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   BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R   

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BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R (https://dejure.org/2009,10919)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R (https://dejure.org/2009,10919)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - B 6 KA 40/08 R (https://dejure.org/2009,10919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 16.12.2009; B 6 KA 39/08 R.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Honorarabzug aufgrund einer Punktwertdegression zusätzlich zur Honorarkappung infolge von HVM-Honorar-Bemessungsgrenzen für einen Kieferorthopäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Honorarabzug aufgrund einer Punktwertdegression zusätzlich zur Honorarkappung infolge von HVM-Honorar-Bemessungsgrenzen für einen Kieferorthopäden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Dies entspreche den Maßstäben der Urteile des BSG vom 21.5.2003 (zB B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2) .

    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .

    a) Wie der Senat ausgeführt hat, ist gegenüber der auf der Grundlage des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V untergesetzlich auszugestaltenden Honorarverteilung die unmittelbar im Gesetz - in § 85 Abs. 4b ff, Abs. 4e SGB V - geregelte Degressionsabführung an die KKn vorrangig (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 12 bis 14) .

    Welche Art der Festlegung auch immer gewählt wird, sie darf sich allerdings nicht grundlegend davon entfernen, dass die Degressionsabführung an die KKn an den Punktzahlvolumina zu orientieren ist, die die Zahnärzte in ihren Quartalsabrechnungen in Ansatz bringen (zum Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Degressionsvereinbarung siehe schon BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 17) .

    Eine solche Möglichkeit besteht ausnahmsweise dann, wenn der HVM die Honorierung der Zahnärzte nach dem selben Punktwert vorsieht, wie dies zwischen KZÄV und KKn für die Degressionsabführung an die KKn vereinbart ist, und wenn außerdem die Honorierung der KZÄV gegenüber den Zahnärzten ohne Mengenbegrenzungen und ohne Punktwertbegrenzungen - auch ohne Ausrichtung an einem sog floatenden Punktwert - erfolgt (vgl hierzu die in BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 15 wiedergegebene Vorstellung des Gesetzgebers) .

    Diese Korrekturberechnung kann dazu führen, dass der gesamte zunächst gegenüber dem Zahnarzt erfolgte Degressionsabzug ihm wieder gutgeschrieben wird (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 22: das endberechnete Honorierungsvolumen von 367.000 Punkten lag unter der in aaO RdNr 4 angegebenen Degressionsschwelle von 437.500 Punkten) .

    Eine solche Berechnungsweise hält sich ohne Weiteres innerhalb des gemäß § 85 Abs. 4b ff SGB V zulässigen Rahmens (zur gesonderten Berechnung verschiedener Bereiche vgl den Fall BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 22) .

    Mit dieser Vorgehensweise entsprach die Beklagte den grundsätzlichen Vorgaben, wie sie sich aus dem Urteil vom 21.5.2003 (SozR 4-2500 § 85 Nr. 2) ergeben und wie sie der Senat oben unter 1. bestätigt hat.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Eine solche Bemessung nach den konkreten Auszahlungspunktwerten (zur Rechtmäßigkeit auch extremer Abstaffelungen im HVM vgl zB BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23 RdNr 21, 26, 30 mit einer Restleistungs-Vergütungsquote von nur 17 %; zu einer Restvergütungsquote Null vgl aaO RdNr 31 und BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 17 mwN) liefe darauf hinaus, die zu degressierenden Punkte, die ja dem oberen Bereich über der Degressionsschwelle zugehören, unter Umständen geringer zu bewerten als die Punkte im Bereich der degressionsfreien Punktmenge.
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Das widerspräche dem Konzept einer Gesamtbetrachtung, wonach im Falle von HVM-Bemessungsgrenzen davon auszugehen ist, dass lediglich das Ausmaß der Vergütungen insgesamt der Höhe nach begrenzt ist und die Punktehonorierung durchgängig gleichmäßig entsprechend der größeren abgerechneten Punktmenge sinkt (so zuletzt BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Eine solche Bemessung nach den konkreten Auszahlungspunktwerten (zur Rechtmäßigkeit auch extremer Abstaffelungen im HVM vgl zB BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23 RdNr 21, 26, 30 mit einer Restleistungs-Vergütungsquote von nur 17 %; zu einer Restvergütungsquote Null vgl aaO RdNr 31 und BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 17 mwN) liefe darauf hinaus, die zu degressierenden Punkte, die ja dem oberen Bereich über der Degressionsschwelle zugehören, unter Umständen geringer zu bewerten als die Punkte im Bereich der degressionsfreien Punktmenge.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R

    Weitergabe der Degressionskürzung in der Vertragszahnärztlichen Vergütung

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 35/02 R

    Weitergabe der Degressionskürzung in der Vertragszahnärztlichen Vergütung

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Die Degressionsregelungen sind - auch mit ihrer Wirkung eines sog Degressionsabzugs zusätzlich zu den Honorarbegrenzungen nach dem HVM - verfassungsgemäß, wie der Senat und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung ausgeführt haben (s dazu zuletzt BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11 = MedR 2007, 310, hier auf S 310 f Angaben weiterer Entscheidungen des BVerfG und des BSG von 2006/2007) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auszug aus BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
    Die KZÄV darf bei der Berechnung der an die KKn abzuführenden Degressionsbeträge zB auch bei der Punktzahl statt beim Punktwert ansetzen, solange dies nicht zu Ergebnissen führt, die sich außerhalb des zulässigen Gestaltungsrahmens bewegen (so auch - hier im Zusammenhang mit dem Degressionsabzug gegenüber einem Zahnarzt - LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2009, 343, 346 RdNr 17 am Ende) .
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