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   BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R   

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BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R (https://dejure.org/2021,43045)
BSG, Entscheidung vom 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R (https://dejure.org/2021,43045)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 5/20 R (https://dejure.org/2021,43045)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 3 SGB 4, § 27 Abs 2 SGB 4, § 3 S 1 Nr 1a SGB 6, § 149 SGB 6, § 199 S 3 SGB 6
    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Vormerkung von der Pflegekasse für eine Pflegetätigkeit tatsächlich entrichteter Beiträge im Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an die Anwendbarkeit der in § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV angeordneten Fiktion einer rechtmäßigen ...

  • rewis.io

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vormerkung von der Pflegekasse für eine Pflegetätigkeit tatsächlich entrichteter Beiträge im Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Anwendbarkeit der in § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV angeordneten Fiktion einer rechtmäßigen ...

  • rechtsportal.de

    Vormerkung von der Pflegekasse für eine Pflegetätigkeit tatsächlich entrichteter Beiträge im Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Anwendbarkeit der in § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV angeordneten Fiktion einer rechtmäßigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    H. P. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund, 1 Beigeladene

    Rentenversicherung - Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege - Pflichtbeiträge - Beanstandung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R

    Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Der Bescheid verlautbarte vor diesem Hintergrund aus Sicht der Klägerin (zum maßgeblichen objektivierten Empfängerverständnis vgl BSG Urteil vom 16.3.2021 - B 2 U 7/19 R - juris RdNr 13 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen) erstmals die Feststellung im Sinne des § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI, dass in ihrem Versicherungsverlauf eine Rentenversicherungspflicht wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege im Zeitraum vom 1.4.1995 bis zum 31.3.2006 nicht zu berücksichtigen sei (zur Befugnis des Rentenversicherungsträgers, auf Antrag auch solche Daten durch Bescheid festzustellen, die noch keine sechs Jahre zurückliegen, vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 15) .

    b) Zutreffende Klageart für das Begehren der Klägerin ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 und 3 iVm § 56 SGG - vgl BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 12; s auch Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, Stand 1.5.2021, § 54 RdNr 227; Polster in Kasseler Komm, § 149 SGB VI RdNr 17, Stand der Einzelkommentierung Mai 2020) .

    Die Rechtsprechung entnimmt § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI das "Gebot der tatbestandsmäßigen Feststellung einer Beitrags-, Versicherungs-, Ersatz- oder Ausfallzeit" (vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 16).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Für die Auslegung der Norm ist aber der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers entscheidend, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl BVerfG Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10 ua - BVerfGE 133, 168, 205; BVerfG Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 RdNr 555) .

    Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung regelmäßig nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel ausräumt, die ansonsten nicht behoben werden können (vgl BVerfG Urteil vom 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96, 179; BVerfG Urteil vom 17.1.2017 aaO) .

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Für die Auslegung der Norm ist aber der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers entscheidend, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl BVerfG Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10 ua - BVerfGE 133, 168, 205; BVerfG Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 RdNr 555) .

    Dieser ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, dh anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach Sinn und Zweck sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte (vgl BVerfG Urteil vom 19.3.2013 - aaO; BVerfG Beschluss vom 25.3.2021 - 2 BvF 1/20 ua - NJW 2021, 1377 RdNr 106).

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Sie lautet: "Gleiches gilt für zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der in § 27 Absatz 2 Satz 1 bestimmten Frist." Die Regelung ist, wie das BSG bereits entschieden hat (vgl BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 19 ff) , auch für - wie hier - vor dem Jahr 2008 entrichtete Beiträge anzuwenden.

