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   BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R   

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BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R (https://dejure.org/2014,16977)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung; Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe; Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012; Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 11, § 40 Abs 3 SGB 11 vom 28.05.2008, § 40 Abs 4 SGB 11, § 40 Abs 5 S 1 SGB 11 vom 22.12.2011, § 40 Abs 5 S 2 SGB 11 vom 22.12.2011
    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch betriebene Treppensteighilfe - Antragstellung bei Krankenkasse seit dem 1.1.2012 - Übergang der Leistungszuständigkeit im Außenverhältnis zum Versicherten als erstangegangener Leistungsträger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzlichen Krankenversicherung , Künstlersozialversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung - Hilfebedarf im konkreten, individuellen Wohnumfeld - Treppensteighilfe ermöglicht selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Treppensteighilfe für den pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflegeversicherung muss für Treppensteighilfe aufkommen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Treppensteighilfe

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Treppensteighilfe zu Lasten der Kranken- bzw. Pflegekassen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kasse muss Treppensteighilfe für Rollstuhlfahrer zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.07.2014)

    Rollstuhlfahrer: Pflegekasse muss Treppenhilfe zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflegebedürftiger Rollstuhlfahrer in erster Etage hat Anspruch auf mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Treppensteighilfe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 76 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel: Treppensteighilfe (Scalamobil) für Rollstuhl

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Treppenlift, Einbau durch Mieter - Zuschuss von der Pflegekasse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe übernehmen - Treppensteighilfe ermöglicht selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 902
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Einem pflegebedürftigen, ständig auf einen Rollstuhl angewiesenen Versicherten kann ein Anspruch gegen die Pflegekasse auf Versorgung mit einer mobilen, elektrisch betriebenen Treppensteighilfe zustehen (Ergänzung zu BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R = BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31).

    Zwar habe das BSG entschieden, die Leistungspflicht der Krankenkassen umfasse nicht solche Hilfsmittel, die ein dauerhaft behinderter Versicherter allein wegen der Besonderheiten seiner individuellen Wohnverhältnisse benötige, in einer anderen Wohnung also entbehrlich wären (Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31) .

    Dieser Gebrauchsvorteil muss den Kriterien der Versorgung mit einem "anderen Hilfsmittel" iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V zum Zwecke des Behinderungsausgleichs genügen und verlangt somit eine gesonderte, von der medizinisch-rehabilitativen Notwendigkeit der Versorgung mit einem Rollstuhl unabhängige Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen (so bereits Urteil des BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 15) .

    Die Krankenkassen sind nicht für solche Hilfsmittel eintrittspflichtig, die ein dauerhaft behinderter Versicherter allein wegen seiner konkreten Wohnsituation benötigt (so bereits BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 23 ff) .

    b) Dabei ist klarzustellen, dass der vom LSG herangezogene Begriff der "Besonderheiten" der Wohnung und des Umfeldes, wie er sich im Urteil des Senats vom 7.10.2010 (B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 24) findet, nicht etwa auf außergewöhnliche oder relativ selten vorhandene bauliche Gegebenheiten einer Wohnung (zB eine Innentreppe in einer Maisonette-Wohnung) abzielt, sondern alle Umstände beschreibt, die insbesondere dem Mobilitätsbedürfnis eines behinderten Menschen in seiner aktuell genutzten Wohnung entgegenstehen, ohne dass diese Umstände praktisch in jeder Art von Wohnung vorzufinden sind.

    Bei dem Vergleich mit anderen Wohnungen ist andererseits auf einen durchschnittlichen Wohnstandard abzustellen (BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 24, 29) .

    Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens "auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate", in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen (so bereits angedeutet in BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 32) .

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 16) .

    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 18) .

    Hier kann eine Treppensteighilfe vom Grundsatz her eine geeignete Hilfe sein, die ansonsten eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit eines Rollstuhlfahrers - wenn auch nur mit fremder Unterstützung - zu erweitern (zum allgemeinen Grundbedürfnis der "Bewegungsfreiheit" vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - Einsatz eines zweisitzigen Rollstuhls im Nahbereich zur qualitativen Erweiterung des persönlichen Freiraums) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 4 - C-Leg-Prothese) .

    Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem; vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

    Selbst wenn der Vorrang abweichender Regelungen für den einzelnen Rehabilitationsträger weiterhin besteht (§ 7 S 2 SGB IX) , kann aus der insoweit unberührt gebliebenen Fassung des § 33 SGB V nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe nunmehr den Behinderungsausgleich durch die GKV über die bisherige Rechtsprechung hinaus ausweiten wollen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 16) .

