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   BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91   

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BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91 (https://dejure.org/1991,1174)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 11 RAr 1/91 (https://dejure.org/1991,1174)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 1/91 (https://dejure.org/1991,1174)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 274
  • NZA 1992, 571
  • BB 1992, 500
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Der Einwand, die ABM-Regelung komme dem Individualinteresse des Maßnahmeträgers nur rein tatsächlich zugute, ohne daß den Vorschriften der §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Absicht dieses Zugutekommens zugrunde läge (Ketelsen in Knigge ua, Komm zum AFG, § 91 RdNr 4) enthält lediglich eine andere Bewertung der schon in der Rechtspr berücksichtigten Umstände (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5).

    Will der Arbeitgeber infolge des Zeitablaufs die Maßnahme nicht mehr durchführen, so kann er zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Behörde verpflichtet war, den abgelehnten Antrag anderweitig zu bescheiden, etwa wegen der Wiederholungsgefahr gleichartiger Verwaltungsakte (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5).

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 24/84

    Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Ablehnung des Förderungsantrags -

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Wird mit der Berufung ein Anspruch auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für ein weiteres Jahr verfolgt, so betrifft die Berufung einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 13 Wochen, so daß der Berufungsausschließungsgrund des § 144 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht eingreift (BSGE 59, 219 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

    Die Mittel zur Arbeitsbeschaffung werden auch im Interesse des Maßnahmeträgers vergeben (BSGE 59, 219, 220 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1).

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88

    Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG durch

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Wird mit der Berufung ein Anspruch auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für ein weiteres Jahr verfolgt, so betrifft die Berufung einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 13 Wochen, so daß der Berufungsausschließungsgrund des § 144 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht eingreift (BSGE 59, 219 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

    Sie geht zur Erledigung eines ABM-Antrags durch Zeitablauf davon aus, daß die im Antrag bezeichnete Maßnahme im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt nach ihrer Bewilligung durchgeführt werden soll, daß also die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nicht für einen bestimmten Zeitraum beantragt wird (BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89

    Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Es bedarf daher keiner Erörterung der Rechtspr, daß beim Eingang einer Rechtsmittelschrift bei einer gemeinsamen Einlaufstelle für mehrere Gerichte die Rechtsmittelfrist nicht gewahrt ist, wenn diese nicht an das für die Einlegung zutreffende Gericht gerichtet ist, sondern an ein anderes, ebenfalls der Einlaufstelle zugeordnetes Gericht (vgl hierzu BGH Urteil vom 10. Januar 1990 NJW 1990, 990).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Die Selbsthilfe darf weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen; sie läßt den Ermessensspielraum des Versicherungsträgers grundsätzlich unberührt (BSGE 54, 54, 56 f = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; vgl auch BSGE 58, 263, 270 = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Die Selbsthilfe darf weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen; sie läßt den Ermessensspielraum des Versicherungsträgers grundsätzlich unberührt (BSGE 54, 54, 56 f = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; vgl auch BSGE 58, 263, 270 = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 20/80

    Ermessensspielraum der Krankenkasse für die Umwandlung eines

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Nach dieser Rechtspr wandelt sich der Rechtsanspruch auf Sachleistungen in einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn der Krankenversicherungsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und der Versicherte deshalb gezwungen war, sich die Leistung anderweitig zu beschaffen (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37, § 182 Nr. 86; § 199 Nr. 3 und Urteil vom 9. September 1981 - 3 RK 20/80 - Die Leistungen 1982, 305 ff; Urteil vom 26. Februar 1991 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 3).
  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Nach dieser Rechtspr wandelt sich der Rechtsanspruch auf Sachleistungen in einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn der Krankenversicherungsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und der Versicherte deshalb gezwungen war, sich die Leistung anderweitig zu beschaffen (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37, § 182 Nr. 86; § 199 Nr. 3 und Urteil vom 9. September 1981 - 3 RK 20/80 - Die Leistungen 1982, 305 ff; Urteil vom 26. Februar 1991 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 3).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Der Senat trägt keine Bedenken, hiervon auszugehen (zur Befugnis des Revisionsgerichts, unstreitige Tatsachen festzustellen vgl BSGE 58, 49 = SozR 1300 § 45 Nr. 15).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 41/89
    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91
    Die Übermittlung von ordnungsgemäß unterzeichneten Rechtsmitteleinlegungsschriftsätzen im Wege des Telebriefverfahrens (Telefax, Telekopie) ist zulässig (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 53; BSG Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 41/89 - SozSich 1991, 222).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 36/87

    Hilfsmittel - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Befriedigung von

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 70/98 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Verlängerung - Rechtsänderung - förderungsfähiges

    In der ersten Stufe entscheidet die Beklagte über die Förderungsfähigkeit der Maßnahme in einem sogenannten Anerkennungsbescheid, in einer zweiten Stufe über die Höhe und Auszahlung der Leistung selbst (BSGE 69, 274, 278 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1; BSGE 81, 225, 226 = SozR 3-4100 § 94 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 94 Nrn 2 und 3; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 11/94 -, AuB 1995, 286).

