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   BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R   

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BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R (https://dejure.org/2004,2387)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R (https://dejure.org/2004,2387)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - B 9 VG 1/03 R (https://dejure.org/2004,2387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Beschädigtenrente für Opfer von Gewalttaten; Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik für in der ehemaligen DDR geschehene Gewalttaten; Berechnungsgrundlage für die Kalkulation einer ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 20; ; GG Art 1; ; GG Art 2; ; BVG § 84a; ; BSHG § 76; ; OEG § 10a Abs 2; ; OEG § 10a Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Beschädigtengrundrente in der Gewaltopferentschädigung bei Gewalttaten vor In-Kraft-Treten des OEG im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2030 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Die Klägerin entlehnt den Gedanken einer zeitlichen Befristung der für sie ungünstigen Regelung aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Absenkung der Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer in den neuen Bundesländern nach § 84a BVG (vgl BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

    Allerdings ist dem § 84a BVG - im Nachgang zu der Entscheidung des BVerfG vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) - durch Gesetz vom 6. Dezember 2000 (BGBl I 1676) ein Satz 3 angefügt worden, wonach Satz 1 dieser Vorschrift ab 1. Januar 1999 nicht mehr für Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG von Berechtigten nach § 1 BVG (Kriegsopfer) gilt.

    Der Senat hat bereits im Hinblick auf Hinterblieben- (SozR 4-3100 § 84a Nr. 2) und Ausgleichsrente (BSGE 91, 114 = SozR 4-3100 § 84a Nr. 1) sowie das BVerfG selbst zur Kleiderverschleißpauschale (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) entschieden, dass der niedrigere Zahlbetrag dieser Leistungen für Beschädigte, die am 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten, nicht verfassungswidrig ist.

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Entscheidend ist jedoch letztendlich, dass das BVG im OEG lediglich den Leistungsmaßstab für die Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen angibt; es lässt im Übrigen die Rechtsqualität der nach dem OEG begründeten Ansprüche unberührt (BSGE 59, 40, 43; Kunz/Zellner, aaO, § 1 RdNr 45; Schoreit/Düsseldorf, OEG, 1977, § 1 RdNr 116).

    Die durch eine Gewalttat bewirkte Schädigung wird durch den Generalverweis auf die Vorschriften des BVG (§ 1 Abs. 1 OEG) nicht der durch eine Kriegseinwirkung verursachten gleichgestellt (vgl BSGE 59, 40, 44).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Die Klägerin ist so zu stellen, als habe sie die höheren Rentenleistungen rechtzeitig erhalten; sie wäre dann entweder gar nicht oder nur in geringerem Umfang iS des § 10a OEG bedürftig gewesen (§ 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X; s hierzu auch BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 70/02 R -, JURIS).
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Die Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung korrespondiert mit der Reduzierung der Bedürftigkeit im Rahmen des § 10a OEG, anders als in den Fällen, in denen beispielsweise eine Leistung auf Grund des Überschreitens einer starren "Hinzuverdienstgrenze" vollständig wegfällt (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 37, S 80; SozR 3-1300 § 48 Nr. 42, S 92).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Die Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung korrespondiert mit der Reduzierung der Bedürftigkeit im Rahmen des § 10a OEG, anders als in den Fällen, in denen beispielsweise eine Leistung auf Grund des Überschreitens einer starren "Hinzuverdienstgrenze" vollständig wegfällt (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 37, S 80; SozR 3-1300 § 48 Nr. 42, S 92).
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87

    Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Dieser Aspekt ist erst im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen, wenn eine "Atypik" bereits festgestellt worden ist (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Der Senat hat bereits im Hinblick auf Hinterblieben- (SozR 4-3100 § 84a Nr. 2) und Ausgleichsrente (BSGE 91, 114 = SozR 4-3100 § 84a Nr. 1) sowie das BVerfG selbst zur Kleiderverschleißpauschale (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) entschieden, dass der niedrigere Zahlbetrag dieser Leistungen für Beschädigte, die am 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten, nicht verfassungswidrig ist.
  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Versagt der Staat insoweit, übernimmt die staatliche Gemeinschaft die Entschädigung des Opfers (vgl BT-Drucks 7/2506, S 7 f; BSG, Urteil vom 7. November 1979, 9 RVg 2/78, BSGE 49, 104, 105 = SozR 3800 § 2 Nr. 1, mwN; Kunz/Zellner, Opferentschädigungsgesetz, 4. Aufl 1999, Einführung).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Es wäre dann nicht prozessökonomisch, auf der Durchführung des Vorverfahrens zu bestehen, insbesondere, wenn der Rechtsstreit sich im Revisionsverfahren befindet und zur Nachholung des Vorverfahrens an das Vordergericht zurückverwiesen werden müsste (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95, JURIS, unter Hinweis auf die Entscheidungen in SozR 4100 § 136 Nr. 4, S 15 f; SozR 1500 § 78 Nr. 16, S 26 f; SozR 1500 § 78 Nr. 8).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R
    Im Hinblick auf das eigentliche Klagebegehren trifft dieser Anpassungsbescheid mithin keine anfechtbare Regelung (vgl Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 45 Nr. 39, S 128; BSGE 63, 266, 267 f).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 5/02 R

    Beitrittsgebiet - Kriegsopferversorgung - "Absenkung" - Grundrente -

  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 5/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schädigung im Beitrittsgebiet vor Wiedervereinigung -

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland -

  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 189/56
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 2/95

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten auf dem Gebiet der DDR

  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Daher liegt eine "Atypik" gegenüber dem typischen Fall, der wegen Erzielung von Einkommen zur Aufhebung für die Vergangenheit berechtigt, vor, wenn die ursprüngliche Leistung - hier die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - gutgläubig verbraucht worden sein sollte und die Erstattungsforderung, soweit sie den verbliebenen nachzuzahlenden Betrag der später bewilligten höheren Sozialleistung - hier der Rente wegen voller Erwerbsminderung - übersteigt, aus dem laufenden Bezug dieser Leistung beglichen werden müsste (so bereits BSG Urteil vom 11.1.1989 - 10 RKg 12/87 - SozR 1300 § 48 Nr. 53; vgl auch BSG Urteil vom 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R - SozR 4-3800 § 10a Nr. 1 RdNr 41 - Juris RdNr 49) .
  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 297/22
    Kann der Staat diese Schutzpflicht nicht erfüllen, übernimmt die staatliche Gemeinschaft die Entschädigung des Opfers (vgl. BT-Drucks. 7/2506, S. 7; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 VG 1/03 R, juris Rn. 31 mwN).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil der Senat sie im Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 VG 1/03 R - (SozR 4-3800 § 10a Nr. 1) bereits im Sinne einer Verneinung beantwortet hat.

    Der Kläger legt nicht dar, weshalb die Grundrentenabsenkung bei Gewaltopfern des Beitrittsgebiets - ebenso wie bei Berechtigten nach § 1 BVG - ab 1. Januar 1999 gleichheitssatzwidrig sein soll, obwohl der Senat in einem Urteil vom 16. Dezember 2004 (SozR 4-3800 § 10a Nr. 1) in der unterschiedlichen Rechtsnatur der beiden Leistungen einen sachlichen Grund für voneinander abweichende Regelungen erkannt hat: Ausgleich eines vom Staat im Krieg abgeforderten Gesundheitsopfers einerseits und Entschädigung für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen ungenügender staatlicher Verbrechensprävention andererseits.

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