Rechtsprechung
   BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4863
BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R (https://dejure.org/1998,4863)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R (https://dejure.org/1998,4863)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1998 - B 11 AL 19/98 R (https://dejure.org/1998,4863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Bildung - Kinderbetreuungskosten - Unvermeidbarkeit - Ursächlichkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Bundesanstalt für Arbeit auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten für den Zeitraum einer Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme. - Notwendigkeit der Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte für die Teilnahme der Mutter an einer ...

  • Judicialis

    AFG § 45 Satz 2

  • RA Kotz

    Kostenerstattung für Kinderbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 45 S. 2, § 45 S. 2
    Kinderbetreuung bei der Förderung der beruflichen Bildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73

    Die Tätigkeit der Hausfrau stellt einen Beruf iSd Vorschriften des AFG über

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R
    Das Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert für die Erstattung von Maßnahmekosten nach § 45 AFG eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, daß sie ohne die Teilnahme an dem Lehrgang nicht entstanden wären (BSGE 38, 109, 116 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; BSGE 38, 292, 295 = SozR 4100 § 45 Nr. 3).
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 111/74

    Zu den Voraussetzungen der Kostenerstattung durch die BfA anläßlich der Teilnahme

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R
    Es handele sich folglich um eine Bedingung, die Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme sei, so daß die Kosten nur aus Anlaß der Teilnahme und nicht unmittelbar durch sie entstünden (BSG Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 17/81 -, DBl BA R Nr. 2768a AFG, § 44; vgl auch Urteil vom 30. September 1975 - 7 RAr 111/74 -, DBl BA C Nr. 2016a AFG, § 45).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 17/81

    Unmittelbare Entstehung von Kinderbetreuungskosten durch die Fortbildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R
    Es handele sich folglich um eine Bedingung, die Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme sei, so daß die Kosten nur aus Anlaß der Teilnahme und nicht unmittelbar durch sie entstünden (BSG Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 17/81 -, DBl BA R Nr. 2768a AFG, § 44; vgl auch Urteil vom 30. September 1975 - 7 RAr 111/74 -, DBl BA C Nr. 2016a AFG, § 45).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 61/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Ob die Kinder bereits vor Aufnahme der Weiterbildung durch Dritte betreut worden sind, ist deshalb ohne Belang (so auch zu § 45 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz - AFG - idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes - AFKG - vom 22.12.1981; BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 19/98 R - juris RdNr 17 f; aA noch zu § 45 AFG aF BSG vom 12.5.1982 - 7 RAr 17/81 - juris).

    Ein engeres Verständnis würde eine Kostenerstattung letztlich von Zufälligkeiten abhängig machen, weil der Zeitpunkt des Beginns der Kinderbetreuung durch Dritte nicht allein vom Beginn der Maßnahme, sondern zB von der Verfügbarkeit eines Betreuungsplatzes, fixen Eintrittsterminen, Wartezeiten etc abhängt (vgl BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 19/98 R - juris RdNr 18; Baar in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl 2021, § 87 RdNr 6; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 87 RdNr 51, Stand Juni 2021; Reichel in jurisPK-SGB III, 2. Aufl 2019, § 87 RdNr 17; B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 87 RdNr 30, Stand Oktober 2020).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 28 AS 1076/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Dies ist dann der Fall, wenn der Teilnehmer die Betreuung in Folge der Teilnahme nicht selbst oder durch einen Dritten - z. B. den Ehepartner - sicherstellen kann (Urteil des BSG vom 16. September 1998 - B 11 AL 19/98 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Kinderbetreuungskosten

    Insoweit kann Bezug genommen werden auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R) zu § 45 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz - AFG, wonach die Bundesanstalt (für Arbeit) auch die Kosten für die Betreuung der Kinder des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme ( ) trägt, wenn diese durch die Teilnahme an einer Maßnahme unvermeidbar entstehen ( ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2007 - L 4 RJ 61/04

    Kinderbetreuungskosten wegen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben;

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zur Begründung insoweit auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung, in denen das Gericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. September 1998 - B 11 AL 19/98 R - (zitiert nach juris) den erforderlichen spezifischen Ursachenzusammenhang bereits dann als gegeben angesehen hat, wenn eine Teilnahme an der Maßnahme ohne die Betreuung der Kinder nicht möglich ist, weil der Teilnehmer die Betreuung infolge der Teilnahme nicht selbst oder durch einen Dritten sicherstellen kann (§ 153 Abs. 2 SGG).
  • SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13

    Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;

    Nach der Gesetzesänderung - nach der die Kinderbetreuungskosten nunmehr nur noch unvermeidbar entstehen müssen - besteht der Anspruch unabhängig davon, ob die Kinderbetreuungskosten unmittelbar durch die Maßnahme entstanden sind (vgl. zu einer entsprechenden früheren Rechtsgrundlage und der danach erfolgten Gesetzesänderung bereits BSG, Urteil vom 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2011 - L 12 AL 34/11
    Dieses Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, dass sie ohne die Teilnahme an der Maßnahme nicht entstanden wären (vgl. u.a. Bundessozialgericht - BSG - v. 16.9.1998 - B 11 AL 19/98 R = SozSich 1999, 223, m.w.N.).
  • SG Lübeck, 21.02.2006 - S 14 R 71/05
    Das hat das BSG zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 45 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz entschieden (vgl. BSG 16. September 1998, B 11 AL 19/98 R).
  • SG Detmold, 17.01.2002 - S 3 AL 129/00

    Arbeitslosenversicherung

    Das Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert für die Erstattung von Maßnahmekosten eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstehenden notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, dass sie ohne die Teilnahme an dem Lehrgang nicht entstanden wären (BSG, Urteil vom 16.09.1998, B 11 AL 19/98 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht