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   BSG, 16.12.1960 - 3 RK 47/56   

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https://dejure.org/1960,7434
BSG, 16.12.1960 - 3 RK 47/56 (https://dejure.org/1960,7434)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1960 - 3 RK 47/56 (https://dejure.org/1960,7434)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1960 - 3 RK 47/56 (https://dejure.org/1960,7434)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 16.12.1960 - 3 RK 47/56
    Abhängige Arbeit in diesem Sinne kann auch von nahen Angehörigen des Betriebsinhabers geleistet werden (vgl. BSG 3 S. 30, 36), selbst wenn die verwandtschaftlichen Beziehungen zu einer milderen Form des Über- und Unterordnungsverhältnisses führen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 4299/10
    Die Verbuchung der Vergütung als Betriebsausgaben und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist ein (weiteres) Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1960 - 3 RK 47/56 - SozR Nr. 22 zu § 165 RVO zu der Vergütung von Ehegatten).

    Solche größeren Freiheiten sind für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses unschädlich (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1960 - 3 RK 47/56 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5620/10
    Die Verbuchung der Vergütung an Ehegatten als Betriebsausgaben und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist ein (weiteres) Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG 16.12.1960, 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 494/11
    Die Verbuchung der Vergütung an Ehegatten als Betriebsausgaben und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist ein (weiteres) Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG 16.12.1960, 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5788/10
    Die Verbuchung der Vergütung an Ehegatten als Betriebsausgaben und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist ein (weiteres) Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG 16.12.1960, 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
  • SG Stuttgart, 25.03.2010 - S 24 R 400/09

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter -

    zu diesem gewichtigen Indiz für eine abhängige Beschäftigung nur BSG, Urt. v. 16.12.1960 - 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO; LSG Ba.-Wü., Urt. v. 26.01.2010 - L 11 KR 3666/08, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 2727/08
    Soweit der Bevollmächtigte des Klägers unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.12.1960 (3 RK 47/56 in SozR Nr. 22 zu § 165 RVO) die Auffassung vertritt, der Verzicht auf regelmäßige Gehaltszahlungen auf ein Konto sei vor dem Hintergrund des familiären Vertrauensverhältnisses angesichts der regelmäßig "größeren Freiheiten" mitarbeitender Familienangehöriger für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses unschädlich, kann dies der Senat der genannten Entscheidung nicht entnehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 314/12
    Die Verbuchung als Betriebsausgabe und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist insoweit ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1960 - 3 RK 47/56 - = SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 11 KR 1262/12
    Die Verbuchung der Vergütung an Ehegatten als Betriebsausgaben und die tatsächliche zeitnahe Entrichtung von Lohnsteuer ist ein (weiteres) Indiz für eine abhängige Beschäftigung (BSG 16.12.1960, 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2013 - L 11 R 1321/12
    Noch darüber hinausgehend hat der 11. Senat des BSG eine selbstständige Tätigkeit sogar im Fall des - nicht an der GmbH beteiligten und nicht zum Geschäftsführer bestellten - Sohnes eines Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers für möglich gehalten (BSG 30.01.1990, 11 RAr 47/88, BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; in Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe vgl aber BSG 16.12.1960, 3 RK 47/56, SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).
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