste Durchführungsbestimmung zur Rentenverordnung-DDR - 1.DB-RVO-DDR - vom 23. November 1979 - GBl. I S.413 -) entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 12/01

    Berechnung der Altersrente ; Zuordnung bestimmter Versicherungszeiten zu der

  • LSG Thüringen, 24.05.2011 - L 6 R 94/08

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - Leistungszuschlag

  • SG Altenburg, 14.02.2008 - S 14 KN 3184/04

    Bestimmung des Umfangs der Berücksichtigung von Zeiten mit ständigen Arbeiten

  • LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 12 R 7/07

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

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