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   BSG, 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B   

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https://dejure.org/2015,36871
BSG, 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B (https://dejure.org/2015,36871)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B (https://dejure.org/2015,36871)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2015 - B 11 AL 68/15 B (https://dejure.org/2015,36871)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 323 Abs 1 SGB 3, § 324 Abs 3 SGB 3, § 16 Abs 2 S 2 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Antrag auf Arbeitslosengeld umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Insolvenzgeld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus BSG, 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B
    Er hat jedenfalls nicht aufgezeigt, warum die von ihm gestellte Frage trotz des von ihm selbst zitierten Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2.4.2014 (BSGE 115, 225 ff = SozR 4-4200 § 37 Nr. 6) und anderer Entscheidungen als Rechtsfrage noch klärungsbedürftig sein sollte.

    Das BSG hat Kriterien dafür aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen im allgemeinen der Antrag auf eine bestimmte Sozialleistung als Antrag auf eine andere Sozialleistung angesehen werden kann (vgl nur BSGE 115, 225 ff RdNr 19 ff = SozR 4-4200 § 37 Nr. 6) , und erst auf dieser Grundlage erörtert, ob ein im konkreten Fall bei der Agentur für Arbeit gestellter Antrag auf Alg nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) auch als Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) angesehen werden kann.

    In diesem Rahmen hat das BSG - entgegen der Darstellung des Klägers - nicht allein die unterschiedliche Trägerschaft als Umstand benannt, der zu berücksichtigen ist, sondern darüber hinaus auch den Anspruchsvoraussetzungen, dem Leistungssystem und der Leistungsverantwortung besondere Bedeutung beigemessen (BSGE 115, 225 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 6) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.11.2015 - B 11 AL 68/15 B
    Dies allerdings vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • SG Stade, 13.04.2016 - S 16 AL 6/12

    Gewährung von Insolvenzgeld eines Arbeitnehmers i.R.d. vollständigen Beendigung

    In diesem Rahmen hat das BSG nicht allein die unterschiedliche Trägerschaft als Umstand benannt, der zu berücksichtigen ist, sondern darüber hinaus auch den Anspruchsvoraussetzungen, dem Leistungssystem und der Leistungsverantwortung besondere Bedeutung beigemessen (BSG, Beschluss vom 16. November 2015 - B 11 AL 68/15 B unter Verweis auf BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13).
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