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   BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65   

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BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65 (https://dejure.org/1968,4994)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1968 - 3 RK 25/65 (https://dejure.org/1968,4994)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 25/65 (https://dejure.org/1968,4994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageänderung - Berufungskläger - Anschlußberufung - Krankenpflegeanspruch - Ausgeschiedene Kassenmitglieder

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
    Auszug aus BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65
    er auch nicht; es reicht jede Erklärung aus, die sich ihrem Sinn nach als ein Begehren auf Abänderung des Urteils der ersten Instanz darstellt (RGZ 405, 468, 470; EG in HRB 4952 Nr° 4790; BGH in NJW 4954, 266 und in JZ 4955, 248)° Diese Erklärung kann insbesondere in einer Erweiterung oder" Umwandlung des Klaganspruchs gefunden werden (RG in JW 4942, 204 Nro 26; RGZ 86, 255, 240)° Daher enthält die Änderung des Klagebegehrens zug?eich die Einlegung der Anschlußberufung° Die Anschließung des Berufungsbeklagten an die Berufung - unselbständige Anschlußberufung - konnte wirksam auch im Laufe der mündlichen Verhandlung durch Erklärung zur Niederschrift des Gerichts erfolgen (BSG vom 45" März 4968 - in SozR Nr° 4 zu 5 522 a ZPO -, nachdem der 4° Senat, der 9" Senat und der 2° Senat an der entgegenstehenden Rechtsprechung nicht mehr festgehalten haben; vglo BSG 2, 229; SozR Nr° 5 zu 5 522 a ZPO; Urteil vom 540 Januar 4967, 2 RU 82/65)°.
  • BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65
    stellen, so kann dies lediglich im Wege der Anschlußberufung erfolgen; denn der Berufungsbeklagte kann sich grundsätzlich nur gegen die Berufung wehreno Will er jedoch einerseits Anträge zu seinem Vorteil stellen, über die das erstinstanzliche Gericht noch nicht entschieden hatte, so steht ihm zu diesem Zweck allein das Mittel der Anschlußberufung zur Verfügung (BGH vo 45° Oktober-4954, VI ZR 49/54, ZZP 68, 54)" Die Anschlußberufung setzt auch keine Beschwer voraus (BSG V, 250 Februar 4966, SozR Nro 9 zu % 524 ZPO)() Zwar Sozialhilfeträger Berufungsbeklagter hat der als seine.
  • RG, 24.02.1915 - V 454/14

    Zwangsversteigerung; Rentenschuld; Kündigung; Umwandlung

    Auszug aus BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65
    er auch nicht; es reicht jede Erklärung aus, die sich ihrem Sinn nach als ein Begehren auf Abänderung des Urteils der ersten Instanz darstellt (RGZ 405, 468, 470; EG in HRB 4952 Nr° 4790; BGH in NJW 4954, 266 und in JZ 4955, 248)° Diese Erklärung kann insbesondere in einer Erweiterung oder" Umwandlung des Klaganspruchs gefunden werden (RG in JW 4942, 204 Nro 26; RGZ 86, 255, 240)° Daher enthält die Änderung des Klagebegehrens zug?eich die Einlegung der Anschlußberufung° Die Anschließung des Berufungsbeklagten an die Berufung - unselbständige Anschlußberufung - konnte wirksam auch im Laufe der mündlichen Verhandlung durch Erklärung zur Niederschrift des Gerichts erfolgen (BSG vom 45" März 4968 - in SozR Nr° 4 zu 5 522 a ZPO -, nachdem der 4° Senat, der 9" Senat und der 2° Senat an der entgegenstehenden Rechtsprechung nicht mehr festgehalten haben; vglo BSG 2, 229; SozR Nr° 5 zu 5 522 a ZPO; Urteil vom 540 Januar 4967, 2 RU 82/65)°.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Die Anschließung des Klägers und Berufungsbeklagten an die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin im Wege einer unselbständigen Anschlussberufung konnte zwar wirksam auch im Laufe der mündlichen Verhandlung durch Erklärung zur Niederschrift des Gerichts erfolgen (BSG vom 16.10.1968 - 3 RK 25/65 - SozR Nr. 9 zu RAM-Erl über KrV vom 2.11.1943 = Juris RdNr 21; BSG vom 13.3.1968 - 12 RJ 622/64 - BSGE 28, 31 = SozR Nr. 4 zu § 522a ZPO; BSG vom 31.1.1967 - 2 RU 82/63 - AP Nr. 3 zu § 522a ZPO; BGH vom 6.5.1987 - IVb ZR 51/86 - BGHZ 100, 383 = NJW 1987, 3263) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2015 - L 3 U 209/12
    Hintergrund ist der Umstand, dass der Berufungsbeklagte sich grundsätzlich nur gegen die Berufung wehren kann (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 25/65, Rn 20 f nach juris - SozR Nr. 9 zu RAM-Erl über KrV vom 2.11.1943 mwN; Leitherer aaO, § 99 Rn 12).

    Dabei bedarf es auch keiner ausdrücklichen Erklärung der Anschlussberufung, weil bereits die Erklärung über eine Änderung des Klagebegehrens, die auch in einer Erweiterung des Klageanspruchs bestehen kann, die Einlegung der Anschlussberufung enthält (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1968 aaO, Rn 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 14 U 172/15

    Kein Nachweis eines Zeckenbisses im fraglichen Zeitraum während der Tätigkeit als

    Die Anschlussberufung setzt auch keine Beschwer voraus (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 25/65 -, Juris, Rz. 20 m. w. N.).

    Daher enthält die Änderung des Klagebegehrens zugleich die Einlegung der Anschlussberufung (so auch BSG, Urteil vom 16. Oktober 1968, a. a. O.).

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