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   BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R   

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https://dejure.org/2019,20453
BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R (https://dejure.org/2019,20453)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R (https://dejure.org/2019,20453)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 5/18 R (https://dejure.org/2019,20453)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Statusentscheidungen gesetzlicher Krankenkassen; Alleinige Zuständigkeit der DRV Bund als Clearingstelle für die Tätigkeit von Familienmitarbeitern; Zulässigkeit von Drittanfechtungsklagen der DRV Bund

  • rewis.io

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - Vorrang des Clearingstellenverfahrens gegenüber Statusfeststellung durch Einzugsstelle - Klagebefugnis für DRV Bund - Garantie des gesetzlichen Richters erstreckt sich nicht auf einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit von Statusentscheidungen gesetzlicher Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung kippt Statusfeststellung der Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitragsrecht, Krankenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Aufgrund der umfassenden Kompetenzzuweisung für obligatorische Statusfeststellungen ist die Klagebefugnis der Klägerin auch nicht von vornherein auf den Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff, juris RdNr 19 ff) .

    Ob die Klage eines von einem Verwaltungsakt betroffenen Dritten innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen ist, richtet sich danach, ob ihm der Verwaltungsakt überhaupt bekannt gegeben wurde (BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 20) .

    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass bei Klageerhebung bereits ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (Zeitmoment) und der Klageberechtigte unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise eine Rechtsschutzaktivität entfaltet wird (Umstandsmoment); erst durch die Kombination beider Elemente wird eine Situation geschaffen, auf die der Klagegegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 28) .

    c) Die Klageerhebung durch die DRV Bund war auch nicht wegen ihrer Beteiligung an der "Gemeinsamen Verlautbarung zur Behandlung von Verwaltungsakten (Beitragsbescheiden) durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger" vom 21.11.2006 (s hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 31 f) treuwidrig.

    Dem steht nicht das Senatsurteil vom 3.7.2013 (B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4) entgegen.

    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob sie den Statusbescheid den zu 3. und 4. beigeladenen Versicherungsträgern nachträglich hätte bekannt geben müssen, nachdem ihr das Senatsurteil vom 3.7.2013 (B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4) bekannt oder die "Gemeinsame Verlautbarung" vom 21.11.2006 am 9.4.2014 ausdrücklich aufgehoben worden war (s Niederschrift der Besprechung des GKV-Spitzenverbands, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit , www.informationsportal.de/sv-bibliothek/versicherung-und-beitragsrecht/gemeinsamer-beitragseinzug, aufgerufen am 16.7.2019) .

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Das ist der Fall, wenn der Verstoß gegen eine Vorschrift geltend gemacht wird, die dem Dritten nach ihrem Regelungsinhalt zu schützen bestimmt ist und ihm zugleich die Rechtsmacht verleiht, ihre Verletzung vor Gericht zu verfolgen (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14) .

    Sie können gleichwohl mit der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGG verfolgbare Rechte sein, sofern die Rechtsordnung einzelnen Rechtsträgern verselbstständigte Rechtspositionen einräumt, die im Konfliktfall auch gegenüber anderen Hoheitsträgern durchsetzbar sein sollen (BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14 mwN) .

    Das mit dem "Auftragsprogramm" der Kompetenznorm dem Hoheitsträger zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse macht das Kompetenzrecht "wehrfähig" (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 aaO) .

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten und dass hieraus die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 12 mwN) .

    Insoweit wäre darzulegen gewesen, dass das LSG gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 13 mwN) .

    Allerdings ist das Gericht nicht verpflichtet, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 14 mwN) .

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Aufgrund der umfassenden Kompetenzzuweisung für obligatorische Statusfeststellungen ist die Klagebefugnis der Klägerin auch nicht von vornherein auf den Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff, juris RdNr 19 ff) .

    Eine Sperrwirkung des Einzugsstellenverfahrens ist weder mit dem Wortlaut des § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV noch mit dem Sinn und Zweck des obligatorischen Clearingstellenverfahrens in Einklang zu bringen (noch offen gelassen in BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 27) .

