Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R   

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https://dejure.org/2013,17634
BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 5 SGB 11, § 112 Abs 1 SGB 11, § 112 Abs 2 SGB 11, § 113 SGB 11, § 113a SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der "Pflege-TÜV" muss hingenommen werden - da eine Klagemöglichkeit besteht; Berechtigung zur Veröffentlichung von zukünftigen Pflege-Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 115 Abs. 1a
    Berechtigung zur Veröffentlichung von zukünftigen Pflege-Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung zukünftiger Pflege-Transparenzberichte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pflege-TÜV - Pflegeheime werden weiter benotet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Prüfberichte dürfen ins Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Dabei weist das BVerfG dem Gesetzgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung seiner Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, den es je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang als überprüfbar ansieht (vgl nur BVerfGE 110, 141, 157 mwN) .

    Selbst bei für die Berufsfreiheit erheblich schwerer wiegenden objektiven Berufszugangsvoraussetzungen besteht unter Berücksichtigung der Wertungs- und Prognosespielräume des Gesetzgebers Anlass zur Beanstandung seiner Einschätzung der einer Regelung zugrundeliegende Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts von Verfassungs wegen nur, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widerspricht, sodass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben kann (stRspr vgl etwa BVerfGE 110, 141, 158; BVerfGE 126, 112, 141 = SozR 4-1100 Art. 12 Nr. 21 RdNr 96, jeweils mwN) .

    Soweit er dem nachkommt (vgl dazu Punkt 4.f) , müssen die Betroffenen jedenfalls für eine Übergangszeit Mängel hinnehmen, die der Einrichtung eines Prüfverfahrens immanent sind, solange die jeweils in Frage stehende Bewertung nicht auf unzutreffenden Grundlagen beruht und mindestens insgesamt als vertretbar anzusehen ist (zur Beobachtungspflicht des Gesetzgebers vgl etwa BVerfGE 110, 141, 169 mwN; zu den materiellen Anforderungen an staatlich veranlasstes Informationshandeln vgl BVerfGE 105, 252, 273) .

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Ungeachtet der grundsätzlichen Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG zum Informationshandeln staatlicher Behörden (vgl etwa Murswiek, DVBl 1997, 1021 ff; Huber, JZ 2003, 290 ff; Schoch, NVwZ 2011, 193 ff; Dreier, Die Verwaltung 36 , S 105, 129 ff) verlässt die Transparenzberichterstattung nach § 115 Abs. 1a SGB XI den Bereich der bloßen Unterrichtung über Tatsachen, den das BVerfG in der sog Glykol-Entscheidung nicht der Beeinträchtigung des Gewährleistungsbereichs der Berufsfreiheit zugerechnet hat, solange sie im Rahmen einer staatlichen Aufgabe, unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung und fehlerfrei erfolgt (vgl BVerfGE 105, 252 ff) .

    Soweit er dem nachkommt (vgl dazu Punkt 4.f) , müssen die Betroffenen jedenfalls für eine Übergangszeit Mängel hinnehmen, die der Einrichtung eines Prüfverfahrens immanent sind, solange die jeweils in Frage stehende Bewertung nicht auf unzutreffenden Grundlagen beruht und mindestens insgesamt als vertretbar anzusehen ist (zur Beobachtungspflicht des Gesetzgebers vgl etwa BVerfGE 110, 141, 169 mwN; zu den materiellen Anforderungen an staatlich veranlasstes Informationshandeln vgl BVerfGE 105, 252, 273) .

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Entsprechend fehlt es nach der Rechtsprechung des 6. Senats des BSG am Rechtsschutzinteresse für eine vorbeugende Klage, solange der Betroffene auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BSG Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - USK 95139 = Juris RdNr 15 und 17; dem folgend auch der 1. Senat des BSG, vgl SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 39; nicht anders die Literatur, vgl etwa Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, Vor § 51 RdNr 17a und § 54 RdNr 42a; Ulmer in Hennig, SGG, Stand: Dezember 2012, § 54 RdNr 119; Castendiek in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 54 RdNr 123, jeweils mwN) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    Es muss dargelegt werden, dass das Abwarten einer für die Zukunft (möglicherweise) zu gewärtigenden Beeinträchtigung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre bzw ein gerade auf die Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse besteht, das regelmäßig nicht gegeben ist, wenn und solange der Kläger auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl BSG Urteil vom 16.5.2013 - B 3 P 5/12 R - SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9; BSG Urteil vom 24.7.2013 - B 3 P 4/02 R - BSGE 91, 174, 176 = SozR 4-3300 § 37 Nr. 1, RdNr 7; vgl auch BVerwG Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7/13 - RdNr 12 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur

    Vorbeugender Rechtsschutz setzt jedoch ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis voraus und kommt nur dann in Betracht, wenn das Abwarten einer für die Zukunft möglicherweise zu gegenwärtigenden Beeinträchtigung für die Betroffenen mit unzumutbaren Rechtsschutzeinbußen verbunden wäre (siehe hierzu BSG, Urt. v. 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R -, juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    § 131 Abs. 1 S. 3 SGG betrifft in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich zwar nur unzulässig gewordene Anfechtungsklagen, ist aber auf andere Klagearten analog anzuwenden, unter anderem auf allgemeine Leistungsklagen (vgl. BSG Urteile vom 18.05.2011, B 3 P 5/10 R, Rn. 33, juris; und vom 16.05.2013, B 3 P 5/12 R, Rn. 13, juris; vgl. auch Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 21/04 R, Rn. 16, juris).
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