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

    Aus diesem Grund nimmt der Senat auch bezüglich anderer Hilfsmittel grundsätzlich auf einen abstrakten, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängigen Maßstab zB bei der Bestimmung des Nahbereichs Bezug (stRspr, BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Eine Ausweitung der Leistungspflicht der GKV bei der Hilfsmittelversorgung war nicht beabsichtigt, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 7 S 2 SGB IX die Regelung des § 33 SGB V maßgeblich bleibt: "Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen" (vgl im Einzelnen BSGE 91, 60 RdNr 12, 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, RdNr 13, 14 sowie zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/5074 S 94) .

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem; vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter PKW; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 182/18

    Übernahme der Kosten für eine Guard2me Uhr; Orientierungslosigkeit und

    Die Guard2me Uhr ist gleichzeitig ein dem mittelbaren Behinderungsausgleich zuzuordnendes Hilfsmittel nach § 33 SGB V und ein der selbstständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen zu dienen bestimmtes Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 S 1 Alt 2 SGB XI. Damit hatte die Beklagte die Pflicht, den Leistungsantrag sowohl in krankenversicherungsrechtlicher als auch in pflegeversicherungsrechtlicher Hinsicht zu prüfen und abschließend zu entscheiden (BSG Urteil vom 16. Juli 2014, - B 3 KR 1/14 R -, juris, Rn 46).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Damit hatte die Beklagte grundsätzlich die Pflicht, den Leistungsantrag sowohl in krankenversicherungsrechtlicher als auch in pflegeversicherungsrechtlicher Hinsicht zu prüfen (vgl BSG Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R Rn 46).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuständigkeit unterschiedlicher

    Treppenlifte dienen indes nicht der von der Krankenkasse allein geschuldeten Rehabilitation des Versicherten, sondern der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung, die nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen fällt (vgl. zu einer elektrisch betriebenen Treppensteighilfe: BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R -, juris, RdNr. 16).
  • SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16

    Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'

    Bei dem unmittelbaren Behinderungsausgleich steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktionen selbst im Vordergrund, wie es z. B ... insbesondere bei Prothesen der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R, juris, Rdnr. 20, Scalamobil; BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 19, Autoschwenksitz).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei der Hilfsmittelgewährung nicht auf die konkreten Wohnverhältnisse des Versicherten, sondern auf einen abstrakten, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängigen Maßstab an (vgl. z. B ... BSG, Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R, juris, Rdnr. 30, m.w.N., Scalamobil).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen ggf. andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (vgl. auch etwa BSG, Urt. v.16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urt. v. 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urt. v. 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift; Treppenlift als

    Sie hat auf eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG; Urteil vom 16.07.2014, B 3 Kr 1/14 R in Juris) zur Treppensteighilfe hingewiesen, wonach diese als Pflegehilfsmittel anzusehen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen ggf. andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (vgl. auch etwa BSG, Urt. v.16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urt. v. 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urt. v. 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14

    Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug; Kein Anspruch auf

    Denn er war allein der konkreten Wohnsituation der dauerhaft behinderten Verstorbenen geschuldet, was nach der Rechtsprechung des BSG trotz des mit dem Hilfsmittel verbundenen mittelbaren Behinderungsausgleichs von vornherein zu einem Ausschluss des Versorgungsanspruchs gegen die Krankenkasse führt (s. zum Scalamobil BSG, Urt. v. 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R -, juris Rn. 21 ff., 29 ff.; hierzu Sommer, jurisPR-SozR 7/2015 Anm. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19

    Bindungswirkung der Entscheidung des erstangegangenen Versicherungsträgers

    Der entscheidende Unterschied zwischen dem SGB V und dem SGB XI liegt darin, dass der Anspruch auf Hilfsmittelversorgung zum mittelbaren Behinderungsausgleich (§ 33 Abs. 1 S 1 SGB V) davon abhängt, dass der Versicherte das Hilfsmittel seiner Zweckbestimmung nach praktisch in jeder Art von Wohnung benötigt, während der Versorgungsanspruch nach § 40 SGB XI gerade an die konkreten individuellen Wohnverhältnisse des Pflegebedürftigen anknüpft (BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R- Rdnr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 4798/15
    Die örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Wohnorts, hier des Wohnorts der Klägerin, seien unerheblich; anzulegen sei ein abstrakter, hiervon unabhängiger Maßstab (BSG, Urteil vom 19.04.2007, - B 3 KR 9/06 R -, Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R -, Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris).

    Für die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Erschließung eines körperlichen Freiraums (dazu näher BSG, Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris Rdnr. 21) muss die Krankenkasse ggf. einen Standard-Rollator gewähren.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 4 KR 156/20
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 5 KR 4003/15
  • SG Nürnberg, 05.11.2019 - S 18 P 55/19

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, tarifliche Absicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2017 - L 5 KR 3130/17
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 3377/14

    Streit um Anspruch auf elektrische Schiebe- und Bremshilfe für einen

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