    Demgemäß hat auch der 11. Senat in einem Urteil vom 16. Oktober 1991 (BSGE 69, 274 ff = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1) entschieden, daß bei einer vor Erlaß des Anerkennungsbescheides eigenmächtig durchgeführten ABM kein Anspruch auf nachträgliche Entscheidung, Anerkennung oder Kostenerstattung besteht.

    Dies gilt um so mehr, weil das berechtigte Interesse des Maßnahmeträgers an der Förderung ohnedies nur schwach, das Ermessen der Bundesanstalt selbst dagegen besonders stark ausgeprägt ist (BSGE 69, 274, 279 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Zwar hat der 11. Senat des BSG zum ABM-Recht des Arbeitsförderungsgesetzes entschieden, dass bei einer vor Erlass des Anerkennungsbescheides eigenmächtig durchgeführten Maßnahme kein Anspruch auf nachträgliche Entscheidung über Anerkennung und Kostenerstattung besteht (BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Der Senat kann offenlassen, ob die Klägerin statt der Feststellungsklage zunächst eine Verpflichtungsklage hätte erheben und - nach Ernennung des in die Geschäftsführung Gewählten zum Direktor bei der Klägerin - zur Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) übergehen müssen (vgl dazu BSGE 69, 274, 277 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 S 4).

    Die Klärung dieser Frage ist schon deshalb für die Klägerin von Interesse, weil der Beklagte auf seinem bisher eingenommenen Standpunkt beharrt und die Gefahr besteht, daß er es auch in Zukunft ablehnen wird, einen von der Vertreterversammlung in die Geschäftsführung gewählten Beamten ohne Beachtung der bayerischen LbV unmittelbar zum Direktor bei der Klägerin zu ernennen und in die Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen (zum berechtigten Interesse wegen Wiederholungsgefahr siehe BSGE 69, 274, 277 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 S 4; BSGE 74, 257, 258 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2).

  • LSG Sachsen, 08.06.1998 - L 3 AL 144/96
    Vielmehr besteht auch nicht die Möglichkeit, die Maßnahme - vor Erteilung des Anerkennungsbescheides - eigenmächtig durchzuführen und sodann von der Beklagten Kostenerstattung als Ermessensleistung zu verlangen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).

    Das erforderliche Feststellungsinteresses ist allerdings nicht mit Hinweis darauf zu rechtfertigen, daß der Maßnahmenträger zum Antrag auf Fortsetzungsfeststellung übergehen kann, wenn er die streitige Maßnahme wegen Zeitablaufes nicht mehr durchführen will (dazu BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5 und BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).

    Angesichts des Umstandes, daß der Kläger die Rechtsberatungsstelle über den 28.02.1993 und hinaus und damit für den gesamten hier streitigen Maßnahmenzeitraum geführt hat, schließt der Senat, daß es auch am Merkmal der "Zusätzlichkeit" fehlt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Ein Telefax mit gefaxter Unterschrift wahrt die Schriftform (BSG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 1/91 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 41/89, SozSich 1991, 22), auch die des § 161 Abs. 1 SGG.
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

    Demgemäß ist auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax den für fristwahrende Schriftsätze geltenden Schriftlichkeitserfordernis genügt (BSG aaO; BSGE 69, 274, 276 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1; BSGE 72, 158, 159 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95

    Abschnittsweise Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen, Ausübung des Ermessens über

    Dort entscheidet in der ersten Stufe die BA über die Förderungsfähigkeit der Maßnahme in einem sog. Anerkennungsbescheid (§§ 14 Abs. 6, 7 ABM-Anordnung) und in einer zweiten (späteren) Stufe über die Auszahlung und Abrechnung der Leistungen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 und § 94 Nrn. 2 und 3).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 66/90

    Förderungsfähiges Arbeitsentgelt iS. von § 94 Abs. 1 AFG , Anfechtungs- und

    Fällt dieser positiv aus, erfolgt in einer zweiten (späteren) Stufe die Entscheidung über die Auszahlung und Abrechnung der Leistungen (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des BSG vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 1/91 -).
  • BSG, 29.09.1992 - 11 RAr 83/91

    Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen

    Da die besondere Förderung der Beschäftigung bzw Ausbildung auf Arbeits- bzw Ausbildungsplätzen gilt, ist eine vorherige Anerkennung wie bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht erforderlich (dazu: BSGE 69, 274, 277).
  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 40/94

    Abfindung - Anwartschaft - Nichtentstehung - Erlösbeteiligung - Arbeitsentgelt

    Die Klagebefugnis des Klägers ergibt sich daraus, daß die Mittel zur Arbeitsbeschaffung auch im Interesse des Maßnahmeträgers vergeben werden (BSGE 59, 219, 220 ff = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5; SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - L 18 R 440/15

    Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Berücksichtigung von in Italien zurückgelegten

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 36/92

    Anspruch auf die Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung -

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 3/92

    Anspruch auf Förderung zur Schaffung eines Arbeitsplatzes nach dem

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1346/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2005 - L 7 AL 22/02
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