    Soweit das Bayerische LSG dabei maßgeblich auf eine Kommentarstelle Bezug nimmt, der zufolge mit der Regelung eine missbräuchliche Nutzung durch Finanzdienstleister habe unterbunden werden sollen (vgl Kreikebohm in ders , SGB IV, 1. Aufl 2008, § 26 RdNr 9, - inhaltsgleich auch 3. Aufl 2018) , findet sich dazu - wie bereits ausgeführt - in den amtlichen Gesetzesmaterialien nichts (zu deren Inhalt s auch BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 22; allgemein zur Bedeutung der Gesetzesmaterialien für die Auslegung vgl BVerfG Beschluss vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17 ua - SGb 2019, 287 RdNr 31 = juris RdNr 32).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Dieser ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, dh anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach Sinn und Zweck sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte (vgl BVerfG Urteil vom 19.3.2013 - aaO; BVerfG Beschluss vom 25.3.2021 - 2 BvF 1/20 ua - NJW 2021, 1377 RdNr 106).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung regelmäßig nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel ausräumt, die ansonsten nicht behoben werden können (vgl BVerfG Urteil vom 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96, 179; BVerfG Urteil vom 17.1.2017 aaO) .
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Ob diese Konstruktion zur Berücksichtigung von Vertrauensschutz der Pflegepersonen in Bezug auf eine erfolgte Beitragszahlung - nämlich allein durch eine Entscheidung der Pflegekasse und auf der Grundlage der Fiktion einer bloßen Mitteilung als Verwaltungsakt - mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist, muss hier nicht vertieft werden (zur Entscheidungszuständigkeit des Rentenversicherungsträgers vgl BSG Urteil vom 23.9.2003 - B 12 P 2/02 R - SozR 4-2600 § 3 Nr. 1 RdNr 8 f) .
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Der Bescheid verlautbarte vor diesem Hintergrund aus Sicht der Klägerin (zum maßgeblichen objektivierten Empfängerverständnis vgl BSG Urteil vom 16.3.2021 - B 2 U 7/19 R - juris RdNr 13 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen) erstmals die Feststellung im Sinne des § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI, dass in ihrem Versicherungsverlauf eine Rentenversicherungspflicht wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege im Zeitraum vom 1.4.1995 bis zum 31.3.2006 nicht zu berücksichtigen sei (zur Befugnis des Rentenversicherungsträgers, auf Antrag auch solche Daten durch Bescheid festzustellen, die noch keine sechs Jahre zurückliegen, vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 15) .
  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Soweit in anderen Bereichen des Sozialrechts davon ausgegangen wird, dass die Gerichte bei Klagen gegen feststellende Verwaltungsakte die zutreffende Rechtslage selbst feststellen müssen und aus diesem Grund eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage befürwortet wird (vgl BSG Urteil vom 11.9.2019 - B 6 KA 2/18 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 38 RdNr 26 mwN auch zur Rspr des 2., 3. und 9. Senats; zur Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen einen feststellenden Verwaltungsakt s auch BVerwG Urteil vom 9.5.2001 - 3 C 2/01 - BVerwGE 114, 226 = juris RdNr 12 f) , kann das auf Klagen gegen einen rentenrechtlichen Vormerkungsbescheid nicht übertragen werden.
  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
    Die Beklagte trägt mit ihrer Revision vor, das LSG habe die in den genannten Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Intention des Gesetzgebers nur verkürzt und missverständlich wiedergeben, und verweist ergänzend auf Entscheidungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 30.1.2013 - L 13 R 598/10 - juris) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 1.3.2013 - L 4 R 5657/10 - nicht veröffentlicht) .
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung;

  • BSG, 24.03.1983 - 8 RK 36/81

    Zahlung von Übergangsgeld und Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers -

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 2/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Er enthält eine tabellarische Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten Daten, die zur Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind (§ 149 Abs. 1 Satz 2 iVm Abs. 3 SGB VI, vgl dazu BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr 20 f) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 39/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Er enthält eine tabellarische Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten Daten, die zur Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind (§ 149 Abs. 1 Satz 2 iVm Abs. 3 SGB VI, vgl dazu BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr 20 f) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 22/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Er enthält eine tabellarische Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten Daten, die zur Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind (§ 149 Abs. 1 Satz 2 iVm Abs. 3 SGB VI, vgl dazu BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr 20 f) .
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 4/22 R

    Berücksichtigung von Fachschul- und Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung;

    Festzustellen sind ua Art und Umfang der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten (vgl BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr 21; BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 7 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

    Eine Interpretation in dem Sinne, dass nicht die von einer Handlung des Rentenversicherungsträgers abhängige Fälligkeit des Erstattungsanspruchs den Beginn der Verjährungsfrist auslöst, sondern die Kenntnis des Rentenversicherungsträgers vom Bestehen des Anspruchs, würde die vom Normgeber getroffene Regelung durch eine wesensmäßig andere Regelung ersetzen (zu den Grundsätzen der Auslegung s zB BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr 33 mwN) .
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R

    Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten -

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist das vom Kläger zulässigerweise im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) verfolgte Begehren, die während des Berufsgrundschuljahrs zurückgelegte Zeit als zusätzliche rentenrechtliche Zeit vorzumerken (vgl zur statthaften Klageart zuletzt BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 R 3685/21

    Pflichtbeitragszeiten der Alterssicherung der Landwirte - keine Beitragszeiten iS

    Der mit einer solchen Klage verfolgte Anspruch ist darauf gerichtet, dass die Behörde einen neuen - ergänzten - Vormerkungsbescheid und damit einen feststellenden Verwaltungsakt erlässt (BSG 16.06.2021, B 5 RE 5/20 R, SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, SozR 4-2600 § 149 Nr. 6, Rn 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - L 3 R 554/20

    Beitragsbemessung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der

    Es handelt sich um einen "ausgelagerten" Vormerkungsbescheid zu einem speziellen rentenrechtlichen Sachverhalt, hier der Vormerkung bestimmter beitragspflichtiger Einnahmen auf Grund nichterwerbsmäßiger Pflege (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R Rn. 15).
  • BSG, 07.09.2022 - B 5 R 38/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass der Vorschrift ein Gebot der tatbestandsmäßigen Feststellung aller Beitrags-, Versicherungs-, Ersatz- und Ausfallzeiten im erfassten Zeitraum zu entnehmen ist (vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 16; BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 5/20 R - BSGE 132, 198 = SozR 4-2400 § 26 Nr. 5, RdNr ) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - L 16 R 543/21

    Vormerkungsbescheid - Heisenbergstipendiums - Forschungstätigkeit -

    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist das vom Kläger zulässigerweise im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) verfolgte Begehren, die während des H...stipendiums zurückgelegte streitige Zeit als Anrechnungszeit vorzumerken (vgl zur statthaften Klageart zuletzt Bundessozialgericht , Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 5/20 R - juris).
  • SG Braunschweig, 11.01.2022 - S 36 R 298/21

    Ablehnung der inhaltlichen Prüfung eines Rentenantrages; Sachprüfung; VA-Befugnis

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2180/20
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