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   BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R   

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https://dejure.org/2005,4292
BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
BSG, Entscheidung vom 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teilweises Ruhen der Produktionsaufgaberente bei Zusammentreffen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsersatzeinkommen; Durchgängige Gleichbehandlung freiwilliger ...

  • Judicialis

    ALG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung bei Produktionsaufgaberente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R

    Berufsschadensausgleich - Ermittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist danach die Herkunft der Mittel, nicht ihr Einsatz als Pflicht- oder freiwillige Beiträge (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52; zu den auf additiven Kindererziehungszeiten beruhenden Rententeilen auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R - in SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass nach dem Drei-Säulen-Modell (vgl dazu BVerfGE 65, 196, 212) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) unterschieden und die Anrechnung auf die erste Säule beschränkt werden darf (BVerfGE 97, 271, 293 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R

    Gewalttat - Arbeitsunfall - Systemabgrenzung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Der 9. Senat des BSG hat die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bereits in anderem Zusammenhang als sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung angesehen (vgl BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).
  • BVerfG, 10.06.1998 - 1 BvR 1485/86

    Ausschluss des Wahlrechts nach AnVNG Art 2 § 17a Abs 2 und Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das gilt auch, wenn auf eine Leistung angerechnet wird, die auf freiwilligen Beiträgen beruht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1998 - 1 BvR 1485/86 - NZS 1998, 476 f).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass nach dem Drei-Säulen-Modell (vgl dazu BVerfGE 65, 196, 212) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) unterschieden und die Anrechnung auf die erste Säule beschränkt werden darf (BVerfGE 97, 271, 293 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 2/94

    Ruhen des Anspruchs auf Produktionsaufgaberente

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Die PAR ist weder ein Entgelt für die Abgabe des Unternehmens noch eine Entschädigung für entgangene Unternehmereinkünfte, sondern eine bedarfsabhängige Sozialleistung, die bestimmten agrarpolitischen Zielen dient (vgl BSG SozR 3-5864 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das LSG hat das klageabweisende Urteil des SG mithin zutreffend bestätigt und auch über den - vom SG im Rahmen des § 96 SGG außer Acht gelassenen - undatierten Bescheid von Juni 2003 (zur Rentenanpassung ab 1. Juli 2003) mitentschieden (vgl BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 6/80

    Emittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist danach die Herkunft der Mittel, nicht ihr Einsatz als Pflicht- oder freiwillige Beiträge (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52; zu den auf additiven Kindererziehungszeiten beruhenden Rententeilen auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R - in SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Durch die grundlegenden systematischen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist es sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Auslegung gesetzlicher Anrechnungsregelungen an der Verschiedenheit der Versicherungssysteme ausrichtet (ähnlich auch BSG vom 12.6.2003 - B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1; zu § 3 Abs. 4 ALG auch BSG vom 16.6.2005 - B 10 LW 4/04 R - SozR 4-5864 § 8 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11

    Prognoseentscheidung der landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Befreiung des

    Die Beklagte hat auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R hingewiesen und mitgeteilt, dass die Beitragsforderungen für die Kalendermonate Februar 2006 bis September 2007 in Höhe von 3.391,50 Euro nebst Kosten noch offen seien.

    Danach sei die Unterscheidung nach dem Drei-Säulen-Modell zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R, BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86).

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