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Das Urteil des 6. Senats vom 17.10.2012 (B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27) zieht zwar die Jahresfrist unabhängig von einer Bekanntgabe heran, betrifft aber ein Konkurrentenstreitverfahren der Sonderbedarfszulassung im Vertragsarztrecht und stellt darauf ab, dass für den klagenden niedergelassenen Arzt innerhalb eines Jahres die ärztliche Tätigkeit des Konkurrenten erkennbar wird.
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung und deren Ausgestaltung darf der Gesetzgeber den Mitgliederkreis so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (BVerfG Beschluss vom 9.2.1977 - 1 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 70, 90, juris RdNr 78; BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186, 264 f, juris RdNr 229) .
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Der Gesetzgeber stellt die Versicherungs- und Beitragspflicht weder zur Disposition der Beschäftigten noch der Arbeitgeber oder der Einzugsstellen; er ordnet sie kraft Gesetzes an, damit einerseits für die Beschäftigten eine individuelle Vorsorge gewährleistet und andererseits die Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsoge des Einzelnen geschützt ist (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG ist die Klage grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 37 SGB X) - im Sinn einer zielgerichteten Mitteilung (BSG Urteil vom 17.3.2016 - B 4 AS 18/15 R - SozR 4-4200 § 16e Nr. 1 RdNr 18) - zu erheben.
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Allein die bloße Dauer einer anfänglichen Untätigkeit genügt nicht, um die spätere Ausübung des Rechts als unzulässig anzusehen (vgl BSG Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 38) .
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
    Im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung und deren Ausgestaltung darf der Gesetzgeber den Mitgliederkreis so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (BVerfG Beschluss vom 9.2.1977 - 1 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 70, 90, juris RdNr 78; BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186, 264 f, juris RdNr 229) .
  • Drs-Bund, 13.04.2005 - BT-Drs 15/5251
  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse -

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BSG, 18.09.1991 - 6 BKa 8/91

    Besetzung des erkennenden Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 43/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - keine

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 14/19 R

    Handlungsform des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Prüfung

    So wird von vornherein der Anschein verhindert, eine Behörde könne bei ihrer Einschätzung, ob Versicherungs- oder Beitragspflicht vorliegt, aus eigenem, gerade der eigenen Körperschaft dienenden Interesse handeln (vgl BSG Urteile vom 16.7.2019 - B 12 KR 5/18 R - juris RdNr 52 und - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 50) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - L 5 KR 2097/20

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Schiedsverfahren gemäß § 132a SGB

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinem Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 56/12 R -, in juris Rn. 15 m.w.N; BSG, Urteil vom 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R -, in juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.07.2020 - L 8 U 65/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Bescheid über das Nichtbestehen einer

    Die vom Kläger insoweit herangezogene Entscheidung des BSG (Urteil vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 5/18 R, juris) enthält keine Ausführungen zur Frage der Bindungswirkung einer Entscheidung nach § 7a SGB IV gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt in der

    Allerdings gilt der Grundsatz von Treu und Glauben in beide Richtungen: Derjenige, der sich auf ihn beruft, musst sich selbst pflichtgemäß verhalten (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R -, Rn. 29, juris; vgl. BGH Urteil vom 15.11.1995 - IV ZR 297/93 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2021 - 4 U 404/20

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer fehlerhaften

    Eine Sperrwirkung des Einzugsstellenverfahrens ist weder mit dem Wortlaut des § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV noch mit dem Sinn und Zweck des obligatorischen Clearingstellenverfahrens in Einklang zu bringen (zum Ganzen eingehend: BSG, Urteil vom 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - L 9 KR 226/20

    Voraussetzungen für ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nach § 7a

    Diese waren auch Gegenstand der Entscheidungen des BSG vom 16. Juli 2019 (B 12 KR 5/18 R und B 12 KR 6/18 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 8 BA 176/20
    3 SGB IV (vgl. hierzu BSG Urt. v. 16.7.2019 - B 12 KR 5/18 R - juris Rn. 35) mit dem Zeitpunkt der Meldung der Beschäftigung durch den Arbeitgeber begründet (vgl. BSG a.a.O. juris Rn. 44).
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